Für die Ummeldung/Zulassung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle benötigen Sie eine 7-stellige Nummer - die sogenannte eVB-Nummer. Eine schriftliche Versicherungsbestätigung ("Doppelkarte") benötigen Sie heute nicht mehr.
Bitte bedenken Sie, dass die eVB-Nummer nur als Nachweis für den Kfz Haftpflichtver-sicherungsschutz dient. Am besten fordern Sie deshalb direkt ein Angebot mit einer vorläufigen Deckung an, die auch die Voll- oder Teilkasko und in der Insassen-Unfallversicherung beinhaltet. Wir bieten Ihnen hierzu mehrere Möglichkeiten an. Zum Beispiel können Sie sich an Ihren Betreuer wenden
Wenn Sie bei uns gleich online den Beitrag zu Ihrer Kfz-Versicherung berechnen, haben Sie mit Ihren eingegebenen Daten die Möglichkeit sofort Ihre eVB-Nummer zu beantragen. Sie wird Ihnen schnellstmöglich per E-Mail zugestellt.
Senden Sie uns Ihre Adresse und die Anforderung der eVB-Nummer einfach zu. Wir werden sie Ihnen umgehend zukommen lassen.
Ihre eVB-Nummer können Sie natürlich auch telefonisch bei uns beantragen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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