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Bild Betriebsschließungsversicherung für das Gast- und Hotelgewerbe

Die Betriebsschließungsversicherung für
das Gast- und Hotelgewerbe

Bei bestimmten Krankheitserregern kann eine behördliche Schließung Ihres Betriebes angeordnet werden. Auch dagegen gibt es ein wirksames Mittel: Die AXA Betriebsschließungsversicherung.
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Betriebsschließungsversicherung nach dem

Infektionsschutzgesetz

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Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) sind den Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (z. B. Masern) oder Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) weitreichende Befugnisse eingeräumt, beginnend mit Tätigkeitsverboten gegen einzelne Mitarbeiter bis hin zur Schließung des gesamten Betriebs.
Versichert sind ...
Vermögens- und Sachschäden, die Ihnen durch die behördlicherseits zu ergreifenden Maßnahmen entstehen, und zwar für
Die Schließung des Betriebes
Die Desinfektion des Betriebes
Tätigkeitsverbote gegen Inhaber oder Ihre Mitarbeiter
Ermittlungs- oder Beobachtungsmaßnahmen
Entseuchung, Brauchbarmachung zur anderweitigen Verwertung oder Vernichtung von Vorräten und Waren