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Wir wollen mehr Leistung
für unsere Gesundheit Darum machen wir sie
jetzt zur Privatsache. |
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Ein Bonussystem, das sich richtig lohnt
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Produkt |
Leistungen |
Zusatzinfos |
Mit dem Krankenversicherungstarif EL BONUS-U erhalten Sie attraktive Bonuszahlungen, wenn Sie auf Ihre Gesundheit achten und kostenbewusst handeln.
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So günstig können Sie einsteigen: Sind Sie angestellt, übernimmt Ihr Arbeitgeber etwa die Hälfte Ihres Beitrags.
*In der Tarifkombination EL Bonus-U und Kompakt Zahn-U inkl. 10% gesetzlicher Zuschlag und 360 EUR Selbstbeteiligung. |
EL Bonus-U
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EL Bonus-U – die Vollversicherung für Preisbewusste
Ambulante und stationäre Heilbehandlung | |
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Selbstbehalt pro Versicherungsjahr |
360 EUR |
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Vom Selbstbehalt ausgeschlossen sind selbstverständlich Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen und Schutzimpfungen. Der Selbstbehalt für Kinder und Jugendliche beträgt 180,- Euro. Er gilt bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem diese das 19. Lebensjahr vollenden. | |
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Erstattung bei ambulanter Behandlung |
100% für ambulante Behandlungen durch Ärzte 75% für ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker 100% für Vorsorgeuntersuchungen 100% für Hilfsmittel (offener Hilfsmittelkatalog) 75% für Heilmittel 100% für Sehhilfen, max. 100 EUR in 2 Jahren |
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Sie erhalten 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige Behandlung – außer Psychotherapie – durch Primärärzte (Allgemeinmediziner, praktischer Arzt, Gynäkologe, Kinder- und Augenärzte) oder wenn ein Not- bzw. Bereitschaftsarzt in Anspruch genommen wird inkl. Arzneimittel. Wenn Sie von einem der vorgenannten Ärzte zur Mit-/Weiterbehandlung an einen anderen Facharzt überwiesen werden, erhalten Sie ebenfalls 100%. Wird dieses Prinzip nicht eingehalten, erhalten Sie dennoch 75% des erstattungsfähigen Betrages. Sie erhalten 75% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für ambulante Heilbehandlung – außer Psychotherapie – durch Heilpraktiker einschließlich verordneter Arzneimittel. Die Gesamtleistung ist dabei auf 1.000,- Euro pro Versicherungsjahr begrenzt. Bei Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen erhalten Sie 100% der Aufwendungen ohne Altersbegrenzung. Für Hilfsmittel erhalten Sie 100% wenn Sie das Hilfsmittel über AXA beziehen, ansonsten 75%. Für Heilmittel erhalten Sie ebenso 75%. Sehhilfen erstatten wir zu 100%, maximal 100 Euro innerhalb von 2 Jahren. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Erstattung bei ambulanter Psychotherapie |
70% bis zu 50 Sitzungen pro Jahr. |
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Sie können zum Tarif EL Bonus-U zusätzlich Leistungen für eine ambulante Psychotherapie vereinbaren. Durch Absicherung mit dem Tarifbaustein EPT-N erhalten Sie 75 % für eine medizinisch notwendige, ambulante psychotherapeutische Behandlung. Die Leistungen sind auf 30 Sitzungen pro Jahr begrenzt. Geleistet wird für psychotherapeutische Behandlungen durch niedergelassene ärztliche Psychotherapeuten sowie den im Arztregister eingetragenen, in eigener Praxis tätigen psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Erstattung bei stationärer Behandlung |
100% |
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Sie haben Anspruch auf 100% der erstattungsfähigen Kosten einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfallfolgen, Schwangerschaft oder Entbindung. Erstattungsfähig sind ausschließlich die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht aber die der privatärztlichen Behandlung und der gesondert berechenbaren Unterbringung. Darüber hinaus erhalten Sie 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen eines medizinisch notwendigen Transports zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus sowie 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für einen Belegarzt, Beleghebammen und -entbindungspfleger bei stationärer Heilbehandlung in einem Krankenhaus. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Verhaltensbonus |
Kosten- und gesundheitsbewusstes Verhalten wird belohnt |
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Sie erhalten 50 Euro alle 2 Jahre wenn Ihr Body-Mass-Index (Verhältnis Größe zu Gewicht) im Normalbereich liegt. Darüberhinaus erhalten Sie alle 2 Jahre 50 Euro, wenn Sie Nichtraucher sind. | |
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Ersatzleistungen |
bei Hausentbindung |
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Sie erhalten 100 Euro bei Hausentbindungen, bei Mehrlingsgeburten das entsprechende Vielfache. | |
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Versicherungsschutz im Ausland |
Auf Reisen und bei Auslandsaufenthalten weltweit bis zu 6 Monaten |
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Weitere enthaltene Leistungspakete:
Kompakt Zahn-U für zahnärztliche Behandlung | ||||
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Zahnbehandlung |
100% für Zahnbehandlung 100% für Zahnprophylaxemaßnahmen | |||
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Zahnersatz und Kieferorthopädie |
60% bis 70% für Zahnersatzmaßnahmen einschließlich Inlays | |||
