![]() |
|
Ich möchte meine Altersvorsorge stärken
Und mein Arbeitgeber beteiligt sich daran.
|
![]() |
Der einfache und sichere Weg zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge.
|
|
Stattliche Steuerersparnisse auf Ihre Beitragszahlungen* Zusätzliche Einsparungen bei den Sozialabgaben |
|
|
|
Flexible Beitragszahlung sowie variabler Rentenbeginn und Kapitalwahlrecht | |
|
|
Möglichkeit der Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsabsicherung | |
|
|
Ihren Vertrag können Sie auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen problemlos weiterführen | |
|
|
| |
Die Pensionskassenversicherung ist eine Rentenversicherung, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Leben abschließt. Auf die versicherten Leistungen haben Sie beziehungsweise Ihre Hinterbliebenen ein unmittelbares Bezugsrecht. Sie kann als fondsgebundene Rentenversicherung oder als klassische Rentenversicherung abgeschlossen werden.
Die Beiträge werden in der Regel im Wege der Entgeltumwandlung finanziert, das heißt, Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Bruttogehalts oder auch Ihrer Sonderzahlungen (beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) als Versicherungsbeitrag in die Pensionskasse eingezahlt wird.
Ihren Anspruch können Sie nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen problemlos mitnehmen. Entweder erfolgt die Fortsetzung durch den neuen Arbeitgeber oder Sie entscheiden sich für die private Weiterführung durch eigene Beiträge bzw. eine beitragsfreie Fortsetzung.
Beiträge zur Pensionskasse können bis zu einer jährlichen Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) zuzüglich eines Festbetrags von 1.800,– Euro steuerfrei eingezahlt werden.
|
Ihr maximaler Steuervorteil 2013 | |||
|
4 % der Beitragsbemessungsgrenze |
Festbetrag |
gesamt p. a. |
pro Monat |
|
2.784,- € |
1.800,- € |
4.584,- € |
382,- € |
Zusätzlich sparen Sie bei den Sozialabgaben: Bei einem Beitrag bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), vorausgesetzt Ihr Gehalt liegt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Sozialversicherung. Der Festbetrag von 1.800 Euro ist stets sozialabgabenpflichtig, egal, wie finanziert wird.
Die Versicherungsleistungen aus der Pensionskassenversicherung sind im Leistungsfall als „sonstige Einkünfte“ voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), wobei im Rentenalter die Steuerbelastung häufig geringer ist als während des aktiven Erwerbslebens.
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten von der Beitragszahlung bis hin zum Auszahlungszeitpunkt bzw. Rentenbeginn sowie unsere attraktiven Zusatzbausteine für eine ergänzende Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeitsversorgung optimieren das Modell.
Das Schaubild verdeutlicht Ihnen die Abläufe bei der Pensionskassenversicherung im Vergleich zur Entgeltumwandlung:

Interessant ist auch die Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten Pensionskassenversicherung, beispielsweise anstatt einer Gehaltserhöhung bei identischen Rahmenbedingungen.
| Detaillierte Informationen zur Pensionskasse (PDF-Datei, 95KB) Rechenbeispiel zur Pensionskasse (PDF-Datei, 65KB) |
| Zurück zur Seite Betriebliche Altersvorsorge | nach oben | |