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Wir wollen mehr Leistung
für unsere Gesundheit
Darum machen wir sie
jetzt zur Privatsache. |
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Privat versichert, ganz ohne Selbstbehalt
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Produkt
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Leistungen
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Zusatzinfos
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So günstig ist jetzt der Einstieg in die private Krankenversicherung von AXA: Sie profitieren von starken Leistungen – ohne jede Selbstbeteiligung.
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So günstig können Sie einsteigen:
Sind Sie angestellt, übernimmt Ihr Arbeitgeber etwa die Hälfte Ihres Beitrags.
*In dem Tarif ELEMENTAR-N inkl. 10% Zuschlag, ohne jährliche Selbstbeteiligung
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ELEMENTAR-N
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ELEMENTAR-N - die Vollversicherung ohne Selbstbeteiligung
Ambulante und stationäre Heilbehandlung
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Selbstbehalt pro Versicherungsjahr
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0 €
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Erstattung bei ambulanter Behandlung
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100% für Behandlungen durch Ärzte
100% für Vorsorgeuntersuchungen 100% für Sehhilfen (max. 103 Euro in 2 Jahren) |
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Sie erhalten 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige Behandlung - außer Psychotherapie - durch Primärzte (Allgemeinmediziner, praktischer Arzt, Gynäkologe, Kinder- und Augenärzte) oder wenn ein Not- bzw. Bereitschaftarzt in Anspruch genommen wird inkl. Arzneimittel.
Wenn Sie von einem der vorgenannten Ärzte zur Mit-/Weiterhandlung an einen anderen Facharzt überwiesen werden, erhalten Sie ebenfalls 100%. Wird diese Prinzip nicht eingehalten, erhalten Sie dennoch 80% des erstattungsfähigen Betrages. Bei Vorsorgeunterschungen nach gesetzlichen Programmen erhalten Sie 100% der Aufwendungen. Für Hilfsmittel erhalten Sie 100%, wenn Sie das Hilfsmittel über AXA beziehen, ansonsten 75%. Für Heilmittel erhalten Sie 90%. Sehhilfen erstatten wir zu 100%, maximal 103 Euro innerhalb von 2 Jahren. Weitere Infos siehe Tarifblatt |
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Erstattung bei stationärer Behandlung
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100% in der allgemeinen Pflegeklasse
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Sie haben Anspruch auf 100% der erstattungsfähigen Kosten einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfallfolgen, Schwangerschaft oder Entbindung. Erstattungsfähig sind ausschließlich die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht aber die der privatärztlichen Behandlung, einer besseren Unterbringung oder die der medizinisch notwendigen Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Darüber hinaus erstatten wir Ihnen die Kosten für Belegarzt, Beleghebammen und -entbindungspfleger.
Weitere Infos siehe Tarifblatt |
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Erstattung bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Heilbehandlung
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100% für Zahnbehandlungen
100% für kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen 60% für Zahnersatzmaßnahmen sowie kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen. |
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Bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung richtet sich die Erstattung von Sachkosten nach den in der Sachkostenliste dieses Tarifes genannten Leistungsinhalten und Höchstpreisen.
Als Zahnersatz im Sinne des Versicherungsschutzes gelten: • prothetische Leistungen, z. B. Brücken, Prothesen • Kronen und Teilkronen, auch wenn es sich um die Versorgung eines Einzelzahnes handelt • implantologische Leistungen • funktionsanalytische Leistungen im Rahmen einer Zahnersatzmaßnahme • funktionstherapeutische Leistungen Ihnen stehen innerhalb der ersten 4 Jahre ab Versicherungsbeginn folgende Leistungen zu (Zahnstaffel): • Höchstleistung im 1. Jahr = 255,65 Euro • Höchstleistung im 2. Jahr = 511,29 Euro • Höchstleistung im 3. Jahr = 1.022,58 Euro • Höchstleistung im 4. Jahr = 1.533,88 Euro Dies gilt für alle Arten zahnärztlicher Behandlung (einschließlich Zahnersatz) und kieferorthopädischer Behandlung. Bei unfallbedingter zahnärztlicher bzw. kieferorthopädischer Behandlung entfällt die Zahnstaffel für Sie. Weitere Infos siehe Tarifblatt |
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Versicherungsschutz im Ausland
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Auf Reisen und bei Auslandsaufenthalten weltweit bis zu 6 Monaten.
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Weitere enthaltene Leistungspakete:
TV 42 Krankentagegeld
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Beginn des Anspruchs
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Nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen
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Ihr Anspruch auf Krankentagegeld beginnt bei Tarif TV 42 nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dabei steht Ihnen das tarifliche Krankentagegeld ohne zeitliche Höchstgrenze bis zum Ende vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zu.
