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Sie möchten für den Fall
der Fälle abgesichert sein Mit Roland sind
Sie bestens geschützt. |
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Fast jeder schwere Unfall mit nicht ganz eindeutiger Sachlage führt zum Gerichtsverfahren. Damit Sie sicher zu Ihrem guten Recht kommen, gibt es die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung von ROLAND. |
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Versicherungsschutz für die ganze Familie in einem Vertrag – für eigene und fremde Fahrzeuge |
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Schutz auch für fremde Fahrer und Insassen der Familien-Fahrzeuge |
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24-Stunden-Service-Telefon für qualifizierte Hilfe bei Ihrem Rechtsproblem sowie allen Vertragsangelegenheiten |
| Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot! | Angebot anfordern |
Sie haben die Wahl zwischen dem Verkehrsrechtsschutz für die Familie und dem Verkehrsrechtsschutz je Fahrzeug.
Unser Rechtsschutz-Angebot für alle Verkehrsteilnehmer, die nicht selbstständig arbeiten und besonderen Wert auf die Sicherheit Ihrer Familie legen. Dabei ist es egal, ob die abgesicherten Fahrzeuge auf Sie, Ihren Partner oder Ihre minderjährigen Kinder zugelassen sind: Im Fall der Fälle stehen Sie vor Gericht nicht alleine da.
Sie besitzen ein oder mehrere Fahrzeuge und wollen bei rechtlichen Streitigkeiten im Straßenverkehr auf Nummer sicher gehen. Mit dem ROLAND Verkehrs-Rechtsschutz können Sie alle Fahrzeuge einzeln absichern. Das gilt auch dann, wenn diese nicht auf Sie persönlich zugelassen sind.
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Leistungen im Überblick | |
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Versicherte Leistungen |
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Schadenersatz-Rechtsschutz |
für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, z. B. Schmerzensgeld nach einem Unfall |
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Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht |
z. B. Reklamation nach Reparatur des Autos |
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Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten |
z. B. weil das Finanzamt die Kfz-Steuer falsch berechnet hat |
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Sozialgerichts-Rechtsschutz |
z. B. wenn sich nach einem Wegeunfall um die Ansprüche mit der Berufsgenossenschaft gerichtlich gestritten wird |
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Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen |
z. B. wenn der Führerschein nicht wieder ausgehändigt werden soll |
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Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz |
für die Verteidigung in einem Disziplinar- und Standesrechtsverfahren, z. B. nach dem Vorwurf eines Verkehrsdeliktes |
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Straf-Rechtsschutz |
für die Verteidigung bei fahrlässig begangenen Straftaten, z. B. fahrlässige Körperverletzung nach Verkehrsunfall |
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Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz |
für die Verteidigung in Bußgeldverfahren, z. B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung oder bei Parkverstößen |
wenn Sie möchten, ergänzen wir diesen umfassenden Schutz noch um "JurLine" - für einen ersten telefonischen Rat oder ein erste telefonische Auskunft durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt in privaten Rechtsangelegenheiten, auf die deutsches Rechts anwendbar ist.
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Verkehrsrechtsschutz - Versicherungsumfang | |
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Pro Rechtsschutzfall leisten wir bis zu 1 Mio. Euro und übernehmen die Kosten für folgende Leistungen. | |
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Rechtsanwalt |
Die gesetzlichen Gebühren Ihres Rechtsanwalts. Bei Zivilverfahren im Inland werden Reisekosten des Rechtsanwaltes bis zu einer Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Korrespondenzanwaltes übernommen, wenn das zuständige Gericht mehr als 100 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. |
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Sachverständige, Zeugen und Gericht |
Die Gerichtskosten, einschließlich der Kosten, die für vom Gericht herangezogene Zeugen und Sachverständige anfallen. |
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Technische Gutachten |
Die Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen zur Verteidigung in Verkehrs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren und für Streitigkeiten aus Kauf- oder Reparaturverträgen Ihres Fahrzeugs. |
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Auslandsreisen |
Reisekosten zu ausländischen Gerichten, wenn Ihr Erscheinen dort angeordnet wird. |
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Nebenkläger und Gegenseite |
Die Kosten der Gegenseite und von Nebenklägern, so weit Sie diese erstatten müssen. |
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Strafkautionen |
Falls Haft droht, stellen wir Ihnen zur einstweiligen Vermeidung von Strafmaßnahmen, wie beispielsweise Untersuchungshaft, zusätzlich zur Versicherungssumme eine Strafkaution bis zu 200.000,- Euro in Form eines zinslosen Darlehens zur Verfügung. |
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz in ganz Europa und den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres sowie auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und Madeira. Bei weltweiten Aufenthalten, die längstens bis zu 6 Monaten dauern, werden für die dort eintretenden Rechtsschutz-Fälle Kosten bis zu 100.000,- Euro übernommen.
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