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ZwangsverwaltungForm der Zwangsvollstreckung, bei der die Forderungen des Gläubigers durch Erträge aus der laufenden Verwaltung einer Immobilie befriedigt werden. Im Gegensatz zur Zwangsversteigerung erfolgt bei der Zwangsverwaltung kein Eigentumsübergang der verwalteten Immobilie. | |