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Sie haben ein Fahrzeug
mit Geschichte Wir bieten Ihnen eine
Versicherung für die Zukunft. |
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Die Oldtimer Versicherung von AXA
Perfekter Schutz für Ihren Klassiker
Im Schadenfall ersetzt diese Fahrzeugversicherung den besonderen Wert Ihres Fahrzeugs. Folgende Leistungen sind inbegriffen*Oldtimer Schutzbrief nur für Pkw und nur in Verbindung mit einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung
** "Normales" schwarzes Kennzeichen, historisches Kennzeichen, rotes Oldtimer Kennzeichen und Saisonkennzeichen. Saisonkennzeichen über die Wintersaison, z.B. Oktober bis April, können nicht zu besonderen Oldtimer- / Youngtimer-Konditionen versichert werden.
** "Normales" schwarzes Kennzeichen, historisches Kennzeichen, rotes Oldtimer Kennzeichen und Saisonkennzeichen. Saisonkennzeichen über die Wintersaison, z.B. Oktober bis April, können nicht zu besonderen Oldtimer- / Youngtimer-Konditionen versichert werden.
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Unsere Produkte im Vergleich Für mehr Infos zu den Versicherungsleistungen klicken Sie bitte auf das "i". |
Motorrad |
Pkw |
Leistungen Haftpflicht | ||
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Versicherungsschutz |
bis 100 Mio. Euro |
bis 100 Mio. Euro |
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Schutzbriefleistungen |
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wählbar |
Basisleistungen Teilkasko | ||
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Schäden durch Brand, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Glasbruch und Diebstahl |
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Grobe Fahrlässigkeit |
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Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | ||
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Fahrzeug- und Zubehörteile |
bis 5.000 Euro, im Marktwert des Motorrades enthalten |
bis 5.000 Euro, im Marktwert des Pkw enthalten |
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Fest eingebaute oder unter Verschluss gehaltene Fahrzeug- und Zubehörteile sind grundsätzlich beitragsfrei mitversichert, soweit sie nicht als Luxus angesehen werden. Bestimmte in den Versicherungsbedingungen aufgeführte Teile sind bis zu dem u.a. Wert mitversichert. Eine Erhöhung dieses Betrages ist nicht möglich. Weitere Teile sind in der Kaskoversicherung nicht versicherbar. Eine möglicherweise bestehende Unterversicherung wird nicht angerechnet. Der Wert der Zubehörteile ist im Marktwert des Fahrzeuges berücksichtigt. | ||
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Verzicht auf den Abzug "neu für alt" |
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Von den Kosten der Ersatzteile und der Lackierung wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug gemacht (neu für alt). Bei Oldtimern kommt ein Abzug nur zum Tragen, wenn durch die Reparatur eine signifikante Werterhöhung des Fahrzeuges vorliegt, und der vorherige Zustand des Fahrzeuges nicht nur wiederhergestellt, sondern deutlich verbessert wird. Bei der Bereifung wird auf den Abzug "neu für alt" nicht verzichtet. | ||
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Schäden durch Schneelawinen |
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AXA ersetzt Schäden durch die unmittelbare Einwirkung der Elementarereignisse Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Zusätzlich sind auch Schäden durch Schneelawinen versichert. | ||
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Schäden durch Marderbiss |
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Im Rahmen der Teilkaskoversicherung sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Kabeln, Schläuchen und Leitungen des Fahrzeuges versichert. | ||
Leistungserweiterungen Teilkasko | ||
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Vorsorgeversicherung |
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Vandalismus |
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Schäden, die beim Transport auf einer Ladefläche entstehen, wenn das Transportfahrzeug einen Unfall erleidet |
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Schäden an demontierten Einzelteilen, während der Restaurierung oder Reparatur des Fahrzeuges |
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Schäden durch Zusammenstoß mit allen Tieren |
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Versicherungsschutz auf der Fähre |
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Fahrzeug- Ersatzteile bis 10 % des Marktwertes, die im Haus oder in der Garage gelagert werden |
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Austausch der Fahrzeugschlösser nach Schlüsselentwendung |
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Erweiterte Deckung für Oldtimer-Gespanne |
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Leistungen Vollkasko | ||
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Vorsorgeversicherung |
