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Outgesourcte Vorsorge mit MehrwertenMit Hilfe der Unterstützungskasse können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern betriebliche Versorgungsleistungen gewähren, ohne eine direkte Zusage zu erteilen. Dabei können Sie insbesondere Mitarbeitern mit hohem Einkommen einen Mehrwert bei der Absicherung des Versorgungsbedarfs bieten. |
Unsere Produkte
Was ist eine Unterstützungskasse?
Eine Unterstützungskasse ist rechtlich eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die Leistungen der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung zusagen kann.
Um Unterstützungskassenleistungen gewähren zu können, treten Sie als Arbeitgeber unserer Unterstützungskasse bei. Die Beitragszahlung erfolgt direkt an die Unterstützungskasse, egal ob durch Sie oder Ihren Mitarbeiter finanziert. Diese sagt Ihren Mitarbeitern dann die vereinbarten Leistungen zu. Um die Versorgungsleistungen sicher zu gestalten, schließt die Unterstützungskasse so genannte Rückdeckungsversicherungen (Lebens- oder Rentenversicherung) ab. Sobald die Leistungen fällig werden, zahlt die Rückdeckungsversicherung an die Unterstützungskasse, die dann ihrerseits die Leistungen an Ihre Mitarbeiter auszahlt.
Um Unterstützungskassenleistungen gewähren zu können, treten Sie als Arbeitgeber unserer Unterstützungskasse bei. Die Beitragszahlung erfolgt direkt an die Unterstützungskasse, egal ob durch Sie oder Ihren Mitarbeiter finanziert. Diese sagt Ihren Mitarbeitern dann die vereinbarten Leistungen zu. Um die Versorgungsleistungen sicher zu gestalten, schließt die Unterstützungskasse so genannte Rückdeckungsversicherungen (Lebens- oder Rentenversicherung) ab. Sobald die Leistungen fällig werden, zahlt die Rückdeckungsversicherung an die Unterstützungskasse, die dann ihrerseits die Leistungen an Ihre Mitarbeiter auszahlt.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Ersparnis von Sozialversicherungsbeiträgen
Minimaler Verwaltungsaufwand
Keine Bilanzberührung
Auslagerung aller Versorgungsrisiken
Mehrwert für Mitarbeiter mit hohem Einkommen
Mit der Unterstützungskasse Lohnnebenkosten sparen
Die Versorgungsbeiträge für den Mitarbeiter bleiben bei einer Arbeitgeberfinanzierung während der Ansparzeit für Sie und Ihren Mitarbeiter in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
Bei einer Finanzierung der Beiträge durch eine Entgeltumwandlung ist die Befreiung von den Sozialabgaben auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (in 2013 = 2.784 Euro) begrenzt.
Für Sie als Arbeitgeber sind die Beiträge, egal ob sie durch Sie oder Ihre Mitarbeiter finanziert sind, abzugsfähige Betriebsausgaben. Die in der Rückdeckungsversicherung angesammelten Vermögenswerte sind in Ihrer Bilanz nicht zu aktivieren.
Die späteren Leistungen der Unterstützungskasse müssen von Ihrem Mitarbeiter versteuert werden, wobei verschiedene Freibeträge sowie ggf. Verteilungsmöglichkeiten die Steuerbelastung reduzieren.
Bei einer Finanzierung der Beiträge durch eine Entgeltumwandlung ist die Befreiung von den Sozialabgaben auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (in 2013 = 2.784 Euro) begrenzt.
Für Sie als Arbeitgeber sind die Beiträge, egal ob sie durch Sie oder Ihre Mitarbeiter finanziert sind, abzugsfähige Betriebsausgaben. Die in der Rückdeckungsversicherung angesammelten Vermögenswerte sind in Ihrer Bilanz nicht zu aktivieren.
Die späteren Leistungen der Unterstützungskasse müssen von Ihrem Mitarbeiter versteuert werden, wobei verschiedene Freibeträge sowie ggf. Verteilungsmöglichkeiten die Steuerbelastung reduzieren.
So rechnet sich die Unterstützungskasse für Sie als Arbeitgeber
Folgendes Beispiel haben wir zu Grunde gelegt:
- Bruttojahreseinkommen des Mitarbeiters: 41.200 Euro
- Anlagebetrag für die rückgedeckte Unterstützungskasse monatlich 216 Euro (p.a. 2.592 Euro)
- Angenommener Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Lohnnebenkosten): 19,58 %
Beispiel: Anlage des Beitrags im Rahmen der Entgeltumwandlung
| Lohn-Nebenkosten-Ersparnis p.a. für den Arbeitgeber | ||
| Ohne Entgeldumwandlung | mit Entgeldumwandlung | |
| Brutto-Jahreseinkommen | 41.200 Euro | 41.200 Euro |
| Brutto-Aufwand Unterstützungskasse p.a. | - 2.592 Euro | |
| Gesamtkosten p.a. | 41.200 Euro | 38.608 Euro |
| Sozial-Abgabeanteil Arbeitgeber 19,58% | 8.067 Euro | 7.559 Euro |
| Gesparte Lohn-Nebenkosten p.a. | 508 Euro | |
| Bei 5 Mitarbeitern | 2.540 Euro | |
| Bei 10 Mitarbeitern | 5.080 Euro | |
Wichtige Informationen zur Unterstützungskasse
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Unterstützungskasse sowie Hintergrundinformationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie in dem Informationsmaterial, das Sie hier herunterladen können.
Die Unterstützungskasse: Häufig gestellte Fragen (PDF, 51 KB)
Die Unterstützungskasse: Häufig gestellte Fragen (PDF, 51 KB)
Hintergrundinformationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Wie sich eine bedarfsgerechte betriebliche Altersvorsorge aufbaut, lesen Sie in "bAV in der Praxis".
bAV in der Praxis (PDF, 61 KB)
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie als Arbeitgeber in Ihrem Unternehmen mit der betrieblichen Altersversorgung Lohnnebenkosten sparen können:
Sozialabgabenersparnis (PDF, 43 KB)
Informationen über den Entgeltumwandlungsanspruch Ihrer Mitarbeiter
Entgeltumwandlung (PDF, 58 KB)
bAV in der Praxis (PDF, 61 KB)
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie als Arbeitgeber in Ihrem Unternehmen mit der betrieblichen Altersversorgung Lohnnebenkosten sparen können:
Sozialabgabenersparnis (PDF, 43 KB)
Informationen über den Entgeltumwandlungsanspruch Ihrer Mitarbeiter
Entgeltumwandlung (PDF, 58 KB)







