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Wir wollen mehr Leistung
für unsere Gesundheit Darum machen wir sie
jetzt zur Privatsache. |
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In jeder Situation gut abgesichert
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Produkte |
Leistungen |
Zusatzinfos |
Die Zusatzversicherungen von AXA bieten Ihnen nicht nur beim Zahnarzt ein Mehr an Leistungen, Sie können sie z. B. auch bei ambulanten Heilbehandlungen in Anspruch nehmen.
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Umfassender Schutz Von A wie Ausland bis Z wie Zahnarzt:
Mit der kombinierten Ergänzungsversicherung EG pro sind Sie umfassend geschützt. |
EG pro
Leistungen | ||||
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Kostenbeteiligung bei Brillen oder Kontaktlinsen |
80 % der erstattungsfähigen Restkosten | |||
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AXA erstattet Ihnen 80% der Restkosten, maximal 130 Euro, für eine Brille oder Kontaktlinsen, sofern die gesetzliche Krankenversicherung vorleistet. | ||||
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Beitragszahlung |
Ab dem 20. Lebensjahr gelten Erwachsenenbeiträge | |||
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Bitte beachten Sie: Mit Vollendung des 20. Lebensjahres gelten nicht mehr die Kinder- bzw. Jugendlichenbeiträge. Ab diesem Zeitpunkt gelten die höheren Erwachsenenbeiträge. | ||||
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Weniger zahlen beim Heilpraktiker |
50% der Behandlungskosten inkl. der Kosten für Medikamente bis max. 256,- Euro pro Jahr | |||
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Sie erhalten Kostenübernahmen von 50% der erstattungsfähigen Kosten für die Behandlung durch Heilpraktiker einschließlich Heil- und Hilfsmittel und Medikamente. Maximal erstatten wir Ihnen eine Gesamtleistung von 256,- Euro pro Versicherungsjahr. | ||||
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Zahnstaffel und Kostenübernahme |
Bis zu 1.790 Euro Höchstleistung ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall | |||
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Sie haben Anspruch auf folgende Leistungen der AXA Krankenversicherung (bei unfallbedingter zahnärztlicher Behandlung entfällt diese Zahnstaffel für Sie):
Die Zahnstaffel für die ersten vier Versicherungsjahre gilt für Verträge bzw. Teilverträge ab Versicherungsbeginn 1.1.2002. Ab dem 5. Versicherungsjahr und bei unfallbedingter Behandlung während der ersten vier Versicherungsjahre ist die Höchstleistung jeweils auf 1.790,- Euro jährlich beschränkt. | ||||
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Eigenanteil |
Bei lückenloser Prophylaxe in den letzten zehn Jahren werden 100% des Rechnungsbetrags erstattet , somit kein Eigenanteil | |||
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Sie erhalten eine Mindesterstattung von 85% des Rechnungsbeitrages. Das Beste: Wer regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung geht, wird mit EG pro belohnt: Nach regelmäßiger Prophylaxe erhöht sich der Erstattungsbetrag auf 95%. Bei lückenloser Prophylaxe der letzten 10 Jahren können Sie sogar eine Kostenerstattung von bis zu 100% erzielen. | ||||
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Umfassender Auslandsreise- Krankenschutz |
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Sie erhalten einen Ersatz der im Ausland entstandenen Aufwendungen oder der nach Vorleistung der GKV verbliebenen Restkosten für unvorhersehbar eintretende Versicherungsfälle, wie z. B. für ärztliche Behandlung einschließlich Arzt-Wegegebühren und Taxikosten zum Arzt, wenn am Aufenthaltsort kein Arzt praktiziert, Krankenhausbehandlung und Transportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus oder für den Rücktransport oder Überführung aus Europa. Bitte beachten Sie: Der Versicherungsschutz gilt nicht für Behandlungen im Ausland, die Grund für den Antritt der Reise waren, oder für Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, es sei denn, dass die Reise wegen des Todes des Ehegatten oder eines Verwandten ersten Grades unternommen wurde. | ||||