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Oldtimer werden zum Marktwert versichert. Die Fahrzeugversicherung soll im Schadenfall den besonderen Wert des Fahrzeuges ersetzen, der von Kriterien wie Typ, Zustand, Originalität und besonderer Ausstattung bestimmt wird. Der Marktwert eines Oldtimers steigt i. d. R. mit fortschreitendem Alter - und liegt oft über dem ursprünglichen Listenpreis bzw. dem Kaufpreis eines evtl. Nachfolgefahrzeuges. Um einen optimalen Schutz zu bieten, versichern wir den Marktwert des Fahrzeuges. Der Marktwert ist der Verkaufspreis des Oldtimers und seiner Teile am Spezialmarkt. Der versicherte Marktwert bildet im Schadenfall die Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsteigerungen ist jedoch eine 10% ige Vorsorgeversicherung, mindestens 500 Euro bis höchstens 50.000 Euro, beitragsfrei im Vertrag enthalten. | ||
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Schäden durch Unfall (auch selbstverschuldete) oder Fahrerflucht (Parkschaden) |
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Rücktransport des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeuges nach Unfall |
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Folgeschäden durch Marderbiss |
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In der Vollkaskoversicherung werden auch Schäden durch Marderbiss ersetzt, die über die Beschädigung von Kabeln, Schläuchen und Leitungen hinausgehen. | ||
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Schutz vor unerwarteten Risiken |
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Die Vollkaskoversicherung von AXA leistet sogar in Fällen wie diesen:
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Schutzbrief | |
| (nur für Pkw in Verbindung mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung) | |
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Abschleppen und Bergen nach Panne oder Unfall |
![]() (auch innerhalb 50 km Umkreis/Wohnort) |
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Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z.B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren PKW - unabhängig vom Schadenort - in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird. | |
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Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall des Fahrzeuges |
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Übernachtung oder Mietwagen bei Fahrzeugausfall |
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Nur anlässlich von Urlaubsreisen oder Teilnahme an mehrtägigen Oldtimer-Veranstaltungen: Anlieferung eines eigenen Ersatz- Oldtimers: Anstatt des Mietwagenanspruches (hier wird kein Oldtimer zur Verfügung gestellt), kann die Anlieferung eines eigenen Ersatz- Oldtimers gewünscht werden.> | |
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Kostenerstattung bei selbst organisierter Ersatzteilbe-schaffung für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon |
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Kostenerstattung bei selbstorganisierter Ersatzteilbeschaffung: Im Gegensatz zur "normalen" Schutzbriefleistung, bei der neben dem Versand auch die Beschaffung von Ersatzteilen organisiert wird, ist dies bei Oldtimern i. d. R. nicht zu leisten, da besonderes Know- how über die generelle Verfügbarkeit und die Bezugsquellen erforderlich ist. Sie kennen Ihre individuellen Quellen viel besser als wir. Es werden daher für die selbstorganisierte Ersatzbeschaffung Kosten für Reiseaufwendungen, Porto oder Telefon bis zu 250 Euro erstattet | |
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Fahrzeugrücktransport zur Heimatwerkstatt/Heimatadresse bzw. Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall |
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Fahrzeugrücktransport: Der Oldtimer wird im geschlossenen Spezialtransporter an den ständigen Wohnsitz oder die Heimatwerkstatt gebracht. So werden Beschädigungen durch konventionelle Transporter, die auf die heutigen, gängigen Fahrzeugabmessungen ausgelegt sind, vermieden. | |
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Ersatz von Reisedokumenten oder Zahlungsmitteln |
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Vermittlung ärztlicher Betreuung |
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Kosten für Krankenbesuch |
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Besorgung von Vignetten |
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Warum keine Pannenhilfe Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z.B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw - unabhängig vom Schadenort - in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird. | |
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Als Oldtimer können Fahrzeuge versichert werden die:
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Motorrad
Bei Fahrzeugwerten ab 10.000 Euro ist ein Marktwertgutachten, nicht älter als zwei Jahre, erforderlich.
