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Sie haben ein Fahrzeug mit
Geschichte Wir bieten Ihnen eine
Versicherung für die Zukunft. |
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Die Youngtimer Versicherung von AXA
Perfekter Schutz für Ihren Klassiker
Im Schadenfall ersetzt diese Fahrzeugversicherung den besonderen Wert Ihres Fahrzeuges. Folgende Leistungen sind inbegriffen
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* Youngtimer Schutzbrief nur in Verbindung mit einer Kraftfahrzeughaftpflicht- und Kaskoversicherung
** "Normales" schwarzes Kennzeichen, historisches Kennzeichen und Saisonkennzeichen. Rote Dauerkennzeichen für Youngtimer undSaisonkennzeichen über die Wintersaison, z.B. Oktober bis April, können nicht zu besonderen Youngtimer-Konditionen versichert werden.
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Unsere Produkte im Vergleich Für mehr Infos zu den Versicherungsleistungen klicken Sie bitte auf das "i". |
Leistungen Haftpflicht | |
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Versicherungsschutz |
bis 100 Mio. Euro |
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Schutzbriefleistungen |
wählbar |
Basisleistungen Teilkasko | |
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Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch und Diebstahl |
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Grobe Fahrlässigkeit |
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Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen | |
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Fahrzeug- und Zubehörteile |
bis 5.000 Euro, im Marktwert des PKW enthalten |
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Fest eingebaute oder unter Verschluss gehaltene Fahrzeug- und Zubehörteile sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert, soweit sie nicht als Luxus angesehen werden. Bestimmte in den Versicherungsbedingungen aufgeführte Teile sind bis zu dem u.a. Wert mitversichert. Eine Erhöhung dieses Betrages ist nicht möglich. Weitere Teile sind in der Kaskoversicherung nicht versicherbar. Eine möglicherweise bestehende Unterversicherung wird nicht angerechnet. Der Wert der Zubehörteile ist im Marktwert des Fahrzeuges berücksichtigt. | |
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Verzicht auf den Abzug "neu für alt" |
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Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Bei Youngtimern kommt ein Abzug nur zum Tragen, wenn durch die Reparatur eine signifikante Werterhöhung des Fahrzeuges vorliegt, und der vorherige Zustand des Fahrzeuges deutlich verbessert wird. Bei der Bereifung wird auf den Abzug "neu für alt" nicht verzichtet. | |
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Schäden durch Schneelawinen |
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AXA ersetzt Schäden durch die unmittelbare Einwirkung der Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Zusätzlich sind auch Schäden durch Schneelawinen versichert. | |
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Schäden durch Marderbiss |
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Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen des Fahrzeuges versichert. | |
Leistungserweiterungen Teilkasko | |
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Vorsorgeversicherung |
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Youngtimer werden zum Marktwert versichert. Die Fahrzeugversicherung soll im Schadenfall den besonderen Wert des Fahrzeuges ersetzen, der von Kriterien wie Typ, Zustand, Originalität und besonderer Ausstattung bestimmt wird. Der Marktwert eines Youngtimers steigt i. d. R. mit fortschreitendem Alter - und liegt oft über dem ursprünglichen Listenpreis bzw. dem Kaufpreis eines evtl. Nachfolgefahrzeuges. Um einen optimalen Schutz zu bieten, versichern wir den Marktwert des Fahrzeuges. Der Marktwert ist der Verkaufspreis des Youngtimers und seiner Teile am Spezialmarkt. Der versicherte Marktwert bildet im Schadenfall die Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsteigerungen ist jedoch eine 10% ige Vorsorgeversicherung, mindestens 500 Euro bis höchstens 50.000 Euro, beitragsfrei im Vertrag enthalten. | |
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Vandalismus |
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Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet |
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Schäden an demontierten Einzelteilen, während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges |
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Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren |
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Versicherungsschutz auf der Fähre |
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Versicherungsschutz besteht innerhalb Europas während der Benutzung von Fähren für Beschädigungen und Verlust des Fahrzeuges durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Wassereinbruch, Seegang und Untergang. | |
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Fahrzeug- Ersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden |
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Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung |
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Bei Raub oder Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Einbruchdiebstahl ersetzen wir die Kosten für den Austausch der Tür- und Zündschlösser. | |
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Erweiterte Deckung für Youngtimer-Gespanne |