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Für Zahnersatz und Kieferorthopädie stehen Ihnen folgende Leistungen zu: Der Erstattungssatz beginnt mit 60% und steigt für das jeweils nächste Versicherungsjahr um 5 Prozentpunkte auf 65, 70, 75, 80, 85, 90, 95 bis maximal 100%, wenn für die vorangegangenen Jahre je eine abgeschlossene Prophylaxe-Durchführung nachgewiesen wird. Damit kann der Schutz bereits im 2. Versicherungsjahr auf 65% steigen. Wird für ein Jahr keine Prophylaxe nachgewiesen, vermindert sich der Erstattungssatz ab dem nächsten Jahr um 5 Prozentpunkte - bis auf den Basis-Erstattungssatz von 60%. Kosten für Kieferregulierung sind dann erstattungsfähig, wenn die Maßnahme vor dem 18. Geburtstag geplant und begonnen wurde. Als Zahnersatz im Sinne des Versicherungsschutzes gelten:
Ab dem 6. Versicherungsjahr und bei unfallbedingter zahnärztlicher bzw. kieferorthopädischer Behandlung entfällt die Zahnstaffel. Weitere Infos siehe Tarifblatt | ||||
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Selbstbehalt |
ohne Selbstbehalt | |||
KTGV 42-U Krankentagegeld | |
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Beginn des Anspruchs |
Nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen |
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Ihr Anspruch auf Krankentagegeld beginnt bei Tarif TV 42 nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dabei steht Ihnen das tarifliche Krankentagegeld ohne zeitliche Höchstgrenze bis zum Ende vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zu. Bei einer Entbindung zahlen wir gegen Vorlage eines Geburtsnachweises eine Pauschale in Höhe des 7-fachen des versicherten Krankentagegeldes. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
Pflegepflichtversicherung | |
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Häusliche Pflege durch eine Pflegefachkraft |
Bis zu 1.550 EUR pro Monat |
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Haben Sie Aufwendungen für eine häusliche Pflegehilfe, erhalten Sie je Kalendermonat: a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I bis zu 440 EUR b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II bis zu 1.040 EUR c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III bis zu 1.510 EUR Um besondere Härten für Versicherte der Pflegestufe III zu vermeiden, gewähren wir in besonders gelagerten Einzelfällen Aufwendungsersatz bis zu einem Höchstbetrag von 1.918,- Euro monatlich. Dies betrifft v. a. Fälle, in denen ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Pflegegeld |
Bis zu 700 EUR pro Monat |
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Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I 225 EUR b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II 430 EUR c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III 685 EUR Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Häusliche Pflege durch Laien |
Bis zu 700 EUR pro Monat |
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Die Erstattung ist im Einzelfall auf 1.510 Euro je Kalenderjahr begrenzt. Bei einer Ersatzpflege durch eine Pflegeperson, die nicht erwerbsmäßig pflegt, ist die Erstattung auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe gemäß Nr. 2.1 des Tarifs PV beschränkt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf Nachweis zusätzlich notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, zu erhalten. Die Erstattungen nach den Sätzen 2 und 3 sind zusammen auf den in Satz 1 genannten Betrag begrenzt. Bitte beachten Sie: In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Teilstationäre Pflege |
Bis zu 1.550 EUR pro Monat |
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Bei Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen erhalten Sie – entsprechend der gültigen Pflegesätze – je Kalendermonat folgende Leistungen: a) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I bis zu 440 EUR b) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II bis zu 1.040 EUR c) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III bis zu 1.510 EUR Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages können Sie darüber hinaus Erstattungen für diese Leistungen erhalten: Aufwendungen für die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück, Aufwendungen für soziale Betreuung sowie die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Kurzzeitpflege |
Bis zu 1.550 EUR |
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Sie haben pro Kalenderjahr Anspruch auf vier Wochen Kurzzeitpflege. Im Rahmen der gültigen Pflegesätze ersetzen wir Ihnen die Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen, soziale Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.510,- Euro pro Kalenderjahr. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Vollstationäre Pflege und Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen |
Bis zu 1.918 EUR |
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Hierbei erhalten Sie für allgemeine Pflegeleistungen, für medizinische Behandlungspflege und für soziale Betreuung im Rahmen der gültigen Pflegesätze folgende Leistungen: a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I in Höhe von 1.023 EUR je Kalendermonat b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II in Höhe von 1.279 EUR je Kalendermonat c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III in Höhe von 1.510 EUR je Kalendermonat d) für Pflegebedürftige, die als Härtefall gemäß Satz 2 anerkannt sind, in Höhe von 1.825 EUR je Kalendermonat Bitte beachten Sie: Sind Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert und Pflegebedürftiger in vollstationärer Pflege, dürfen Ihre jährlichen Ausgaben im Durchschnitt 15.339,- Euro nicht übersteigen (Ausnahme: anerkannte Härtefälle). Weitere Infos siehe Tarifblatt | |