Pkw
Bei Fahrzeugwerten ab 25. 000 Euro ( sonstige Oldtimer ab 10.000 Euro) ist ein Marktwertgutachten, nicht älter als zwei Jahre, erforderlich.
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Nicht versichert werden:
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Motorrad
Pkw
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Wertgutachten
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Um richtig versichert zu sein - auch im Hinblick auf eventuelle Haftpflichtansprüche gegen Dritte - ist es auf jeden Fall empfehlenswert, ein Wertgutachten erstellen zu lassen. Dies empfehlen wir vor allem, wenn Sie ein überdurchschnittliches oder seltenes Fahrzeug besitzen.Für Oldtimer- Pkw ist bei Fahrzeugwerten ab 25.000 Euro (bei Motorrädern und sonstigen Oldtimern ab 10.000 Euro) die Vorlage eines maximal zwei Jahre alten Gutachtens erforderlich.Sofern kein Wertgutachten notwendig ist, benötigen wir vier Fotos Ihres Oldtimers (schräg von vorn und hinten, Innen- und Motorraum), eine Kopie des Kfz-Briefes und Angaben zu Restaurierungsarbeiten (falls vorgenommen) sowie die Zustandsnote (1-5) Ihres Fahrzeuges.Es ist ratsam, den Marktwert Ihres Fahrzeugs mindestens alle zwei Jahre überprüfen zu lassen und es damit den eventuellen Marktpreisveränderungen anzupassen.
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Einzureichende Unterlagen
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Motorrad
Pkw
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Allgemeine Informationen
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Wie alt muss ein Fahrzeug sein, damit es bei der AXA als Oldtimer gilt? |
Um bei der AXA als Oldtimer eingestuft zu werden, muss das Fahrzeug vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen worden sein.
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Warum brauche ich für meinen Oldtimer ein Wertgutachten? |
Für Oldtimer (Baujahr 1979 und älter) benötigt die AXA eine objektive und unparteiische Aussage (=Wertgutachten) bei Pkw ab 25.000 Euro, bei Motorrädern und allen sonstigen Fahrzeugen ab 10.000 Euro Fahrzeugwert. Gern sind wir Ihnen bei der Wahl eines geeigneten Sachverständigen behilflich.
Vorteile bei Kaskoschäden:
Vorteile im Haftpflichtschadensfall (Fremdschaden):
- Sie als Fahrzeugbesitzer müssen im Falle eines Schadens Wert und Zustand nachweisen. Dies gestaltet sich vor allem dann schwierig, wenn das Fahrzeug entwendet wurde oder total abgebrannt ist.
- Fahrzeuge desselben Typs können aufgrund unterschiedlicher Erhaltungszustände völlig verschiedene Werte haben. Gerade überdurchschnittlich gut erhaltenen bzw. restaurierten Fahrzeugen wird der "normale" Marktwert, der sich aus der aktuellen Marktsituation ermittelt, oft nicht gerecht.
Vorteile bei Kaskoschäden:
- Der durch Gutachten ermittelte Fahrzeugwert ist Grundlage zur Beitragsberechnung und Basis für die Schadenregulierung.
- Die Kaskoregulierung umfasst grundsätzlich die Wiederherstellung des alten Zustandes durch Reparatur und nicht durch Restaurierung. Bei Fahrzeugen, deren beschädigte Bereiche sich in gutem Zustand befanden, sind die sog. Abzüge "neu für alt" durch Wertverbesserung nicht gerechtfertigt, da durch die Reparatur keine Verbesserung, sondern nur eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes erfolgt. Durch ein detailliertes Gutachten, welches konkrete Angaben über den Fahrzeugzustand vor Schadeneintritt liefert, kann nachweislich sichergestellt werden, dass Sie keine Nachteile in der Schadenregulierung hinnehmen müssen.
