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DepotbankKreditinstitut zur Verwahrung des Vermögens einer Investmentfondsgesellschaft. Depotbank kann eine beliebige Geschäftsbank sein (Deutsche Bank, Sparkasse usw.). Die Trennung von Bank und Fondsgesellschaft ist durch das Kapitalanlagegesetz zwingend vorgeschrieben, um missbräuchliche Zugriffe auf das Gesellschaftsvermögen zu verhindern. Die Depotbank besitzt Kontroll- und Mitwirkungsfunktionen bei der Abwicklung der Investmentgeschäfte (z.B. die Ausgabe der Anteilscheine sowie die Ermittlung des aktuellen Ausgabe- und Rücknahmepreises). Siehe auch Kapitalanlagegesellschaft. | |