Maßstäbe neu definiert
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Lexikon von AXA
Die wichtigsten Begriffe rund um den Versicherungsbereich mit kurzer Erklärung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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Von A wie ABS-Fonds bis Z wie Zwischenzins


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Ergebnis
 

Wildschadenklausel

Besondere Vereinbarung ("Klausel") in Kfz-Versicherungsverträgen. Demzufolge ist der Zusammenprall mit Haarwild (Hirsche, Rehe, Hasen, Wildschweine) versicherbar, der Zusammenprall mit Federwild (Hühner, Vögel) i.d.R. dagegen nicht.

Hinweis:

Allerdings ist die Rechtsprechung in diesem Punkt nicht gesichert und abweichende Urteile sind möglich.

 
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