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Zwei Männer stoßen mit Bier

Alkohol am Steuer vermeiden

Nicht nur gefährlich, sondern auch extrem teuer kann es werden

Ein nettes Abendessen mit dem Partner und dazu eine schöne Flasche Wein. Ein Fußballabend mit Freunden – da gehört der Kasten Bier einfach dazu. Gegen all dies ist im Grunde nichts einzuwenden, solange man sich danach nicht hinter das Steuer setzt. Wer sein Auto aber trotz dem einen oder anderen Glas Alkohol nicht stehen lassen will, sollte zumindest die Grenzen und die damit verbundenen Konsequenzen kennen – vielleicht ändert er ja seine Meinung doch noch.

Wie viel Promille sind zulässig?

Fahranfänger in der Probezeit: Finger weg vom Alkohol!

Fahrer, die jünger als 21 Jahre oder noch in der Probezeit sind, müssen strikt die Null-Promille-Grenze beachten. Bei einem schwerwiegenden Verstoß (A-Verstoß) oder zwei weniger schwerwiegenden Verstößen (B-Verstößen) werden 1.000 Euro fällig, zwei Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und die Probezeit wird um weitere zwei Jahre verlängert. Darüber hinaus muss der Fahrer meist an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Ein Glas ist gut – kein Glas ist besser

Abhängig von der körperlichen Konstitution und weiteren Faktoren, kann ein Glas Wein oder Bier durchaus am Abend mal zum Essen genossen werden und man ist trotzdem noch fahrtüchtig. Aber bei 0,5 Promille ist endgültig Schluss – auch für Autofahrer, die sich nicht in der Probezeit befinden oder über 21 Jahre alt sind. Wer mit mehr als 0,5 Promille angehalten wird, hat eine Ordnungswidrigkeit begangen und muss beim ersten Mal eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen, bekommt zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Bei erneutem Verstoß drohen Geldstrafen bis zu 1.500 Euro und Fahrverbote bis zu drei Monaten.

Nicht nur der Alkoholgehalt zählt

Trotz der 0,5-Promille-Grenze gilt: Wer im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt ­– obwohl er infolge des Genusses von Alkohol nicht mehr in der Lage ist, es sicher zu steuern – und dadurch andere Menschen oder fremde Sachen gefährdet, macht sich strafbar. Dies nennt man „relative Fahruntüchtigkeit“ und diese kann schon bei einer Konzentration von 0,3 Promille Blutalkohol vorliegen. Allerdings müssen noch weitere Anhaltspunkte darauf hinweisen, dass der Fahrer nicht mehr imstande war, sein Fahrzeug in allen Situationen sicher zu lenken.

Hinweise auf solche „Ausfallerscheinungen“ sind zum Beispiel Schlangenlinien, besonders leichtsinniges Fahrverhalten oder das Geradeausfahren in einer Kurve. Erfolgt der Nachweis über eine relative Fahruntüchtigkeit, wird das als Straftat geahndet.

Absolute Fahruntauglichkeit ab 1,1 Promille

Ab 1,1 Promille gilt ein Autofahrer als absolut fahruntauglich. Wer dennoch fährt, begeht eine Straftat. Die Fahrerlaubnis wird in der Regel entzogen und muss nach einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren neu beantragt werden. Zusätzlich wird das Vergehen mit drei Punkten sowie einer Geldstrafe – oder bei mehrfachen Verstößen sogar mit einer Haftstrafe – belegt.

Alkohol - Kenn dein Limit!

Wie viel Promille in einem Glas Wein oder Bier tatsächlich stecken, hängt von vielen Faktoren ab, darunter Alter, Geschlecht und Gewicht des Trinkenden. Der Promillerechner der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet einen Überblick.

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