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Für Youngtimer mit Anhängerkupplung, die einen Oldtimer-/ Youngtimer-Wohnwagenanhänger ziehen oder ein weiteres Oldtimer-/Youngtimer-Fahrzeug sowie Oldtimer-/Youngtimer-Ersatzteile mit einem Anhänger transportieren, besteht Versicherungsschutz für: Verwindungs- und Verdrehungsschäden Der Anhänger kippt um, das Zugfahrzeug bleibt stehen. Dadurch verzieht sich der Rahmen des Zugfahrzeuges, die Anhängerkupplung ist total beschädigt. Sofern auch der Anhänger bei AXA versichert ist, gelten Verwindungsschäden am Anhänger ebenfalls mitversichert. Bremsschäden Das Zugfahrzeug bremst zu stark und schleudert. Dadurch stellt sich der Anhänger quer und stößt mit dem Zugfahrzeug zusammen. Das Zugfahrzeug bremst, dadurch verrutscht die Ladung und beschädigt das Zugfahrzeug. Rangierschäden Durch ungeschicktes Rangieren drückt sich der Anhänger in Stoßstange/Flanke/Heck des Zugfahrzeuges | |
Leistungen Vollkasko | ||
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Vorsorgeversicherung |
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Youngtimer werden zum Marktwert versichert. Die Fahrzeugversicherung soll im Schadenfall den besonderen Wert des Fahrzeuges ersetzen, der von Kriterien wie Typ, Zustand, Originalität und besonderer Ausstattung bestimmt wird. Der Marktwert eines Youngtimers steigt i. d. R. mit fortschreitendem Alter - und liegt oft über dem ursprünglichen Listenpreis bzw. dem Kaufpreis eines evtl. Nachfolgefahrzeuges. Um einen optimalen Schutz zu bieten, versichern wir den Marktwert des Fahrzeuges. Der Marktwert ist der Verkaufspreis des Youngtimers und seiner Teile am Spezialmarkt. Der versicherte Marktwert bildet im Schadenfall die Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsteigerungen ist jedoch eine 10% ige Vorsorgeversicherung, mindestens 500 Euro bis höchstens 50.000 Euro, beitragsfrei im Vertrag enthalten. | ||
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Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldete) und bei Fahrerflucht (Parkschaden) |
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Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall |
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Folgeschäden durch Marderbiss |
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In der Vollkaskoversicherung werden auch Schäden durch Marderbiss ersetzt, die über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen. | ||
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Schutz vor unerwarteten Risiken |
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Die Vollkaskoversicherung von AXA leistet sogar in Fällen wie diesen:
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Schutzbrief | |
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Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall |
![]() (auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort) |
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Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z.B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Pkw - unabhängig vom Schadenort - in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird. | |
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Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfalldes Fahrzeuges |
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Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall |
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Nur anlässlich von Urlaubsreisen oder Teilnahme an mehrtägigen Oldtimer/Youngtimer-Veranstaltungen: Anlieferung eines eigenen Ersatz- Oldtimers/Youngtimers: Anstatt des Mietwagenanspruches (hier wird kein Oldtimer/Youngtimer zur Verfügung gestellt), kann die Anlieferung eines eigenen Ersatz-Oldtimers/-Youngtimers gewünscht werden. | |
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Ersatzteilversand (sofern eine Beschaffung der Teile möglich ist) |
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Kostenerstattung bei selbstorganisierter Ersatzteilbeschaffung: Im Gegensatz zur "normalen" Schutzbriefleistung, bei der neben dem Versand auch die Beschaffung von Ersatzteilen organisiert wird, ist dies bei Youngtimern i. d. R. nicht zu leisten, da besonderes Know- how über die generelle Verfügbarkeit und die Bezugsquellen erforderlich ist. Sie kennen Ihre individuellen Quellen viel besser als wir. Es werden daher für die selbstorganisierte Ersatzbeschaffung Kosten für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon bis zu 250 EUR erstattet. | |
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Fahrzeugrücktransport bzw. -unterstellung nach Fahrzeugausfall |
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Fahrzeugrücktransport: Der Youngtimer wird im geschlossenen Spezialtransporter an den ständigen Wohnsitz oder die Heimatwerkstatt gebracht. So werden Beschädigungen durch konventionelle Transporter, die auf die heutigen, gängigen Fahrzeugabmessungen ausgelegt sind, vermieden. | |
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Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln |
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Vermittlung ärztlicher Betreuung |
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Kosten für Krankenbesuch |
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Besorgung von Vignetten |
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Warum keine Pannenhilfe Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z.B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw - unabhängig vom Schadenort - in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird. | |
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Als Youngtimer können Pkw versichert werden die:
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Pkw
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Nicht versichert werden
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Pkw
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Wertgutachten
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Um richtig versichert zu sein - auch im Hinblick auf eventuelle Haftpflichtansprüche gegen Dritte - ist es auf jeden Fall empfehlenswert, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Dies empfehlen wir vor allem, wenn Sie ein überdurchschnittliches oder seltenes Fahrzeug besitzen.