Vorteile im Haftpflichtschadensfall (Fremdschaden):
- In diesem Fall müssen Sie dem gegnerischen Haftpflichtversicherer den Wert Ihres Fahrzeuges nachweisen. Immer wieder treten bei diesen Schadenfällen Probleme auf. Die "normalen" Versicherer können sich nicht vorstellen, dass gewisse Fahrzeuge mit den Jahren im Wert steigen und nicht, wie sonst üblich, an Wert verlieren. Die Erfahrungen aus unserem Kundenkreis haben gezeigt, dass berechtigten Ansprüchen teilweise nur über den Weg einer gerichtlichen Klärung stattgegeben wurde.
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Was kostet das Gutachten? |
- Standard-Bewertung - ab ca. 200 Euro zzgl. MwSt. Generell empfehlenswert, da eine eingehende Untersuchung der einzelnen Baugruppen Ihres Fahrzeuges vorgenommen und der vorliegende Zustand detailliert beschrieben und kommentiert werden.
- Kurzcheck - ab ca. 100 Euro zzgl. MwSt. Preisalternative zum Bewertungsgutachten, wobei eine hierüber getroffene Wert- und Zustandsaussage gewisse Probleme in sich bergen kann: Da das Fahrzeug nur oberflächlich in Augenschein genommen wird, muss im Schadenfall mit einer eingehenden Prüfung gerechnet werden. Sollte dann ein anderer Marktwert ermittelt werden, geht diese Tatsache zu Ihren Lasten.
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Schutzbrief: Warum keine Pannenhilfe |
Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z.B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Pkw - unabhängig vom Schadenort - in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.
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Historische Kennzeichen
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Gibt es für Oldtimer besondere Kennzeichen und wie kann ich ggf. eines bekommen? |
Für Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, sich in einem überdurchschnittlichen und originalen Erhaltungszustand befinden und vornehmlich der "Pflege kraftfahrzeughistorischen Kulturgutes" dienen, gibt es ein besonderes Kennzeichen, das sog. "Historische Kennzeichen".Um ein solches Kennzeichen zu bekommen, wird eine Begutachtung durch den TÜV oder alle zur Abnahme von Fahrzeugen zugelassenen Sachverständigen nach §23 StVZO vorgenommen, welche bestätigen muss, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handelt.Sobald Sie diese Bestätigung haben, können Sie bei der Zulassungsstelle ein Oldtimer-Kennzeichen beantragen. Dort wird die Schlüsselnummer in Ihrem Fahrzeugbrief in "98" geändert; an das Kennzeichen wird ein "H", stellvertretend für "historisch", angehängt.Damit haben Sie für Ihr Auto die Betriebserlaubnis als Oldtimer und kommen in den Genuss einer besonderen Kfz-Steuer:Motorräder 46 Euro im Jahr, alle übrigen Kraftfahrzeuge 192 Euro im Jahr, unabhängig vom Hubraum.Da Sie Ihren Oldtimer jederzeit an- und abmelden können, zahlen Sie nur für die zugelassene Zeit.
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Kann ich meinen historisch zugelassenen Oldtimer auch mit "Saisonkennzeichen" nutzen? |
Eine Kombination aus "Historischem Kennzeichen" und "Saisonkennzeichen" ist nicht möglich.
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Kann auf die Begutachtung verzichtet werden, wenn das Fahrzeug gerade beim TÜV war? |
Nein, leider muss die Begutachtung für ein "Historisches Kennzeichen" durch einen hierfür zugelassenen Sachverständigen trotzdem erfolgen. Dies liegt u. a. daran, dass Fahrzeugart und Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief geändert werden müssen, um in den Genuss der Steuerbegünstigung zu gelangen.
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Ab wann kann ich für meinen Oldtimer ein "Historisches Kennzeichen" bekommen? |
Entscheidend ist immer der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges, nicht das Jahr. So können Sie z. B. ein Fahrzeug mit Erstzulassung am 01.12.1978 auch erst ab dem 01.12.2008 als historisches Fahrzeug zulassen.
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Wirkt es sich negativ aus, wenn das Fahrzeug nicht im Baujahr zugelassen wurde? |
Ja, denn entscheidend, ob es sich um einen Oldtimer handelt, ist das Erstzulassungsdatum, nicht das Datum der Auslieferung.
