Maßstäbe neu definiert
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Lexikon von AXA
Die wichtigsten Begriffe rund um den Versicherungsbereich mit kurzer Erklärung haben wir hier für Sie zusammengestellt.
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Von A wie ABS-Fonds bis Z wie Zwischenzins


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Bindefrist bei Bausparverträgen

Gesetzlich vorgeschriebene Frist bei Bausparverträgen, innerhalb derer staatliche Förderleistungen wie die Wohnungsbauprämie ausschließlich für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden darf. Ist das nicht der Fall, fordert der Staat die gewährte Förderung vom Berechtigten zurück. Die Bindefrist beträgt sieben Jahre; nach Ablauf dieser Zeit können erhaltene staatliche Förderleistungen beliebig verwendet werden. Die Bindefrist wird oftmals auch als "Sperrfrist" bezeichnet.

Für Vertragsabschlüsse seit dem 01.01.2009 gilt, dass nur noch für Bausparer, die bei Abschluss ihres Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die Zweckbindung nach Ablauf der Sperrfrist von 7 Jahren entfällt. Für alle anderen gilt: Die Wohnungsbauprämie wird nur noch gewährt, wenn das angesparte Kapital später tatsächlich wohnungswirtschaftlich verwendet wird. Ausnahmen sind nur bei sozialen Härtefällen möglich.

Tipp:

Wenn Sie einen Bausparvertrag lediglich als mittelfristige Sparanlage abschließen, verzichten Sie am besten gleich auf den Bezug von Wohnungsbauprämie. Nutzen Sie diese staatliche Förderung besser bei Bausparverträgen, die für eine wohnwirtschaftliche Verwendung vorgesehen sind.

 
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