Für Youngtimer-PKW ist die Vorlage eines max. 2 Jahre alten Gutachtens (mindestens Zustandsnote 2 und Mindestwert 4.000 Euro) immer erforderlich. Es ist ratsam, den Marktwert Ihres Fahrzeugs mindestens alle zwei Jahre überprüfen zu lassen und es damit den eventuellen Marktpreisveränderungen anzupassen. |
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Einzureichende Unterlagen
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Pkw
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Allgemeine Informationen
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Wie alt muss ein Fahrzeug sein, damit es bei der AXA als Youngtimer gilt? |
Um als Youngtimer eingestuft zu werden, muss der Pkw auf der Positiv-Liste für Youngtimer (abgebildet im Oldtimer/Youngtimer-Prospekt und Tarifrechner) enthalten und zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1984 erstmalig zugelassen worden sein.
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Warum brauche ich für meinen Youngtimer ein Wertgutachten? |
Für Youngtimer-Pkw (Baujahre 1980 bis 1984) ist ein Gutachten immer erforderlich. Gern sind wir Ihnen bei der Wahl eines geeigneten Sachverständigen behilflich.
Vorteile im Kaskoschadensfall:
Vorteile im Haftpflichtschadensfall (Fremdschaden):
- Sie als Fahrzeugbesitzer müssen im Falle eines Schadens Wert und Zustand nachweisen. Dies gestaltet sich vor allem dann schwierig, wenn das Fahrzeug entwendet wurde oder total abgebrannt ist.
- Fahrzeuge desselben Typs können aufgrund unterschiedlicher Erhaltungszustände völlig verschiedene Werte haben. Gerade überdurchschnittlich gut erhaltenen bzw. restaurierten Fahrzeugen wird der "normale" Marktwert, der sich aus der aktuellen Marktsituation ermittelt, oft nicht gerecht.
Vorteile im Kaskoschadensfall:
- Der durch Gutachten ermittelte Fahrzeugwert ist Grundlage zur Beitragsberechnung und Basis für die Schadenregulierung.
- Die Kaskoregulierung umfasst grundsätzlich die Wiederherstellung des alten Zustandes durch Reparatur und nicht durch Restaurierung. Bei Fahrzeugen, deren beschädigte Bereiche sich in gutem Zustand befanden, sind die sog. Abzüge "neu für alt" durch Wertverbesserung nicht gerechtfertigt, da durch die Reparatur keine Verbesserung, sondern nur eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes erfolgt. Durch ein detailliertes Gutachten, welches konkrete Angaben über den Fahrzeugzustand vor Schadeneintritt liefert, kann nachweislich sichergestellt werden, dass Sie keine Nachteile in der Schadenregulierung hinnehmen müssen.
Vorteile im Haftpflichtschadensfall (Fremdschaden):
- In diesem Fall müssen Sie dem gegnerischen Haftpflichtversicherer den Wert Ihres Fahrzeuges nachweisen. Immer wieder treten bei diesen Schadenfällen Probleme auf. Die "normalen" Versicherer können sich nicht vorstellen, dass gewisse Fahrzeuge mit den Jahren im Wert steigen und nicht, wie sonst üblich, an Wert verlieren. Die Erfahrungen aus unserem Kundenkreis haben gezeigt, dass berechtigten Ansprüchen teilweise nur über den Weg einer gerichtlichen Klärung stattgegeben wurde.
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Was kostet das Gutachten? |
- Standard-Bewertung - ab ca. 200 Euro zzgl. MwSt.Generell empfehlenswert, da eine eingehende Untersuchung der einzelnen Baugruppen Ihres Fahrzeuges vorgenommen und der vorliegende Zustand detailliert beschrieben und kommentiert werden.