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Was ist bei Import-Fahrzeugen zu beachten? |
Bei Import-Fahrzeugen steht im Fahrzeugbrief häufig nicht das Jahr der Erstzulassung, sondern des Imports. Deshalb sollten Sie sich immer die Original-Zulassungspapiere, zumindest aber in Kopie, aushändigen lassen.
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Müssen Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind, zwangsweise historisch zugelassen werden? |
Die Entscheidung, ob das Fahrzeug mit einem "Historischen Kennzeichen" zugelassen wird oder nicht, liegt ganz an Ihnen. So können Sie Ihr Fahrzeug, auch wenn es älter als 30 Jahre ist, ganz "konventionell" oder saisonweise zulassen. Für hubraumschwache Fahrzeuge ist die konventionelle Zulassung weiterhin am sinnvollsten. Allerdings ist das Fahrzeug dann nicht von der "Plakettenpflicht" (Feinstaubverordnung) befreit.
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Wie wirken sich Veränderungen am Fahrzeug aus? Haben sie u. U. Einfluss auf die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens? |
Um als Oldtimer zu gelten, sollte das Fahrzeug den Originalzustand wieder spiegeln, d. h. gewisse Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zuteilung eines Oldtimer-Kennzeichens, andere hingegen einen negativen Einfluss.
Keinen Einfluss haben z. B.
Negativen Einfluss haben z. B.
Keinen Einfluss haben z. B.
- Ausrüstung des Fahrzeuges mit einem Katalysator
- Einbau einer 12 Volt-Lichtmaschine und H4-Scheinwerfersätze
- Ersetzen der zerstörten Karosserie, wenn der ursprüngliche Eindruck des Kfz erhalten bleibt
- Umbau eines Fahrzeuges in der Nachkriegszeit, wenn zeitgenössisch (z. B. "Hot Rod", s.u.) die Veränderung selbst schon "historisch" ist, also mind. 20 Jahre zurückliegt
Negativen Einfluss haben z. B.
- moderne Technik und Kunststoffkarosserie
- Änderung des zeitgenössischen Erscheinungsbildes des Fahrzeuges
- Tuningmaßnahmen
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Können auch Lkw's als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden? |
Ja, sofern sie die Begutachtung nach §23 StVZO bestehen.
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Darf ich meinen historisch zugelassenen Oldtimer gewerblich nutzen? |
Nein, eine gewerbliche Nutzung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Allerdings spricht nichts dagegen, wenn Sie z. B. Ihre Bekannten auf eine Hochzeit fahren, solange Sie dieses nicht regelmäßig und entgeltlich tun.
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Gibt es das "Historische Kennzeichen" nur in der "neuen" Euro-Version? |
Ja, "Historische Kennzeichen" werden nur als Euro-Kennzeichen ausgestellt.
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Mein Oldtimer hat einen besonders schmalen Kennzeichenhalter, so dass normale Kennzeichen zu groß sind. Was ist zu tun, damit ich das "Historische Kennzeichen" trotzdem bekomme? |
In diesem Fall sollten Sie bei der Zulassungsstelle um eine besonders kurze Nummer bitten. Eventuell können Sie auch ein Motorrad-Kennzeichen erhalten.
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Kann ich mein bisheriges Kennzeichen für das "Historische Kennzeichen" übernehmen? |
Wenn das bisherige Kennzeichen nicht länger als sieben Zeichen ohne das "H" ist, ist es möglich, die bisherige Kombination zu übernehmen. Wird das Kennzeichen durch das zusätzliche "H" breiter als der Kennzeichenhalter des Fahrzeuges, beantragen Sie ein Kennzeichen in Engschrift oder ein Leichtkraftrad-Kennzeichen.
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Gibt es Beschränkungen hinsichtlich der Fahrleistung oder -zeit, wenn mein Fahrzeug als Oldtimer zugelassen ist? |
Nein, der Gesetzgeber sieht keine Einschränkungen vor. Allerdings wird davon ausgegangen, dass der Oldtimer der "Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dient und Sie ihn dementsprechend nutzen.
