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Betriebliche Krankenversorgung für
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Betriebliche Krankenversorgung als Erfolgsrezept
Egal wie Sie Ihre betriebliche Krankenversorgung mit AXA ausgestalten wollen: Ob arbeitgeber- oder mitarbeiterfinanziert – Ihre Belegschaft profitiert in jedem Fall. Die arbeitgeberfinanzierte Variante steigert die Attraktivität Ihres Unternehmens am nachhaltigsten und im Gruppenvertrag genießen Ihre Mitarbeiter medizinische Zusatzleistungen zu besonders günstigen Konditionen.
Top-Absicherung günstig im Gruppenvertrag – vom Arbeitgeber organisiert
Ob als Ergänzung der gesetzlichen Leistungen oder als Alternative zur Gesetzlichen Krankenversicherung – mit einem Gruppenvertrag zwischen Ihrem Unternehmen und der AXA Krankenversicherung genießen Ihre Mitarbeiter einen optimalen und individuell wählbaren Gesundheitsschutz. Zudem profitiert Ihre Belegschaft von besonders günstigen Beiträgen – und das ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand für Sie als Arbeitgeber!
Durch den Gruppenvertrag geben Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, den persönlichen Gesundheitsschutz zu besonders günstigen Beiträgen zu optimieren. AXA bietet hierzu Krankenvoll- und Zusatzversicherungsprodukte an, die in aktuellen Ratings hervorragend bewertet sind. Der Mitarbeiter entscheidet sich ganz individuell für den für ihn optimalen Versicherungsschutz und wird Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Scheidet der Mitarbeiter später aus dem Unternehmen aus, kann der Gesundheitsschutz als Einzelversicherung (ohne Rabattierung) weitergeführt werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Im Gegenzug können bei neu gewonnenen Mitarbeitern auch bestehende Verträge in den Gruppenvertrag überführt werden.
Durch den Gruppenvertrag geben Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, den persönlichen Gesundheitsschutz zu besonders günstigen Beiträgen zu optimieren. AXA bietet hierzu Krankenvoll- und Zusatzversicherungsprodukte an, die in aktuellen Ratings hervorragend bewertet sind. Der Mitarbeiter entscheidet sich ganz individuell für den für ihn optimalen Versicherungsschutz und wird Versicherungsnehmer und Beitragszahler. Scheidet der Mitarbeiter später aus dem Unternehmen aus, kann der Gesundheitsschutz als Einzelversicherung (ohne Rabattierung) weitergeführt werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Im Gegenzug können bei neu gewonnenen Mitarbeitern auch bestehende Verträge in den Gruppenvertrag überführt werden.





