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Sichere Vorsorge mit wenig AufwandInsbesondere bei kleinen und mittelständischen Unternehmen ist die Direktversicherung als einfacher, verwaltungsarmer und sicherer Weg die meist gewählte Form der betrieblichen Altersversorgung. |
Unsere Produkte
Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die Sie als Arbeitgeber auf das Leben Ihres Mitarbeiters abschließen. Auf die versicherten Leistungen haben Ihr Mitarbeiter beziehungsweise dessen Hinterbliebenen ein unmittelbares Bezugsrecht.
Die Beiträge können zusätzlich zum Gehalt oder aber im Wege der Entgeltumwandlung durch Ihre Mitarbeiter finanziert werden.
Die Beiträge können zusätzlich zum Gehalt oder aber im Wege der Entgeltumwandlung durch Ihre Mitarbeiter finanziert werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Einsparungen bei den Sozialabgaben
die Beiträge sind Betriebsausgaben
minimaler Verwaltungsaufwand
die Direktversicherung regelt die gesamte Verwaltung kostenlos
es ist keine Bilanzierung erforderlich
keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein
nach Ausscheiden des Mitarbeiters kann die Versicherung ohne weitere Verpflichtungen einfach übertragen werden
Mit der Direktversicherung Lohnnebenkosten sparen
Wie bei der Pensionskasse können die Beiträge zur Direktversicherung bis zu einer Höhe von jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) zuzüglich eines Festbetrags von 1.800 Euro steuerfrei eingezahlt werden. In 2013 sind das jährlich 2.784 + 1.800 Euro = 4.584 Euro bzw. monatlich 380 Euro).
Als Arbeitgeber können Sie die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen.
Zusätzlich sparen Sie und Ihre Mitarbeiter - bei einem Beitrag von max. 4 % der BBG West - die Sozialabgaben auf den Direktversicherungsbeitrag.
Der Festbetrag von 1.800 Euro ist stets sozialabgabenpflichtig.
Die Leistungen aus der Direktversicherung sind für Ihre Mitarbeiter erst im Leistungsfall steuerpflichtig, wobei im Rentenalter die Steuerbelastung des Mitarbeiters häufig geringer ist als in der Aktivzeit. Als Arbeitgeber werden Sie während der Rentenzahlung nicht belastet.
Als Arbeitgeber können Sie die Beiträge als Betriebsausgaben absetzen.
Zusätzlich sparen Sie und Ihre Mitarbeiter - bei einem Beitrag von max. 4 % der BBG West - die Sozialabgaben auf den Direktversicherungsbeitrag.
Der Festbetrag von 1.800 Euro ist stets sozialabgabenpflichtig.
Die Leistungen aus der Direktversicherung sind für Ihre Mitarbeiter erst im Leistungsfall steuerpflichtig, wobei im Rentenalter die Steuerbelastung des Mitarbeiters häufig geringer ist als in der Aktivzeit. Als Arbeitgeber werden Sie während der Rentenzahlung nicht belastet.
So rechnet sich die Direktversicherung für Sie als Arbeitgeber
Folgendes Beispiel haben wir zu Grunde gelegt:
- Bruttojahreseinkommen des Mitarbeiters: 30.000 Euro
- Anlagebetrag für die Direktversicherung: monatlich 130 Euro (p. a. 1.560 Euro)
- Angenommener Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Lohnnebenkosten): 19,58 %
Beispiel: Anlage des Beitrags im Rahmen der Entgeltumwandlung
| Lohn-Nebenkosten-Ersparnis p.a. für den Arbeitgeber | ||
| Ohne Entgeldumwandlung | mit Entgeldumwandlung | |
| Brutto-Jahreseinkommen | 30.000 Euro | 30.000 Euro |
| Brutto-Aufwand Direktversicherung p.a. | - 1.560 Euro | |
| Gesamtkosten p.a. | 30.000 Euro | 28.440 Euro |
| Sozial-Abgabeanteil Arbeitgeber 19,58% | 5.874 Euro | 5.569 Euro |
| Gesparte Lohn-Nebenkosten p.a. | 305 Euro | |
| Bei 5 Mitarbeitern | 1.525 Euro | |
| Bei 10 Mitarbeitern | 3.050 Euro | |
Wichtige Informationen zur Direktversicherung
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Direktversicherung sowie Hintergrundinformationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie in dem Informationsmaterial, das Sie hier herunterladen können.
Die Direktversicherung: Häufig gestellte Fragen (PDF, 52 KB)
Die Direktversicherung: Häufig gestellte Fragen (PDF, 52 KB)
Wichtige Hintergrundinformationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Wie sich eine bedarfsgerechte betriebliche Altersvorsorge aufbaut, lesen Sie in "bAV in der Praxis".
bAV in der Praxis (PDF, 61 KB)
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie als Arbeitgeber in Ihrem Unternehmen mit der betrieblichen Altersversorgung Lohnnebenkosten sparen können:
Sozialabgabenersparnis (PDF, 43 KB)
Informationen über den Entgeltumwandlungsanspruch Ihrer Mitarbeiter
Entgeltumwandlung (PDF, 58 KB)
bAV in der Praxis (PDF, 61 KB)
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie als Arbeitgeber in Ihrem Unternehmen mit der betrieblichen Altersversorgung Lohnnebenkosten sparen können:
Sozialabgabenersparnis (PDF, 43 KB)
Informationen über den Entgeltumwandlungsanspruch Ihrer Mitarbeiter
Entgeltumwandlung (PDF, 58 KB)