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Kann ich meinen Oldtimer auch bei Smog-/Ozon-Alarm nutzen? |
Für Oldtimer gibt es hier keine Sonderregelung, es gelten die üblichen Vorschriften.
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Brauche ich für meinen Oldtimer eine Feinstaub-Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen? |
Nein, da das H-Kennzeichen von der Plakettenpflicht befreit ist, haben Sie freie Fahrt in den Umweltzonen.
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Rote Kennzeichen
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Wie wird der Beitrag für mein Fahrzeug oder Sammlung mit rotem Kennzeichen berechnet? |
Für einen einzelnen Oldtimer mit rotem Dauerkennzeichen gelten die im Tarifrechner ersichtlichen Beiträge (analog einem Fahrzeug mit schwarzem Kennzeichen).Für zwei und mehr Fahrzeuge mit rotem Dauerkennzeichen berechnet sich der Beitrag für die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung (Bewegungsrisiko) nach dem jeweils prämienstärksten Fahrzeug. Voraussetzung für eine Vollkaskoversicherung ist der Abschluss der Teilkaskoversicherung für alle Fahrzeuge der Sammlung. Der Beitrag für die Teilkaskoversicherung (Standrisiko) berechnet sich nach Baujahr und Marktwert jedes Fahrzeuges der Sammlung. Eine beitragsfreie Ruheversicherung ist nicht möglich.Die Versicherung von Youngtimer-Pkw (Baujahre 1980 - 1984) über das rote Dauerkennzeichen ist nicht möglich.
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Für welche Fahrzeuge gilt ein rotes Oldtimerkennzeichen und wie bekomme ich es? |
Das Mindestalter für rote Oldtimerkennzeichen ist seit März 2007 auf 30 Jahre festgeschrieben. Gleichzeitig ist eine Prüfung analog der Abnahmeprüfung zum H-Kennzeichen vorgesehen. Das rote Oldtimerkennzeichen beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle. Dort müssen Sie Ihren Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Liste der Oldtimerfahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen bewegt werden sollen, sowie eine Deckungszusage (EVB-Nummer/Versicherungsbestätigungskarte)Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen. Die Zulassungsstelle wird außerdem einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg einholen.
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Gilt das rote Oldtimerkennzeichen nur für ein Fahrzeug? |
Nein, auf das rote Oldtimerkennzeichen können mehrere Fahrzeuge zugelassen werden. Allerdings dürfen nur die Fahrzeuge mit dem roten Dauerkennzeichen bewegt werden, die durch die Zulassungsstelle im Fahrzeugscheinheft eingetragen wurden.
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Müssen für rote Oldtimerkennzeichen Steuern gezahlt werden? |
Ja, die jährliche Steuer beträgt 46.- Euro für Motorräder und 192 Euro für Pkw und alle sonstigen Fahrzeuge, unabhängig von der Anzahl der Risiken.
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Muss ich ein Fahrtenbuch führen? |
Ein Fahrtenbuch bzw. ein formloser Fahrtennachweis muss geführt werden, wenn das Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen ausgestattet ist.
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Muss ich mit einem rotes Oldtimerkennzeichen weiterhin zum TÜV? |
Gesetzlich vorgeschrieben sind weder TÜV noch Hauptuntersuchung. Allerdings sieht §28 StVZO eine Einschränkung insoweit vor, "dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn das Kfz frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen." Sie sind als Fahrzeughalter also dazu verpflichtet, das Fahrzeug verkehrssicher und den Vorschriften entsprechend zu halten.
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Kann die Zulassungsstelle einen Nachweis über die Verkehrssicherheit meines Oldtimers verlangen? |
Ja, es liegt im Ermessen der Zulassungsstelle, ob sie einen Nachweis über die Verkehrstüchtigkeit des Kfz verlangt oder nicht. Bedenken Sie auch: Wer die Vorschriften der StVO und StVZO nicht einhält, macht sich strafbar und gefährdet seinen Versicherungsschutz.
