Maßstäbe neu definiert
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Lexikon von AXA
Die wichtigsten Begriffe rund um den Versicherungsbereich mit kurzer Erklärung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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Von A wie ABS-Fonds bis Z wie Zwischenzins


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Ergebnis
 

Pflichtversicherungen (private)

Versicherungsarten, für die der Gesetzgeber wegen des hohen Gefährdungspotenzials eine Versicherungspflicht vorschreibt. Ihrer Natur nach handelt es sich dabei um Haftpflichtversicherungen.

Für Privatpersonen sind insbesondere wichtig:

Weitere Pflichtversicherungen betreffen bsw. den Betrieb von atomaren Anlagen, Bahnbetrieb, Güterfrachtverkehr, Luftverkehr. Für den Privatkunden sind diese Pflichtversicherungen aber belanglos.

Von dieser Definition der Pflichtversicherung ist die Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Sozialversicherung streng zu unterscheiden.

 
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