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WohnungsbauprämieStaatlicher Zuschuss (Förderung) auf Sparbeträge in Bausparverträgen, der an bestimmte Voraussetzungen und an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden ist. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % des Sparbetrages, wird aber nur bis zu einer jährlichen Sparleistung von 512 EUR (Ledige) bzw. 1.024 EUR (Verheiratete) gewährt. Das entspricht 45,06 EUR bzw. 90,11 EUR jährlich. Darüber hinaus gehende Sparbeträge werden nicht mehr bezuschusst. Wird zugleich eine Arbeitnehmer-Sparzulage gewährt, erfolgt eine Verrechnung beider Förderungsarten bis zur Fördergrenze. Die Gewährung der Wohnungsbauprämie setzt ein zu versteuerndes jährliches Einkommen von höchstens 25.600 EUR (Ledige) oder 51.200 EUR (Verheiratete) voraus, das tatsächliche Bruttoeinkommen kann deutlich höher sein. Siehe auch Arbeitnehmersparzulage. Die Wohnungsbauprämie wird für neue Verträge ab 2009 nur noch dann gewährt, wenn die Bausparer das gesparte Geld tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwenden. Tipp:Prüfen Sie die Voraussetzungen für den Bezug der Wohnungsbauprämie genau, da bei Vorliegen der Berechtigung Förderung gewährt werden muss. Verfolgen Sie außerdem die weitere Diskussion um die Wohnungsbauprämie in den Medien. | |