Bei einer Entbindung zahlen wir gegen Vorlage eines Geburtsnachweises eine Pauschale in Höhe des 7-fachen des versicherten Krankentagegeldes. Weitere Infos siehe Tarifblatt |
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Pflegepflichtversicherung
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Häusliche Pflege durch eine Pflegefachkraft
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Bis zu 1.470 € pro Monat
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Haben Sie Aufwendungen für eine häusliche Pflegehilfe, erhalten Sie je Kalendermonat:
a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I bis zu 420,- Euro b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II bis zu 980,- Euro c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III bis zu 1.470,- Euro Um besondere Härten für Versicherte der Pflegestufe III zu vermeiden, gewähren wir in besonders gelagerten Einzelfällen Aufwendungsersatz bis zu einem Höchstbetrag von 1.918,- Euro monatlich. Dies betrifft v. a. Fälle, in denen ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt. Weitere Infos siehe Tarifblatt |
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Pflegegeld
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Bis zu 675 € pro Monat
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Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat:
a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I 215,- Euro b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II 420,- Euro c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III 675,- Euro Weitere Infos siehe Tarifblatt |
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Häusliche Pflege durch Laien
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Bis zu 675 € pro Monat
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Die Erstattung ist im Einzelfall auf 1.470,- Euro je Kalenderjahr begrenzt. Bei einer Ersatzpflege durch eine Pflegeperson, die nicht erwerbsmäßig pflegt, ist die Erstattung auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe gemäß Nr. 2.1 des Tarifs PV beschränkt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf Nachweis zusätzlich notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, zu erhalten. Die Erstattungen nach den Sätzen 2 und 3 sind zusammen auf den in Satz 1 genannten Betrag begrenzt.
Bitte beachten Sie: In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt. Weitere Infos siehe Tarifblatt |
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Teilstationäre Pflege
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Bis zu 1.470 € pro Monat
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Bei Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen erhalten Sie - entsprechend der gültigen Pflegesätze - je Kalendermonat folgende Leistungen:
a) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I bis zu 420,- Euro b) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II bis zu 980,- Euro c) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III bis zu 1.470,- Euro Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages können Sie darüber hinaus Erstattungen für diese Leistungen erhalten: Aufwendungen für die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück, Aufwendungen für soziale Betreuung sowie die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Weitere Infos siehe Tarifblatt |
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Kurzzeitpflege
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Bis zu 1.470 €
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Sie haben pro Kalenderjahr Anspruch auf vier Wochen Kurzzeitpflege. Im Rahmen der gültigen Pflegesätze ersetzen wir Ihnen die Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen, soziale Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.470,- Euro pro Kalenderjahr.
Weitere Infos siehe Tarifblatt |
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Vollstationäre Pflege und Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
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Bis zu 1.750 €
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Hierbei erhalten Sie für allgemeine Pflegeleistungen, für medizinische Behandlungspflege und für soziale Betreuung im Rahmen der gültigen Pflegesätze folgende Leistungen:
a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I in Höhe von 1.023,- Euro je Kalendermonat b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II in Höhe von 1.279,- Euro je Kalendermonat c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III in Höhe von 1.470,- Euro je Kalendermonat d) für Pflegebedürftige, die als Härtefall gemäß Satz 2 anerkannt sind, in Höhe von 1.750,- Euro je Kalendermonat Bitte beachten Sie: Sind Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert und Pflegebedürftiger in vollstationärer Pflege, dürfen Ihre jährlichen Ausgaben im Durchschnitt 15.339,- Euro nicht übersteigen (Ausnahme: anerkannte Härtefälle). Weitere Infos siehe Tarifblatt |
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Medi-Service
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Fragen zur Gesundheit? Beantwortet Ihnen ab sofort der AXA medi-Service
Sie haben Fragen rund um Ihre Gesundheit? Dann nutzen Sie den AXA medi-Service: Unsere Experten beantworten Ihnen Ihre Fragen zu Arzneimitteln, Behandlungsmöglichkeiten, Impf- und Reiseprophylaxe, Fachärzten und Spezialisten sowie zu Pflegediensten in Ihrer Nähe. Sie wollen mehr für Ihre Gesundheit tun? Wer gesundheitsbewusster leben möchte, erhält beim AXA medi-Service wichtige Tipps und Hilfestellungen zu:
Colonia Allee 10-20 51067 Köln Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns zum Ortstarif unter: 0 180 1 – 44 55 66
(3,9 ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute)
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Fit mit AXA
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AXA unterstützt Sie auch in Sachen Fitness. Wie? Beispielsweise durch die Kooperation mit dem Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e.V. (VDF).
Dadurch haben Sie die Möglichkeit, zu günstigen Konditionen in ausgewählten, vom VDF empfohlenen Studios zu trainieren. Die Studios zeichnen sich durch folgende Qualitätsmerkmale aus:
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: service@axa.de Bei Fragen zum Verband Deutscher Fitness- und Gesundheitsunternehmen e.V. (VDF) wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
Wir freuen uns über Ihr Interesse! |
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Bei Krankheit oder Unfall in den USA
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Unser Service bei Erkrankungen und Unfällen in den USA
Aufgrund des hohen Preisniveaus sind Behandlungen in den USA sehr teuer. Deshalb arbeitet AXA in allen Leistungsangelegenheiten mit dem Kooperationspartner EuroCare zusammen, der Versicherte vor Ort unterstützt und spezielle Serviceleistungen anbietet. Dazu gehören:
Damit wir Ihnen diesen Service in vollem Umfang zur Verfügung stellen können, bezahlen Sie bitte keine Rechnungen im Voraus. Unabhängig von diesem Service gilt: Für einen mehrmonatigen USA-Aufenthalt oder für eine geplante Behandlung ist vor Reiseantritt eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der AXA Krankenversicherung erforderlich. Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an – Sie erreichen uns 24 Stunden unter der Telefonnummer: 0 180 3 / 55 66 22
(9 ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute)
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