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AGG-Haftpflichtversicherung für Architekten
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bietet einen wichtigen Schutz gegen jede Art von Diskriminierung. Dadurch entstehen insbesondere für Arbeitgeber neue Haftungsrisiken. Die AGG-Haftpflichtversicherung der AXA schützt Sie bei berechtigten und unberechtigten Ansprüchen, die sich auf dieses Gesetz stützen. Damit Sie unbesorgt handlungsfähig bleiben.
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AGG-Haftpflichtversicherung
Die AGG-Haftpflichtversicherung von AXA bietet eine Versicherungslösung für Ansprüche Dritter, die sich auf die Verletzung einer Vorschrift des AGG oder anderer Gesetze zum Schutz vor Diskriminierung stützen.
Der Versicherungsschutz umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch
Benachteiligungen im Arbeitsbereich und im Zivilrechtsverkehr mit Dritten
Benachteiligungen nach dem AGG und anderen Schutznormen
Leistungen im Überblick
Prüfung der Sach- und Rechtslage
Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits
Übernahme berechtigter Schadenersatzansprüche
Beispiele aus der Praxis
In welchen Fällen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft tritt und Versicherungsschutz nötig sein kann, zeigen die Beispiele aus der Versicherungspraxis.
Geschlechterrollen
Trotz schlechterer Qualifikation wurde ein männlicher Mitarbeiter befördert. Das Unternehmen wird von der nicht berücksichtigten weiblichen Mitarbeiterin auf Schadenersatz verklagt.
Alter
Im Rahmen einer Stellenausschreibung wurde eine Bewerberin wegen ihres Alters abgewiesen. Diese verklagt nun das Unternehmen wegen Diskriminierung in Höhe des dreifachen Monatsgehaltes.
Ethnische Herkunft
Ein Arzt verweigert die Behandlung eines Patienten mit dunkler Hautfarbe. Der Patient fühlt sich wegen seiner Rasse und ethnischen Herkunft benachteiligt und macht Schmerzensgeld geltend.
Trotz schlechterer Qualifikation wurde ein männlicher Mitarbeiter befördert. Das Unternehmen wird von der nicht berücksichtigten weiblichen Mitarbeiterin auf Schadenersatz verklagt.
Alter
Im Rahmen einer Stellenausschreibung wurde eine Bewerberin wegen ihres Alters abgewiesen. Diese verklagt nun das Unternehmen wegen Diskriminierung in Höhe des dreifachen Monatsgehaltes.
Ethnische Herkunft
Ein Arzt verweigert die Behandlung eines Patienten mit dunkler Hautfarbe. Der Patient fühlt sich wegen seiner Rasse und ethnischen Herkunft benachteiligt und macht Schmerzensgeld geltend.






