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Pflichtversicherungen (private)Versicherungsarten, für die der Gesetzgeber wegen des hohen Gefährdungspotenzials eine Versicherungspflicht vorschreibt. Ihrer Natur nach handelt es sich dabei um Haftpflichtversicherungen. Für Privatpersonen sind insbesondere wichtig:
Weitere Pflichtversicherungen betreffen bsw. den Betrieb von atomaren Anlagen, Bahnbetrieb, Güterfrachtverkehr, Luftverkehr. Für den Privatkunden sind diese Pflichtversicherungen aber belanglos. Von dieser Definition der Pflichtversicherung ist die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Sozialversicherung streng zu unterscheiden. | |