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Ich möchte vorsorgen,
aber flexibel bleiben Bei uns bleiben alle
Möglichkeiten offen. |
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Sie wollen Ihre Zukunft planen, die nötigen Absicherungsmaßnahmen treffen und dabei jederzeit flexibel bleiben? Stellen Sie heute die Weichen für Entscheidungen, die Sie morgen treffen. BHW Dispo maXX bietet Ihnen hierfür die optimale Lösung.
BHW Dispo maXX bietet Ihnen alle Freiheiten mit einem Höchstmaß an Flexibilität. Sie haben die Wahl: Stellen Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden auf ein festes Fundament – unabhängig von den Zinsentwicklungen am Kapitalmarkt, oder legen Sie Ihr Geld sicher und rentabel an.
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Zinsgünstiges Bauspardarlehen - schon ab 1,9% Sollzins und ab 2,07% effektivem Jahreszins |
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Schnell zum Baugeld - ohne festes Mindestsparguthaben | |
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Maximale Renditechancen - mit bis zu 4%* Guthabenzinsen | |
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Spar-Gewinn durch attraktive Förderung von Staat und Arbeitgeber | |
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Mit Jugendprämie** - Für alle Neukunden bis zum 25. Lebensjahr |
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BHW Dispo maXX garantiert Ihnen zinsgünstiges Baugeld und eine Finanzierung nach Ihren Wünschen. Ihren Darlehenszins bestimmen Sie selbst:
Und das Beste daran: Der von Ihnen gewählte Zinssatz bleibt über die gesamte Laufzeit gleich - garantiert! BHW Dispo maXX bietet Ihnen Sicherheit von Anfang an!
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Bausparsumme 30.000EUR, Nettodarlehensbetrag 18.000 EUR, Abschlussgebühr 300 EUR | |||
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gebundener Sollzins |
monatliche Zins- und Tilgungsleistung |
Darlehenslaufzeit ca. |
effektiver Jahreszins |
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3,75 % |
180 EUR |
10 Jahre, 1 Monat |
4,03 % |
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2,90 % |
240 EUR |
6 Jahre, 11 Monate |
3,24 % |
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1,90 % |
300 EUR |
5 Jahre, 4 Monate |
2,31 % |
Damit die Entscheidung für die richtigen Weichen im Leben noch einfacher fällt, legt BHW mit dem Dispo maXX noch einen drauf.
Die Einkommensgrenzen zur Erlangung der Arbeitnehmersparzulage betragen 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800 EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen). Es besteht eine siebenjährige steuerliche Bindefrist.
Die Einkommensgrenzen zur Erlangung der Wohnungsbauprämie betragen 25.600 EUR für Alleinstehende und 51.200 EUR für Verheiratete (zu versteuerndes Einkommen). Begünstigt sind alle unbeschränkt Steuerpflichtigen ab 16 Jahren, d. h. der Begünstigte muss im Sparjahr 16 Jahre alt werden. Ausnahme: Vollwaisen.
Die Wohnungsbauprämie wird künftig nur noch gezahlt, wenn das geförderte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet wird (z. B. für Renovierungen oder den Erwerb einer Immobilie). Diese Neuregelung gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen werden. Eine Ausnahme besteht nur für junge Bausparer, die ihren Bausparvertrag vor Vollendung des 25. Lebensjahres abschließen und frühestens sieben Jahre nach Vertragsabschluss über die Bausparsumme verfügen. Hier bleibt es im Wesentlichen bei der flexiblen Verwendungsmöglichkeit nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist - allerdings gelten auch hier gewisse Einschränkungen. Alle bis zum 31. Dezember 2008 abgeschlossenen Verträge, für die auch in 2008 noch mindestens ein tariflicher Sparbeitrag geleistet wurde, fallen unter die alte Regelung. Nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist können Sie weiterhin frei über Ihr gefördertes Bausparguthaben verfügen.
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