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Wir wollen mehr Leistung
für unsere Gesundheit Darum machen wir sie
jetzt zur Privatsache. |
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Privat versichert, ganz ohne Selbstbehalt
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Produkt |
Leistungen |
Zusatzinfos |
So günstig ist jetzt der Einstieg in die private Krankenversicherung von AXA: Sie profitieren von starken Leistungen – ohne jede Selbstbeteiligung.
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So günstig können Sie einsteigen: Sind Sie angestellt, übernimmt Ihr Arbeitgeber etwa die Hälfte Ihres Beitrags.
![]() *In dem Tarif ELEMENTAR-N inkl. 10% Zuschlag, ohne jährliche Selbstbeteiligung |
ELEMENTAR-N
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ELEMENTAR-N - die Vollversicherung ohne Selbstbeteiligung
Ambulante und stationäre Heilbehandlung | |
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Selbstbehalt pro Versicherungsjahr |
0 EUR |
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Erstattung bei ambulanter Behandlung |
100% für Behandlungen durch Ärzte 100% für Vorsorgeuntersuchungen 100% für Sehhilfen (max. 103 EUR in 2 Jahren) |
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Sie erhalten 100% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages für medizinisch notwendige Behandlung - außer Psychotherapie - durch Primärzte (Allgemeinmediziner, praktischer Arzt, Gynäkologe, Kinder- und Augenärzte) oder wenn ein Not- bzw. Bereitschaftarzt in Anspruch genommen wird inkl. Arzneimittel. Wenn Sie von einem der vorgenannten Ärzte zur Mit-/Weiterhandlung an einen anderen Facharzt überwiesen werden, erhalten Sie ebenfalls 100%. Wird diese Prinzip nicht eingehalten, erhalten Sie dennoch 80% des erstattungsfähigen Betrages. Bei Vorsorgeunterschungen nach gesetzlichen Programmen erhalten Sie 100% der Aufwendungen. Für Hilfsmittel erhalten Sie 100%, wenn Sie das Hilfsmittel über AXA beziehen, ansonsten 75%. Für Heilmittel erhalten Sie 90%. Sehhilfen erstatten wir zu 100%, maximal 103 Euro innerhalb von 2 Jahren. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Erstattung bei ambulanter Psychotherapie |
Durch Absicherung mit dem Tarifbaustein EPT-N erhalten Sie 75 % für eine medizinisch notwendige, ambulante psychotherapeutische Behandlung. |
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Sie können zum Tarif EL Bonus-N zusätzlich Leistungen für eine ambulante Psychotherapie vereinbaren. Durch Absicherung mit dem Tarifbaustein EPT-N erhalten Sie 75 % für eine medizinisch notwendige, ambulante psychotherapeutische Behandlung. Die Leistungen sind auf 30 Sitzungen pro Jahr begrenzt. Geleistet wird für psychotherapeutische Behandlungen durch niedergelassene ärztliche Psychotherapeuten sowie den im Arztregister eingetragenen, in eigener Praxis tätigen psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Erstattung bei stationärer Behandlung |
100% in der allgemeinen Pflegeklasse |
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Sie haben Anspruch auf 100% der erstattungsfähigen Kosten einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung wegen Krankheit, Unfallfolgen, Schwangerschaft oder Entbindung. Erstattungsfähig sind ausschließlich die Kosten der allgemeinen Krankenhausleistungen, nicht aber die der privatärztlichen Behandlung, einer besseren Unterbringung oder die der medizinisch notwendigen Transportkosten zum und vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Darüber hinaus erstatten wir Ihnen die Kosten für Belegarzt, Beleghebammen und -entbindungspfleger. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Erstattung bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Heilbehandlung |
100% für Zahnbehandlungen 100% für kieferorthopädische Maßnahmen bei Kindern und Jugendlichen 60% für Zahnersatzmaßnahmen sowie kieferorthopädische Behandlungen bei Erwachsenen. |
