|
|
| |
|
|
Sie können für jede Pflegestufe ein individuelles monatliches Pflegegeld ab 100 Euro wählen. |
|
|
AXA zahlt im Leistungsfall das vereinbarte Pflegegeld für die jeweilige Pflegestufe in voller Höhe aus. |
|
|
Sie können über das ausbezahlte Geld frei verfügen. |
|
|
Bei Eintritt eines Pflegefalls werden Sie bereits ab Pflegestufe I von den Beitragszahlungen befreit. |
|
|
Das Pflegegeld erhöht sich alle 3 Jahre automatisch um 10 % - ohne erneute Gesundheitsprüfung. |
|
|
Keine Wartezeiten: AXA zahlt das Pflegegeld ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. |
|
|
Ändert sich die Pflegestufe innerhalb eines Monats, erhalten Sie für den gesamten Monat die Leistung, die für die höhere Pflegestufe abgesichert wurde. |
|
|
Selbst wenn keine Pflegestufe vorliegt, jedoch ab dem 20. Lebensjahr ein erheblicher Betreuungsbedarf besteht ("Pflegestufe 0", z.B. Demenz), zahlt AXA 20 % des für Pflegestufe I vereinbarten Pflegegeldes. |
| Flexibel vorsorgen für eine zuverlässige Absicherung | Tarif berechnen |
Entsprechend des Hilfebedarfsumfangs werden die Pflegebedürftigen einer von drei Pflegestufen (I, II oder III) zugeordnet. Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen Pflegestufe.
Pflegestufe I – erhebliche Pflegebedürftigkeit
Eine erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Der wöchentliche Zeitaufwand beträgt im Tagesdurchschnitt mindestens 90 Minuten.
Pflegestufe II – Schwerpflegebedürftigkeit
Eine Schwerpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfebedarf bei der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) erforderlich ist. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens drei Stunden betragen.
Pflegestufe III – Schwerstpflegebedürftigkeit
Eine Schwerstpflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass er jederzeit gegeben ist und rund um die Uhr anfällt. Der wöchentliche Zeitaufwand muss im Tagesdurchschnitt mindestens fünf Stunden betragen.
| Zurück zur Seite Pflegezusatzversicherung | ||