- Kurzcheck - ab ca. 100 Euro zzgl. MwSt.Preisalternative zum Bewertungsgutachten, wobei eine hierüber getroffene Wert- und Zustandsaussage gewisse Probleme in sich bergen kann: Da das Fahrzeug nur oberflächlich in Augenschein genommen wird, muss im Schadenfall mit einer eingehenden Prüfung gerechnet werden. Sollte dann ein anderer Marktwert ermittelt werden, geht diese Tatsache zu Ihren Lasten.
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Kann ich meinen Youngtimer-Pkw auch mit einer reinen Haftpflichtversicherung bei AXA versichern |
Youngtimer-Pkw können nur dann zu besonders günstigen Konditionen versichert werden, wenn neben der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auch eine Kasko-Versicherung - entweder Teil- oder Vollkasko - abgeschlossen wird. Wird nur eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beantragt, oder die Kaskoversicherung ausgeschlossen, kann Versicherungsschutz nur zu den in der Produktlinie Kraftfahrt ("Normal-Tarif") gültigen Beiträgen und Tarifbestimmungen geboten werden.
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Schutzbrief: Warum keine Pannenhilfe |
Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z.B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Pkw - unabhängig vom Schadenort - in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.
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Rote Kennzeichen
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| Ein rotes Dauerkennzeichen kann für Youngtimer-Pkw nicht versichert werden. |
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Saisonkennzeichen
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Für welche Fahrzeuge kann ich ein Saisonkennzeichen bekommen? |
Eine Einschränkung gibt es nicht, auch das Alter des Fahrzeuges spielt keine Rolle.
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Wie lange kann bzw. muss eine Saison dauern? |
Die Mindestdauer für eine Saison beträgt 2 Monate, die Höchstdauer 11 Monate. Die Versicherung eines Saisonkennzeichens nur über die Wintermonate, z.B. Oktober bis April ("Winterfahrzeug"), ist bei AXA jedoch nicht zu Youngtimerkonditionen möglich.
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Wie bekomme ich ein Saisonkennzeichen? |
Sie beantragen dieses bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle; Sie benötigen hierfür die Fahrzeugpapiere sowie eine EVB-Nummer/Versicherungsbestätigungskarte mit Merkfeld für Saisonkennzeichen Ihres Versicherers. Bei der Zulassungsstelle wird Ihnen dann ein neues Euro-Kennzeichen ausgehändigt, auf dem Ihr Wunschzeitraum, z. B. 04-10 (April bis Oktober) vermerkt ist.
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Ist es möglich, die bisherige Zahlen-Buchstaben-Kombination zu behalten? |
Sofern diese Kombination nicht länger als sieben Zeichen ist, kann sie beibehalten werden. Ansonsten wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.
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Wie viel Steuern zahle ich für ein Saisonkennzeichen? |
Die Steuersätze für Saisonkennzeichen entsprechen den normalen Kfz-Steuersätzen.
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Muss ich für die An- und Abmeldung jedes Mal zur Zulassungsstelle? |
Nein, die An- bzw. Abmeldung ist überflüssig, da der Nutzungszeitraum auf dem Kennzeichen vermerkt ist. Nur während dieser Zeit dürfen Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
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Was passiert, wenn ich den Zulassungszeitraum ändern will? |
Sie beantragen bei Ihrer Zulassungsstelle neue Kennzeichenschilder mit den neuen Zeitraumzahlen und außerdem einen neuen Fahrzeugschein. Allerdings kann die bisherige Zahlen-Buchstaben-Kombination beibehalten werden.
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Kann ich das Fahrzeug auch außerhalb der Saison nutzen? |
Das ist nicht erlaubt, da das Fahrzeug als abgemeldet gilt. Sie dürfen es also weder fahren noch auf öffentlichen Plätzen abstellen.
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Brauche ich für meinen Youngtimer mit Saisonkennzeichen eine Feinstaub-Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen? |
Ja, da das Saison- Kennzeichen nicht von der Plakettenpflicht befreit ist, gelten hier die Regelungen zur Umweltzone. Kann Ihr Fahrzeug keine Plakette erhalten, dürfen Sie die Umweltzonen nicht befahren.







