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Abmahnungen im Internet – mehr Rechte für Internetnutzer

Musik, Videos, Klingeltöne und vieles mehr findet man im Internet zum Download. Wer ein paar Cent dafür ausgibt, ist immer auf der sicheren Seite. Doch die Verlockung, auch einmal kostenlos Musik herunterzuladen, die nicht zu 100% legal erscheint, ist sehr groß. Wer dabei gegen das Urheberrecht verstößt, riskiert eine Abmahnung. So sah das in der Vergangenheit aus: Einer repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) aus dem Jahr 2012 zufolge wurden bisher rund 4,3 Millionen Deutsche ab 14 Jahren schon einmal abgemahnt. Kanzleien forderten dabei im Schnitt 800 Euro pro Abmahnung. Das Gesetz zu Abmahnungen wurde im Oktober 2013 reformiert – durch diese Reform wurde sogenannten „Abmahn-Kanzleien“ ein Riegel gegen überhöhte Kosten vorgeschoben und Verbraucher sollen dadurch besseren Schutz gegen unseriöse Geschäftspraktiken erfahren.

Die wichtigsten Gesetzesänderungen

Durften Anwälte bisher Internetnutzern unbegrenzt Abmahngebühren in Rechnung stellen, richten sich nach dem neuen Gesetz bei privaten Internetnutzern die Abmahngebühren – bei einem einmaligen Verstoß – nach dem Streitwert von 1.000 Euro – es ist somit nur noch eine maximale Gebühr in Höhe von 155,30 Euro erlaubt. Darüber hinaus müssen Abmahnungen ausführlicher begründet werden. In Abmahnschreiben müssen seit der Gesetzesänderung genau der Namen oder die Firma des Verletzten, die IP-Adresse des Abgemahnten und die Rechtsverletzung dargelegt werden. Der Zahlungsanspruch muss ebenso genau aufgeschlüsselt sein. Bei unberechtigten Abmahnungen kann der Betroffene jetzt auch den Ersatz seiner Rechtsverfolgungskosten verlangen.

Bei Abmahnung wegen illegaler Raubkopien erst den Anwalt fragen

Empfänger von Abmahnungen und Unterlassungserklärungen aufgrund illegaler Internet-Downloads sollten sich dringend von einem versierten Rechtsanwalt beraten lassen, bevor sie auf diese Schreiben reagieren. Das empfiehlt Simone Staab, Partneranwältin der ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG in der Kölner Kanzlei Arens Rechtsanwälte: „In vielen Erklärungen werden die Ansprüche in der Formulierung viel zu weit gefasst. Der Verbraucher ist allein nicht in der Lage, dies einzuschätzen, und kann durch eine ungeprüfte Anerkennung mit erheblichen Folgekosten konfrontiert werden. Denn erfolgt anschließend ein Verstoß gegen die Unterlassungsverpflichtung, wird die vereinbarte Strafe fällig“, so Simone Staab weiter.

Rechtmäßigkeit kann nur durch Anwalt überprüft werden

„Viele betroffene Verbraucher – vor allem Eltern, deren Kinder für die Urheberrechtsverletzungen verantwortlich sind – reagieren regelrecht panisch, unterschreiben blindlings die Erklärung und begleichen die finanziellen Forderungen. Das ist völlig falsch“, erklärt Staab. Nur gemeinsam mit dem Anwalt kann die Rechtmäßigkeit der Forderung untersucht und können weitere Schritte festgelegt werden. „Muss der Vorwurf eingeräumt werden, wird in der Regel eine außergerichtliche Einigung angestrebt. Vor Abgabe der Erklärung wird dabei mit den Anwälten der Musikindustrie eine Einigung über die Gebühren erzielt“, so Staab weiter.

Zu Unrecht abgemahnt

Auch wer zu Unrecht abgemahnt wird, muss entsprechend handeln und sollte das Abmahnschreiben keinesfalls ignorieren. Rechtsanwalt Kai Solmecke empfiehlt in diesem Fall, der Forderung zu widersprechen: „Jedenfalls sollte nicht vorbehaltlos gezahlt werden. Es empfiehlt sich in der Regel, eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, um das mögliche Prozessrisiko zu begrenzen.“ Das Modifizieren (das teilweise Abändern) der Unterlassungserklärung ist also notwendig, um kein Schuldeingeständnis abzugeben, die Kosten nicht anzuerkennen, die Widerholungsgefahr auszuräumen, um keine Gerichtsverfahren zu riskieren

Nur legaler Kauf schützt vor Abmahnung

Aufatmen können Tauschbörsennutzer deswegen aber nicht – das ist kein Freifahrtschein: „Der Tatbestand bleibt illegal“, sagt Staab. Auf Nummer sicher geht nur, wer seine Musik im Internet legal erwirbt.

Bedenken Sie auch, dass Websites und illegale Downloads nicht unbedingt sicher sein müssen. Was dabei passieren kann und wie Sie sich gegen Schäden z.B. durch einen Virus schützen können, erfahren Sie in unserem Artikel Kleiner Klick – großer Schaden beim Datenaustausch.

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