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Versicherungsschutz innerhalb Europa |
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Es besteht kein Leistungsanspruch auf Heilpraktikerbehandlungen, Sehhilfen und Zahnersatz, sofern diese Leistungen in ausländischen Staaten außerhalb der europäischen Union bezogen werden. | ||||
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Wartezeiten |
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Sie erhalten Versicherungsschutz vom ersten Tag an. | ||||
Außerhalb der Europäischen Union | |
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Nicht versichert sind: |
z. B. Heilpraktikerbehandlung, Sehhilfen und Zahnersatz, sofern diese Leistungen in ausländischen Staaten außerhalb der Europäischen Union bezogen werden |
Bei Eintritt des Versicherungsfalles | |
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Zu beachten sind: |
Bei Sehhilfen lassen Sie bitte von Ihrem Optiker eine Rechnung ausstellen. Legen Sie die Rechnung des Optikers bitte zunächst Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung vor. Anschließend reichen Sie uns bitte die Rechnungskopie mit dem Leistungsvermerk der Krankenkasse ein. Bei Rechnungen für Zahnersatz weisen Sie uns bitte die in den letzten Jahren durchgeführten Prophylaxe-Maßnahmen nach. Denn davon hängt Ihre Gesamtleistung ab. Als Nachweis zählt z. B. der Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse oder eine Kopie Ihres zahnärztlichen Bonusheftes. Auch, wenn die Krankenkasse für Inlays keine Kosten übernimmt, erstatten wir mindestens 85% der Rechnung (bis max. zu den in der Zahnstaffel genannten Beträgen). Wir steigern auch hier den Erstattungssatz auf 95% bzw. 100%, sofern Sie im oben genannten Rahmen Prophylaxe-Maßnahmen durchgeführt haben. Bei Rechnungen für Behandlungen im Ausland müssen Sie vor Ort bezahlen. Legen Sie diese Rechnungen bitte zunächst Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung vor und reichen Sie uns anschließend Rechnungs-Duplikate mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Bei Notfällen im Ausland steht Ihnen rund um die Uhr unser Service-Telefon zur Verfügung: Vorwahl Deutschland (in der Regel 0049) 180 3 - 55 66 22. Es gilt der Tarif der Telefongesellschaft im jeweiligen Land. |
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Tipps für gesunde Zähne |
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Zähneputzen ist nicht gleich Zähneputzen. Mit Zahnbürste, Zahnseide und anderem Zubehör können Sie Karies und Parodontitis erfolgreich vorbeugen. Vorausgesetzt Sie beachten ein paar Regeln. Denn: Geht es um die tägliche Mundhygiene, wird noch immer vieles falsch gemacht. Mehr zum Thema Zahngesundheit früher und heute und den 10 wichtigsten Tipps für gesunde Zähne lesen Sie in unserer Broschüre "Mundpflege heute". Mundpflege heute (PDF, 769 kB) |
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Bei Krankheit oder Unfall in den USA |
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Unser Service bei Erkrankungen und Unfällen in den USA Aufgrund des hohen Preisniveaus sind Behandlungen in den USA sehr teuer. Deshalb arbeitet AXA in allen Leistungsangelegenheiten mit dem Kooperationspartner EuroCare zusammen, der Versicherte vor Ort unterstützt und spezielle Serviceleistungen anbietet. Dazu gehören:
Damit wir Ihnen diesen Service in vollem Umfang zur Verfügung stellen können, bezahlen Sie bitte keine Rechnungen im Voraus. Unabhängig von diesem Service gilt: Für einen mehrmonatigen USA-Aufenthalt oder für eine geplante Behandlung ist vor Reiseantritt eine Vereinbarung zwischen Ihnen und der AXA Krankenversicherung erforderlich. Sie haben Fragen? Dann rufen Sie uns an – Sie erreichen uns 24 Stunden unter der Telefonnummer: 0 180 3 / 55 66 22 (9 Cent aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent, jeweils je angefangene Minute) |