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Bei zahnärztlicher und kieferorthopädischer Behandlung richtet sich die Erstattung von Sachkosten nach den in der Sachkostenliste dieses Tarifes genannten Leistungsinhalten und Höchstpreisen. Als Zahnersatz im Sinne des Versicherungsschutzes gelten: • prothetische Leistungen, z. B. Brücken, Prothesen • Kronen und Teilkronen, auch wenn es sich um die Versorgung eines Einzelzahnes handelt • implantologische Leistungen • funktionsanalytische Leistungen im Rahmen einer Zahnersatzmaßnahme • funktionstherapeutische Leistungen Ihnen stehen innerhalb der ersten 4 Jahre ab Versicherungsbeginn folgende Leistungen zu (Zahnstaffel): • Höchstleistung im 1. Jahr = 255,65 EUR • Höchstleistung im 2. Jahr = 511,29 EUR • Höchstleistung im 3. Jahr = 1.022,58 EUR • Höchstleistung im 4. Jahr = 1.533,88 EUR Dies gilt für alle Arten zahnärztlicher Behandlung (einschließlich Zahnersatz) und kieferorthopädischer Behandlung. Bei unfallbedingter zahnärztlicher bzw. kieferorthopädischer Behandlung entfällt die Zahnstaffel für Sie. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Versicherungsschutz im Ausland |
Auf Reisen und bei Auslandsaufenthalten weltweit bis zu 6 Monaten. |
Weitere enthaltene Leistungspakete:
TV 42 Krankentagegeld | |
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Beginn des Anspruchs |
Nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen |
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Ihr Anspruch auf Krankentagegeld beginnt bei Tarif TV 42 nach Ablauf von 42 leistungsfreien Tagen seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Dabei steht Ihnen das tarifliche Krankentagegeld ohne zeitliche Höchstgrenze bis zum Ende vorübergehender Arbeitsunfähigkeit zu. Bei einer Entbindung zahlen wir gegen Vorlage eines Geburtsnachweises eine Pauschale in Höhe des 7-fachen des versicherten Krankentagegeldes. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
Pflegepflichtversicherung | |
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Häusliche Pflege durch eine Pflegefachkraft |
Bis zu 1.510 EUR pro Monat |
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Haben Sie Aufwendungen für eine häusliche Pflegehilfe, erhalten Sie je Kalendermonat: a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I bis zu 440 EUR b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II bis zu 1.040 EUR c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III bis zu 1.510 EUR Um besondere Härten für Versicherte der Pflegestufe III zu vermeiden, gewähren wir in besonders gelagerten Einzelfällen Aufwendungsersatz bis zu einem Höchstbetrag von 1.918,- Euro monatlich. Dies betrifft v. a. Fälle, in denen ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Pflegegeld |
Bis zu 685 EUR pro Monat |
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Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat: a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I 225 EUR b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II 430 EUR c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III 685 EUR Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Häusliche Pflege durch Laien |
Bis zu 685 EUR pro Monat |
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Die Erstattung ist im Einzelfall auf 1.510,- Euro je Kalenderjahr begrenzt. Bei einer Ersatzpflege durch eine Pflegeperson, die nicht erwerbsmäßig pflegt, ist die Erstattung auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe gemäß Nr. 2.1 des Tarifs PV beschränkt. Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf Nachweis zusätzlich notwendige Aufwendungen, die der Pflegeperson im Zusammenhang mit der Ersatzpflege entstanden sind, zu erhalten. Die Erstattungen nach den Sätzen 2 und 3 sind zusammen auf den in Satz 1 genannten Betrag begrenzt. Bitte beachten Sie: In Tarifstufe PVB werden die Beträge auf den tariflichen Prozentsatz gekürzt. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Teilstationäre Pflege |
Bis zu 1.510 EUR pro Monat |
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Bei Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen erhalten Sie - entsprechend der gültigen Pflegesätze - je Kalendermonat folgende Leistungen: a) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe I bis zu 440 EUR b) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe II bis zu 1.040 EUR c) bei Pflegebedürftigen der Pflegestufe III bis zu 1.510 EUR Im Rahmen des jeweiligen Höchstbetrages können Sie darüber hinaus Erstattungen für diese Leistungen erhalten: Aufwendungen für die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück, Aufwendungen für soziale Betreuung sowie die Aufwendungen für die in der Einrichtung notwendigen Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Kurzzeitpflege |
Bis zu 1.510 EUR |