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Welche Fahrten dürften mit einem roten Oldtimerkennzeichen gemacht werden? |
Zu den gesetzlich erlaubten Fahrten mit rotem Oldtimerkennzeichen gehören
- Prüfungsfahrten (z. B. durch einen Sachverständigen)
- Probefahrten
- Überführungsfahrten
- An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen
- Fahrten zum Zwecke der Wartung, Reparatur und Pflege des Fahrzeuges
- Fahrten zu einer Messe oder Show, wenn es sich um Oldtimer-Veranstaltungen handelt.
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Darf ich mit meinem roten Oldtimerkennzeichen auf eine Hochzeit fahren? |
Nein, da eine Hochzeitsfahrt nicht zu den gesetzlich genehmigten Fahrten gehört (s. weiter oben).
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Kann ich mit dem roten Oldtimerkennzeichen ins Ausland fahren? |
Das ist vom Besuchsland abhängig. Einige Länder (z. B. Schweiz, Österreich, Holland, Italien) erkennen das rote Kennzeichen an, andere (z. B. Belgien, Luxemburg) dagegen nicht.Denken Sie bitte daran, dass es sich um eine genehmigte Fahrt, z. B. Oldtimer-Treffen, handeln muss.
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Kann das rote Oldtimerkennzeichen auch für andere, "normale" Fahrzeuge genutzt werden? |
Nein, da diese Fahrzeuge weder im Fahrzeugscheinheft eingetragen sind, noch handelt es sich um Oldtimer.
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Kann ich das rote Oldtimerkennzeichen auch abmelden? |
Das Abmelden ist ohne weiteres möglich. Die Steuer wird anteilig erstattet. Allerdings müssen Sie bei Wiederinbetriebnahme das aufwändige Beantragungsverfahren erneut durchlaufen.
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Was ist beim Kauf oder Verkauf eines Oldtimers zu beachten, der über das rote Dauerkennzeichen bewegt wird? |
Beim Verkauf eines Oldtimers wird dieser entweder aus dem Fahrzeugscheinheft ausgetragen oder Sie geben den roten Fahrzeugschein zurück. Beim Kauf eines Oldtimers ist das Gleiche zu beachten wie bei der Anmeldung: Sie müssen bei der Zulassungsstelle die Fahrzeugpapiere vorlegen und erhalten dort einen neuen, roten Fahrzeugschein oder einen Eintrag in das Fahrzeugscheinheft. Erst dann dürfen Sie den Oldtimer bewegen. Egal, ob Kauf oder Verkauf: Setzen Sie Ihren Versicherer in jedem Fall umgehend in Kenntnis.
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Wird wie beim "Historischen Kennzeichen" der Fahrzeugbrief geändert? |
Nachdem Sie ein rotes Oldtimerkennzeichen beantragt haben, erhalten Sie einen besonderen Fahrzeugschein oder ein Fahrzeugheft, je nachdem, für wie viele Fahrzeuge das rote Oldtimer-Kennzeichen gelten soll. Fahrzeugschein/Fahrzeugheft werden von der Zulassungsstelle ausgefüllt, Sie selber dürfen keine Einträge vornehmen. Außerdem muss jede Seite mit Ihrer Unterschrift und einem Amtsstempel versehen werden.
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Also brauche ich keinen normalen Fahrzeugbrief mehr? |
Nein, da die Zulassungsstelle ein besonderes Dokument ausstellt (s.o.). Der ursprüngliche Fahrzeugbrief verfällt. Soll das Fahrzeug später wieder "normal" zugelassen werden, ist eine Vollabnahme erforderlich.
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Wie unterscheidet sich das rote Oldtimerkennzeichen vom normalen Oldtimerkennzeichen? |
Zum einen in der Farbe. Außerdem tragen rote Oldtimerkennzeichen die Form "XY-07 ...". Vor April 1995 ausgegebene rote Kennzeichen haben die Form "XY-06 ..." und können weiterverwendet werden.
