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Individuelle Vorsorge mit hohemGestaltungsspielraumMit einer Pensionszusage sagen Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern Leistungen für den Eintritt eines Versorgungsfalls (Altersrente, Tod, Invalidität) zu. Die Pensionszusage verfügt dabei über den größten Gestaltungsspielraum und lässt sich hervorragend auf individuelle Bedürfnisse abstimmen. |
Unsere Produkte
Pensionszusage
Mit einer Pensionszusage können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern bzw. dessen Angehörigen Versorgungsleistungen zusagen. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung zahlen Sie als Arbeitgeber die Leistung im Versorgungsfall direkt an den Arbeitnehmer aus.
Um Ihre Verpflichtung später zu erfüllen, werden in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung. So kann das Unternehmen das eigene finanzielle Risiko minimieren und damit sicherstellen, dass die zugesagten Leistungen auch ausgezahlt werden können.
Die Finanzierung der Pensionszusage kann durch Sie als Arbeitgeber oder auch durch den Arbeitnehmer erfolgen.
Beiträge zur Rückdeckungsversicherung können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Um Ihre Verpflichtung später zu erfüllen, werden in der Bilanz Pensionsrückstellungen gebildet. Zusätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer Rückdeckungsversicherung. So kann das Unternehmen das eigene finanzielle Risiko minimieren und damit sicherstellen, dass die zugesagten Leistungen auch ausgezahlt werden können.
Die Finanzierung der Pensionszusage kann durch Sie als Arbeitgeber oder auch durch den Arbeitnehmer erfolgen.
Beiträge zur Rückdeckungsversicherung können als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Gewinnminderung durch Pensionsrückstellungen
Beiträge zur Rückdeckungsversicherung zählen als Betriebsausgaben
Risikoabsicherung durch Rückdeckungsversicherung
Individuell zugeschnittene Rentenzahlung im Alter, bei Berufsunfähigkeit und im Todesfall
Einzahlmöglichkeiten mit der Pensionszusage
Die Versorgungsbeiträge bleiben bei einer Arbeitgeberfinanzierung während der Ansparzeit für Sie und Ihren Mitarbeiter in unbegrenzter Höhe steuer- und sozialabgabenfrei.
Bei einer Finanzierung der Beiträge durch den Mitarbeiter (Entgeltumwandlung) ist die Befreiung von den Sozialabgaben auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (in 2013 = 2.784 Euro) begrenzt.
Für Sie als Arbeitgeber sind die Beiträge, egal ob sie durch Sie oder Ihre Mitarbeiter finanziert sind, abzugsfähige Betriebsausgaben. Die in der Rückdeckungsversicherung angesammelten Vermögenswerte sind in Ihrer Bilanz zu aktivieren.
Die späteren Leistungen müssen von Ihrem Mitarbeiter versteuert werden, wobei verschiedene Freibeträge sowie ggf. steuerliche Erleichterungen die Steuerbelastung reduzieren.
Bei einer Finanzierung der Beiträge durch den Mitarbeiter (Entgeltumwandlung) ist die Befreiung von den Sozialabgaben auf 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (in 2013 = 2.784 Euro) begrenzt.
Für Sie als Arbeitgeber sind die Beiträge, egal ob sie durch Sie oder Ihre Mitarbeiter finanziert sind, abzugsfähige Betriebsausgaben. Die in der Rückdeckungsversicherung angesammelten Vermögenswerte sind in Ihrer Bilanz zu aktivieren.
Die späteren Leistungen müssen von Ihrem Mitarbeiter versteuert werden, wobei verschiedene Freibeträge sowie ggf. steuerliche Erleichterungen die Steuerbelastung reduzieren.
Hintergrundinformationen zur betrieblichen Altersvorsorge
Hintergrundinformationen zur betrieblichen Altersvorsorge erhalten Sie in dem Informationsmaterial, das Sie hier herunterladen können.
Wie sich eine bedarfsgerechte betriebliche Altersvorsorge aufbaut, lesen Sie in "bAV in der Praxis".
bAV in der Praxis (PDF, 61 KB)
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie als Arbeitgeber in Ihrem Unternehmen mit der betrieblichen Altersversorgung Lohnnebenkosten sparen können:
Sozialabgabenersparnis (PDF, 43 KB)
Informationen über den Entgeltumwandlungsanspruch Ihrer Mitarbeiter
Entgeltumwandlung (PDF, 58 KB)
bAV in der Praxis (PDF, 61 KB)
Wenn Sie wissen möchten, wie Sie als Arbeitgeber in Ihrem Unternehmen mit der betrieblichen Altersversorgung Lohnnebenkosten sparen können:
Sozialabgabenersparnis (PDF, 43 KB)
Informationen über den Entgeltumwandlungsanspruch Ihrer Mitarbeiter
Entgeltumwandlung (PDF, 58 KB)







