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Ich will Steuern sparen und
im Alter abgesichert sein Die betriebliche Altersver-
sorgung macht´s möglich. |
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Die Direktversicherung ist seit Jahren die Form der betrieblichen Altersversorgung mit dem größten Verbreitungsgrad.
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Stattliche Steuerersparnisse auf Ihre Beitragszahlungen |
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Zusätzliche Einsparungen bei den Sozialabgaben | |
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Flexible Beitragszahlung sowie variabler Rentenbeginn und Kapitalwahlrecht | |
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Optionale Möglichkeit der Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsabsicherung | |
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Ihren Vertrag können Sie auch nach Ausscheiden aus dem Unternehmen problemlos weiterführen |
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, die Ihr Arbeitgeber auf Ihr Leben abschließt. Auf die versicherten Leistungen haben Sie beziehungsweise Ihre Hinterbliebenen ein unmittelbares Bezugsrecht. Sie kann als fondsgebundene Rentenversicherung oder als klassische Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Beiträge werden in der Regel im Wege der Entgeltumwandlung finanziert. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Bruttogehalts oder auch Ihrer Sonderzahlungen (beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) als Versicherungsbeitrag in die Direktversicherung eingezahlt wird.
Ihren Anspruch können Sie auch nach Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen problemlos mitnehmen. Entweder erfolgt die Fortsetzung durch den neuen Arbeitgeber oder private Sie entscheiden sich für die Weiterführung durch eigene Beiträge bzw. eine beitragsfreie Fortsetzung.
AXA bietet mit der Klassik-bAVRente eine leistungsstarke Direktversicherung in der betrieblichen Altersversorgung an. Die neue Direktversicherung bietet eine attraktive Gesamtverzinsung. Darüber hinaus zeichnet sich die Klassik-bAVRente durch flexible Gestaltungsmerkmale aus: So kann der Kunde zum Beispiel während der Laufzeit seine Beiträge dynamisch anpassen oder wertvolle Zusatzbausteine, wie Berufsunfähigkeitsschutz oder eine Hinterbliebenenversorgung vereinbaren.
Die Beiträge zur Direktversicherung können bis zu einer jährlichen Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG West) zuzüglich eines Festbetrages von 1.800 Euro steuerfrei eingezahlt werden können.
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Ihr maximaler Steuervorteil 2013 | |||
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4 % der Beitragsbemessungsgrenze |
Festbetrag |
gesamt p. a. |
pro Monat |
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2.784,- € |
1.800,- € |
4.584,- € |
382- € |
Zusätzlich sparen Sie bei den Sozialabgaben: Bei einem Beitrag bis max. 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West), vorausgesetzt Ihr Gehalt liegt innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Sozialversicherung. Der Festbetrag von 1.800 Euro ist stets sozialabgabenpflichtig, egal, wie finanziert wird.
Die Versicherungsleistungen aus der Direktversicherung sind im Leistungsfall als „sonstige Einkünfte“ voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung), wobei im Rentenalter die Steuerbelastung häufig geringer ist als während des aktiven Erwerbslebens.
Flexible Gestaltungsmöglichkeiten von der Beitragszahlung bis hin zum Auszahlungszeitpunkt bzw. Rentenbeginn sowie unsere attraktiven Zusatzbausteine für eine ergänzende Hinterbliebenen- und/ oder Berufsunfähigkeitsversorgung optimieren das Modell.
Das Schaubild verdeutlicht Ihnen die Abläufe bei der Direktversicherung im Vergleich zur Entgeltumwandlung:
Interessant ist auch die Einrichtung einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung, beispielsweise anstatt einer Gehaltserhöhung bei identischen Rahmenbedingungen.
| Detaillierte Informationen zur Direktversicherung (PDF-Datei, 96KB) Rechenbeispiel zur Direktversicherung (PDF-Datei, 68KB) |
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