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Zum Großwerden gehören
Beulen und Schrammen Wir sind da, falls
Schlimmeres passiert. |
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Das Kinderschutzpaket von AXA
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Alle Vorteile auf einen Blick:
- AXA zahlt Ihrem Kind bei schwerwiegenden Krankheits- oder Unfallfolgen eine lebenslange Rente. Die Höhe - 500 Euro, 1.000 Euro oder 1.500 Euro monatlich - legen Sie bei Vertragsabschluss selbst fest.
- Zusätzlich zur Rente erhält Ihr Kind eine einmalige Kapitalleistung in Höhe von 50.000 Euro.
- Bei schweren Operationen oder einer Krebsdiagnose erhalten Sie eine Sofortzahlung in Höhe einer halben Jahresrente.
- Unser Reha-Management unterstützt mit Service- und Beratungsleistungen die schulische und berufliche Wiedereingliederung des Kindes. Mit dem Nachhilfegeld unterstützt AXA zusätzlich.
- Muss Ihr Kind ins Krankenhaus, stehen ihm privatärztliche Behandlung, Zweibettzimmer, freie Krankenhauswahl (z.B. Kinderklinik) und bis zum 5. Lebensjahr Unterbringung für eine Begleitperson zu. Die Krankenhauszusatzversicherung ist abwählbar.
- Bei Arbeitslosigkeit des Versicherungsnehmers übernimmt AXA die Beitragszahlung für einen festgelegten Zeitraum, im Todesfall ganz.
- Sie haben vom ersten Jahr an ein monatliches Kündigungsrecht.
- Wir begleiten unsere kleinen Kunden** im Rahmen des Kinder!Kinder!-Programms mit vielen nützlichen Tipps zur Unfallvermeidung und Geschenken.
- Kommt es bei Ihnen zu Verdienstausfällen, weil Sie Ihr Kind zu Hause pflegen, erhalten Sie ab der 7. Woche finanzielle Unterstützung.
**Gilt bei Vertragsabschluss bis zum 9. Lebensjahr
Tipp: Auch Großeltern oder Paten können mit dem Kinderschutzpaket einen wichtigen Beitrag für die finanzielle Absicherung leisten.
| Ihr Betreuer vor Ort informiert Sie gerne persönlich! | Betreuer suchen |
Das Kinderschutzpaket von AXA
Bei schweren Krankheits- oder Unfallfolgen erhält Ihr Kind eine lebenslange monatliche Rente und zusätzlich eine einmalige Kapitalleistung, z.B. für den Umbau der Wohnung:
- ab 50%iger Invalidität nach einem Unfall
- bei schwerer Organschädigung
- bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen
- ab Pflegestufe I in der gesetzlichen Pflegeversicherung
Da der Leistungsfall aufgrund von medizinischen Kriterien eindeutig festgelegt ist, steht von Anfang an fest, in welchen Fällen AXA zahlt.
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