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Auf mein Einkommen kann
ich nicht verzichten Deshalb sorge ich für den
Berufsunfähigkeitsfall vor. |
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Ihr Beruf und das damit erzielte Einkommen ist für die meisten Ihrer Wünsche die wirtschaftliche Grundlage. Mit AXA sichern Sie Ihre Existenz im Fall einer Berufsunfähigkeit. Wir bieten Ihnen genau den Schutz, der zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt. |
Zugeschnitten auf Ihre Lebenssituation und passend zu Ihren Wünschen hält AXA verschiedene Produkte für Ihre Abscherung bereit.
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung ist die richtige Wahl, wenn Sie sich gegen Einkommensverlust aufgrund einer Berufsunfähigkeit gesondert absichern möchten.
Berufsunfähigkeitsvorsorge als Zusatzversicherung
Mit der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsvorsorge in eine ganzheitliche Vorsorgelösung integrieren.
Berufsunfähigkeitsvorsorge zur RiesterRente
Dieses Produkt können Sie ergänzend zu Ihrer staatlich geförderten RiesterRente von AXA abschließen. Durch die Kombination erhalten Sie die Berufsunfähigkeitsvorsorge zu besonders günstigen Konditionen.
Pro Jahr scheiden rund 200.000 Erwerbstätige vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Nach einer Analyse der Versicherungsmathematiker der deutschen Aktuarvereinigung wird von den heute 20-jährigen beinahe jeder zweite bis zum Rentenbeginn mit 65 Jahren berufsunfähig. Unter den heute 50-jährigen trifft dieses Schicksal jeden dritten.
In ca. 91 % der Fälle werden Menschen aufgrund von Krankheiten berufsunfähig. Auslöser dafür sind über der Hälfte der Fälle sind Erkrankungen des Bewegungsapparates und Nervenkrankheiten (davon allein 85 % psychische Erkrankungen).


Versicherte, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, können heute keinen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit mehr erwarten. Sie erhalten höchstens eine niedrige gesetzliche Erwerbsminderungsrente und können auf jeden anderen Beruf – unabhängig von ihrer Ausbildung und der Lage am Arbeitsmarkt – verwiesen werden. Die Erwerbsminderungsrente reicht meistens bei weitem nicht aus, um die Kosten zu decken – geschweige denn, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Die Höhe der Erwerbsminderungsrenten richtet sich danach, wie viel und wie lange Sie in die gesetzliche Rente eingezahlt haben. Dennoch macht die volle staatliche Erwerbsminderungsrente in der Regel nicht einmal ein Drittel Ihres vorherigen Bruttoeinkommens aus. Versicherte, die bis zum 01.01.1961 geboren wurden, haben zwar auch weiterhin einen Anspruch auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente, aber auch ihnen wird die Rentenhöhe gekürzt
Als Faustregel gilt:
■ volle Erwerbsminderungsrente = ca. 30 % bis 36 % des letzten Bruttoeinkommens
■ halbe Erwerbsminderungsrente = ca. 15 % bis 18 % des letzten Bruttoeinkommens
Über Ihre gesetzlichen Ansprüche entscheiden wenige Stunden
Die Entscheidung, ob Sie die volle, die halbe oder keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhalten, hängt davon ab, wie viele Stunden am Tag Sie noch arbeiten können. Bei Feststellung der Ansprüche zählt nicht, ob Sie tatsächlich arbeiten, sondern nur, ob Sie arbeiten. könnten – Ausbildung, Qualifikation und bisherige Tätigkeit spielen keine Rolle. Wie gering die Unterstützung des Staates bei Berufsunfähigkeit ausfällt, verdeutlichen folgende Zahlen: Bei einer teilweisen Erwerbsminderung können Frauen mit durchschnittlich 422 Euro und Männer mit 417 Euro gesetzlicher Rente pro Monat rechnen. Davon lässt sich meist nicht einmal die Miete bezahlen.
Da wundert es kaum, dass auch Verbraucherschützer raten, sich privat zu versichern.