Faktor bei der Risikoeinschätzung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung.
Die Sturmzone I umfasst Gebiete mit einem bis durchschnittlichen Sturmschadenaufkommen.
Sturmzone II umfasst Gebiete, in denen Sturmschäden überdurchschnittlich gehäuft bzw. schwer auftreten. Entsprechend verteuert sich der Abschluss einer der genannten Versicherungen für in der Sturmzone II lebende Versicherungsnehmer.