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NiederstwertprinzipVerfahrensweise bei der Ermittlung des Beleihungswertes einer Immobilie, der sich aus dem Sachwert oder dem Ertragswert eines Objektes errechnet. Aus Gründen kaufmännischer Vorsicht wird als Beleihungswert stets der niedrigste der ermittelten Werte festgesetzt. | |