Mit dem Bürgerentlastungsgesetz wurde die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge für eine private Krankheits-
kostenvoll- und Pflegepflicht-
versicherung verbessert.
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Wir wollen mehr Leistung
für unsere Gesundheit Darum machen wir sie jetzt zur Privatsache. |
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Produkt |
Leistungen |
Zusatzinfos |
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Privat versichert für wenig Beitrag: Sind Sie angestellt, übernimmt Ihr Arbeitgeber etwa die Hälfte Ihrer Beiträge.
*In der Tarifkombination VITAL900-U und Komfort Zahn-U inkl. 10% gesetzlicher Zuschlag und 900 Euro Selbstbeteiligung im Jahr. |
VITAL-U
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Ambulante und stationäre Heilbehandlung | |
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Selbstbehalt pro Versicherungsjahr |
Sie haben die Wahl: 300 EUR (VITAL 300-U) oder 900 EUR (VITAL 900-U) - ganz wie Sie es wünschen |
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Erstattung bei ambulanter Behandlung |
100% für ambulante Behandlung durch Ärzte 100% für Vorsorgeuntersuchungen 100% für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker 100% für ambulante Psychotherapie 100% für Hilfsmittel (offener Hilfsmittelkatalog) 100% für Sehhilfen (max. 250 EUR in 2 Jahren) |
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Erstattung bei stationärer Behandlung |
100% inkl. privatärztlicher Behandlung, Hebammen und Unterbringung im Zweibettzimmer, bei Unfall Einbettzimmer |
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Verhaltensbonus |
Kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten wird belohnt |
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Ersatzleistungen |
Ersatzleistungen bei Hausentbindung bzw. stationär bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung sowie bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibettzimmer |
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Versicherungsschutz im Ausland |
Auf Reisen und bei Auslandsaufenthalten weltweit bis zu 6 Monaten |
Komfort Zahn-U für zahnärztliche Behandlung | ||||
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Zahnbehandlung |
100% für Zahnbehandlung 100% für Zahnprophylaxemaßnahmen | |||
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Zahnersatz |
Bis zu 85% für Zahnersatzmaßnahmen einschl. Inlays | |||
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Für Zahnersatz stehen Ihnen folgende Leistungen zu: 75% für Zahnersatzmaßnahmen sowie 85% für Zahnersatzmaßnahmen, wenn Sie bereits drei Jahre Komfort Zahn-U versichert sind und in dieser Zeit jährlich eine Zahnprophylaxe durchgeführt wurde. • Als Zahnersatz im Sinne des Versicherungsschutzes gelten: prothetische Leistungen, z. B. Brücken, Prothesen • Kronen und Teilkronen, auch wenn es sich um die Versorgung eines Einzelzahnes handelt • implantologische Leistungen Ihnen stehen innerhalb der ersten 5 Jahre ab Versicherungsbeginn folgende Leistungen zu (Zahnstaffel):
Ab dem 6. Versicherungsjahr und bei unfallbedingter zahnärztlicher bzw. kieferorthopädischer Behandlung entfällt die Zahnstaffel. Weitere Infos siehe Tarifblatt | ||||
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Kieferorthopädie |
85% für kieferorthopädische Behandlungen (bis zum 18. Geburtstag, danach 75%) | |||
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Für alle Maßnahmen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurden, erhalten Sie 100% für kieferorthopädische Behandlungen. Ansonsten beträgt die Leistungserstattung für Sie 75%. Weitere Infos siehe Tarifblatt | ||||
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Selbstbehalt |
ohne Selbstbehalt | |||
KTGV 42-U Krankentagegeld | |
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Beginn des Anspruchs |
Nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen |
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Ihr Anspruch auf Krankentagegeld beginnt bei Tarif KTGV 42-U nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dabei steht Ihnen das tarifliche Krankentagegeld ohne zeitliche Höchstgrenze bis zum Ende vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zu. Bei einer Entbindung zahlen wir gegen Vorlage eines Geburtsnachweises eine Pauschale in Höhe des 7-fachen des versicherten Krankentagegeldes. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
Pflegepflichtversicherung | |
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Häusliche Pflege durch eine Pflegefachkraft |
Bis zu 1.550 EUR pro Monat |
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Haben Sie Aufwendungen für eine häusliche Pflegehilfe, erhalten Sie je Kalendermonat: a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I bis zu 440 EUR b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II bis zu 1.040 EUR c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III bis zu 1.510 EUR Um besondere Härten für Versicherte der Pflegestufe III zu vermeiden, gewähren wir in besonders gelagerten Einzelfällen Aufwendungsersatz bis zu einem Höchstbetrag von 1.918 Euro monatlich. Dies betrifft v. a. Fälle, in denen ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Pflegegeld |
Bis zu 700 EUR pro Monat |
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Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat: a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I 225 EUR b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II 430 EUR c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III 685 EUR Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Häusliche Pflege durch Laien |
Bis zu 700 EUR pro Monat |
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Die Erstattung ist im Einzelfall auf 1.510 Euro je Kalenderjahr begrenzt. Bei einer Ersatzpflege durch eine Pflegeperson, die nicht erwerbsmäßig pflegt, ist die Erstattung auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe gemäß Nr. 2.1 des Tarifs PV beschränkt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf Nachweis zusätzlich notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, zu erhalten. Die Erstattungen nach den Sätzen 2 und 3 sind zusammen auf den in Satz 1 genannten Betrag begrenzt. Bitte beachten Sie: In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Teilstationäre Pflege |
Bis zu 1.550 EUR pro Monat |
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Bei Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen erhalten Sie – entsprechend der gültigen Pflegesätze – je Kalendermonat folgende Leistungen: a) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I bis zu 440 EUR b) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II bis zu 1.040 EUR c) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III bis zu 1.510 EUR Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages können Sie darüber hinaus Erstattungen für diese Leistungen erhalten: Aufwendungen für die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück, Aufwendungen für soziale Betreuung sowie die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Kurzzeitpflege |
Bis zu 1.550 EUR |
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Sie haben pro Kalenderjahr Anspruch auf vier Wochen Kurzzeitpflege. Im Rahmen der gültigen Pflegesätze ersetzen wir Ihnen die Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen, soziale Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.510 Euro pro Kalenderjahr. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Vollstationäre Pflege und Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen |
Bis zu 1.918 EUR |
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Hierbei erhalten Sie für allgemeine Pflegeleistungen, für medizinische Behandlungspflege und für soziale Betreuung im Rahmen der gültigen Pflegesätze folgende Leistungen: a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I in Höhe von 1.023 EUR je Kalendermonat b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II in Höhe von 1.279 EUR je Kalendermonat c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III in Höhe von 1.510 EUR je Kalendermonat d) für Pflegebedürftige, die als Härtefall gemäß Satz 2 anerkannt sind, in Höhe von 1.825 EUR je Kalendermonat Bitte beachten Sie: Sind Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert und Pflegebedürftiger in vollstationärer Pflege, dürfen Ihre jährlichen Ausgaben im Durchschnitt 15.339 Euro nicht übersteigen (Ausnahme: anerkannte Härtefälle). Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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