Maßstäbe neu definiert
Bild Kombinierter Versicherungsschutz
Wir wollen mehr Leistung
für unsere Gesundheit
Darum machen wir sie
jetzt zur Privatsache.

In jeder Situation gut abgesichert


Produkte
Leistungen
Zusatzinfos
 
   

EG pro

Leistungen
Kostenbeteiligung bei Brillen oder Kontaktlinsen
80 % der erstattungsfähigen Restkosten
Beitragszahlung
Ab dem 20. Lebensjahr gelten Erwachsenenbeiträge
Weniger zahlen beim Heilpraktiker
50% der Behandlungskosten inkl. der Kosten für Medikamente bis max. 256,- Euro pro Jahr
Zahnstaffel und Kostenübernahme
Bis zu 1.790 Euro Höchstleistung ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfall
Eigenanteil
Bei lückenloser Prophylaxe in den letzten zehn Jahren werden 100% des Rechnungsbetrags erstattet , somit kein Eigenanteil
Umfassender Auslandsreise- Krankenschutz
Versicherungsschutz innerhalb Europa
Wartezeiten
Tarif berechnen
   
Außerhalb der Europäischen Union
Nicht versichert sind:
z. B. Heilpraktikerbehandlung, Sehhilfen und Zahnersatz, sofern diese Leistungen in ausländischen Staaten außerhalb der Europäischen Union bezogen werden
   
Bei Eintritt des Versicherungsfalles
Zu beachten sind:
Bei Sehhilfen lassen Sie bitte von Ihrem Optiker eine Rechnung ausstellen. Legen Sie die Rechnung des Optikers bitte zunächst Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung vor. Anschließend reichen Sie uns bitte die Rechnungskopie mit dem Leistungsvermerk der Krankenkasse ein.

Bei Rechnungen für Zahnersatz weisen Sie uns bitte die in den letzten Jahren durchgeführten Prophylaxe-Maßnahmen nach. Denn davon hängt Ihre Gesamtleistung ab. Als Nachweis zählt z. B. der Erstattungsvermerk Ihrer Krankenkasse oder eine Kopie Ihres zahnärztlichen Bonusheftes. Auch, wenn die Krankenkasse für Inlays keine Kosten übernimmt, erstatten wir mindestens 85% der Rechnung (bis max. zu den in der Zahnstaffel genannten Beträgen). Wir steigern auch hier den Erstattungssatz auf 95% bzw. 100%, sofern Sie im oben genannten Rahmen Prophylaxe-Maßnahmen durchgeführt haben.

Bei Rechnungen für Behandlungen im Ausland müssen Sie vor Ort bezahlen. Legen Sie diese Rechnungen bitte zunächst Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur Erstattung vor und reichen Sie uns anschließend Rechnungs-Duplikate mit dem Erstattungsvermerk der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Bei Notfällen im Ausland steht Ihnen rund um die Uhr unser Service-Telefon zur Verfügung: Vorwahl Deutschland (in der Regel 0049) 180 3 - 55 66 22. Es gilt der Tarif der Telefongesellschaft im jeweiligen Land.
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