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PolicenmodellBeschreibung des Zustandekommens eines Versicherungsvertrages. Demnach kommt der Vertrag durch Zusendung der Annahmeerklärung durch das Versicherungsunternehmen mitsamt aller wichtigen Vertragsinformationen zustande, falls der Versicherungsnehmer anschließend nicht in der vorgeschriebenen Frist widerruft. Seit 2008 hat das neue VVG das bis dahin übliche Policenmodell durch das Antragsmodell oder das Invitatiomodell abgelöst. | |