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Sie haben pro Kalenderjahr Anspruch auf vier Wochen Kurzzeitpflege. Im Rahmen der gültigen Pflegesätze ersetzen wir Ihnen die Aufwendungen für allgemeine Pflegeleistungen, soziale Betreuung sowie für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Gesamtbetrag von 1.510,- Euro pro Kalenderjahr. Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
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Vollstationäre Pflege und Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen |
Bis zu 1.825 EUR |
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Hierbei erhalten Sie für allgemeine Pflegeleistungen, für medizinische Behandlungspflege und für soziale Betreuung im Rahmen der gültigen Pflegesätze folgende Leistungen: a) für Pflegebedürftige der Pflegestufe I in Höhe von 1.023 EUR je Kalendermonat b) für Pflegebedürftige der Pflegestufe II in Höhe von 1.279 EUR je Kalendermonat c) für Pflegebedürftige der Pflegestufe III in Höhe von 1.510 EUR je Kalendermonat d) für Pflegebedürftige, die als Härtefall gemäß Satz 2 anerkannt sind, in Höhe von 1.825,- Euro je Kalendermonat Bitte beachten Sie: Sind Sie in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert und Pflegebedürftiger in vollstationärer Pflege, dürfen Ihre jährlichen Ausgaben im Durchschnitt 15.339,- Euro nicht übersteigen (Ausnahme: anerkannte Härtefälle). Weitere Infos siehe Tarifblatt | |
Aktiver Gesundheitsservice
Erste Informationen zu den Leistungen des Aktiven Gesundheitsservices finden Sie im Anschluss. Eine ausführliche Darstellung finden Sie hier.
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Fit für die Zukunft mit unseren Präventionsprogrammen |
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Vorsorgeuntersuchungen und Impfschutz AXA übernimmt die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen zur Feststellung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen, Diabetes, Krebs, Schwangerschaft und für die Kinder- und Jugendlichenvorsorge. Weiterhin tragen wir die Kosten der gängigen Impfprogramme gemäß STIKO*-Empfehlung. * Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut Vertraglich garantierte, medizinische Service-Leistungen Kompetente telefonische Beratung für alle Fragen zu Ihrer Gesundheit rund um die Uhr: Sie erreichen unsere medizinische Hotline von AXA unter 01801 – 44 55 66 (3,9 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute). |
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Begleitung "erster Klasse" |
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Disease-Management: Unsere Chronikerbetreuung - Rückhalt für chronisch Erkrankte AXA unterstützt chronisch erkrankte Kunden durch aktive und ganzheitliche Betreuung - mit individuell abgestimmten Therapien und ständiger Begleitung während des Behandlungsverlaufes. Case-Management: ganzheitliche Betreuung Schwersterkrankter Im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung oder Verletzung hilft AXA mit einer intensiven Rundumbetreuung. Durch eine sorgsame Planung und Organisation des Therapieablaufes lassen sich bessere Heilungserfolge erzielen. Wir übernehmen die bürokratischen Regelungen mit Ärzten, Krankenhäusern und Therapeuten. Arzneimittel-Management Ob es um die Einnahme, schwer verständliche Fachausdrücke oder mögliche Neben- und Wechselwirkungen von Arzneimitteln geht – wir beraten unsere Kunden fachmännisch und kompetent. Gern informieren wir auch über die Bezugsmöglichkeiten von Arzneimitteln. Hilfsmittelmanagement Wenn Sie als Kunde ein Hilfsmittel wie z.B. ein Inhaliergerät oder einen Rollstuhl benötigen, kümmern wir uns gerne um die Organisation. Auf Wunsch übernehmen wir die Bestellung, Bezahlung, Lieferung oder auch Abholung. |
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Auslandsbetreuung – unsere Hilfe reist mit |
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Auslandsbetreuung inklusive Auslandsnotruf Bei einer Erkrankung oder einem Unfall im Ausland verlangen Ärzte und Krankenhäuser oft eine Anzahlung oder sogar die sofortige Begleichung der kompletten Behandlungsrechnung. Sie müssen gegebenenfalls in Vorleistung treten. Dabei sind die Behandlungen oft um ein Vielfaches teurer als in Deutschland, die Preisgestaltung erfolgt ohne ein verbindliches Gebührenverzeichnis und ist deshalb oft schwer nachvollziehbar. Genau hier setzt die Auslandsbetreuung von AXA an. So stehen Ihnen weltweit folgende Services zur Verfügung:
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