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Kann die Zulassungsstelle einen Nachweis darüber verlangen, dass ich außer dem Oldtimer ein Alltagsfahrzeug besitze? |
Sofern Sie der Zulassungsstelle glaubhaft machen können, dass Sie den Oldtimer nur zu zugelassenen Fahrten und nicht als Alltagsfahrzeug nutzen, kann die Zulassungsstelle keinen Nachweis fordern. Für die Versicherung bei AXA ist es erforderlich, dass Ihnen ein Pkw für den täglichen Gebrauch uneingeschränkt zur Verfügung steht. (Nachweis durch eine Kopie des Kfz-Scheins bzw. der Zulassungsbescheingung).
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Was passiert mit meinem bisherigen Schadenfreiheitsrabatt, wenn ich mein Fahrzeug als Oldtimer zulasse? |
Wenn Sie den Schadenfreiheitsrabatt nicht auf ein Alltagsfahrzeug überschreiben lassen, verfällt er üblicherweise nach 7 Jahren der Nichtnutzung.
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Brauche ich für meine Oldtimer eine Feinstaub-Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen? |
Nein, da das rote Dauerkennzeichen für Oldtimer-Sammler ebenso wie das H-Kennzeichen von der Plakettenpflicht befreit ist, haben Sie freie Fahrt in den Umweltzonen.
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Saisonkennzeichen
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Für welche Fahrzeuge kann ich ein Saisonkennzeichen bekommen? |
Eine Einschränkung gibt es nicht, auch das Alter des Fahrzeuges spielt keine Rolle.
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Wie wird der Beitrag für mein Fahrzeug oder Sammlung mit rotem Kennzeichen berechnet? |
Die Mindestdauer für eine Saison beträgt 2 Monate, die Höchstdauer 11 Monate. Die Versicherung eines Saisonkennzeichens nur über die Wintermonate, z.B. Oktober bis April ("Winterfahrzeug"), ist bei AXA jedoch nicht zu Oldtimerkonditionen möglich.
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Wie bekomme ich ein Saisonkennzeichen? |
Sie beantragen dieses bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle; Sie benötigen hierfür die Fahrzeugpapiere sowie eine EVB-Nummer/Versicherungsbestätigungskarte mit Merkfeld für Saisonkennzeichen Ihres Versicherers. Bei der Zulassungsstelle wird Ihnen dann ein neues Euro-Kennzeichen ausgehändigt, auf dem Ihr Wunschzeitraum, z. B. 04-10 (April bis Oktober) vermerkt ist.
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Ist es möglich, die bisherige Zahlen-Buchstaben-Kombination zu behalten? |
Sofern diese Kombination nicht länger als sieben Zeichen ist, kann sie beibehalten werden. Ansonsten wird ein neues Kennzeichen zugeteilt.
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Wie viel Steuern zahle ich für ein Saisonkennzeichen? |
Die Steuersätze für Saisonkennzeichen entsprechen den normalen Kfz-Steuersätzen.
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Muss ich für die An- und Abmeldung jedes Mal zur Zulassungsstelle? |
Nein, die An- bzw. Abmeldung ist überflüssig, da der Nutzungszeitraum auf dem Kennzeichen vermerkt ist. Nur während dieser Zeit dürfen Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
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Was passiert, wenn ich den Zulassungszeitraum ändern will? |
Sie beantragen bei Ihrer Zulassungsstelle neue Kennzeichenschilder mit den neuen Zeitraumzahlen und außerdem einen neuen Fahrzeugschein. Allerdings kann die bisherige Zahlen-Buchstaben-Kombination beibehalten werden.
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Kann ich das Fahrzeug auch außerhalb der Saison nutzen? |
Das ist nicht erlaubt, da das Fahrzeug als abgemeldet gilt. Sie dürfen es also weder fahren noch auf öffentlichen Plätzen abstellen.
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Brauche ich für meine Oldtimer mit Saisonkennzeichen eine Feinstaub-Plakette, um die Umweltzonen befahren zu dürfen? |
Ja, da das Saisonkennzeichen nicht von der Plakettenpflicht befreit ist, gelten hier die Regelungen zur Umweltzone. Kann Ihr Fahrzeug keine Plakette erhalten, dürfen Sie die Umweltzonen nicht befahren.









