Maßstäbe neu definiert
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Lexikon von AXA
Die wichtigsten Begriffe rund um den Versicherungsbereich mit kurzer Erklärung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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Von A wie ABS-Fonds bis Z wie Zwischenzins


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Ergebnis
 

Glaskeramik

Glasähnliches Material, das wegen seiner geringen Ausdehnung unter Hitzeeinwirkung vielfache Verwendung findet wie z.B. für Herdkochflächen im Haushalt. Da Glaskeramik im Gegensatz zum Glas eine kristalline Struktur besitzt, fällt es nicht unter den üblichen "Glas"-Begriff und kann in der Glasversicherung i.d.R. nur gegen einen Beitragszuschlag versichert werden. Als wichtige Ausnahme sind allerdings Herdkochfelder aus Glaskeramik in der Hausratversicherung mitversichert.

 
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