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WildschadenklauselBesondere Vereinbarung ("Klausel") in Kfz-Versicherungsverträgen. Demzufolge ist der Zusammenprall mit Haarwild (Hirsche, Rehe, Hasen, Wildschweine) versicherbar, der Zusammenprall mit Federwild (Hühner, Vögel) i.d.R. dagegen nicht. Hinweis:Allerdings ist die Rechtsprechung in diesem Punkt nicht gesichert und abweichende Urteile sind möglich. | |