Was verstehen wir unter einer Beschwerde?
Als Beschwerde betrachten wir jede Unzufriedenheitsäußerung unserer Kunden über unsere Produkte, unsere Dienstleistungen oder unser Verhalten, auf die eine Reaktion erwartet wird.
Auf welchem Weg können Sie sich bei uns beschweren?
Es ist uns wichtig, möglichst schnell eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Sie können uns daher jederzeit anrufen. Unsere Rufnummern finden Sie hier:
Servicenummern.
Können im Telefonat noch nicht alle Punkte geklärt werden, so melden wir uns in der Regel innerhalb von 3 Arbeitstagen erneut bei Ihnen. Bitte geben Sie uns diese Zeit auch dann, wenn Sie sich lieber schriftlich bei uns beschweren möchten – sei es anhand des elektronischen Formulars auf dieser Seite oder mit der konventionellen Post. Unsere Adressen: AXA Adressen.
Bitte denken Sie unbedingt daran, uns auch Ihre Versicherungsnummer, Schadennummer oder Kontonummer mitzuteilen.
Sollte eine abschließende Bearbeitung innerhalb von 3 Arbeitstagen nicht möglich sein, so werden wir Sie darüber selbstverständlich informieren.
In der Regel fordern Ombudsmann und Finanzdienstleistungsaufsicht das betroffene Versicherungsunternehmen oder die Bank auf, zu der vorliegenden Beschwerde ausführlich Stellung zu nehmen. Erst im Anschluss daran erhält der Beschwerdeführer eine abschließende Antwort. Bitte rechnen Sie also mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit, wenn Sie sich an eine externe Beschwerdestelle wenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde zeitgleich an mehrere Ansprechpartner zu richten; bitte bedenken Sie aber, dass dieses Vorgehen einen erhöhten Abstimmungsaufwand mit sich bringt und damit zu weiteren Verzögerungen führen kann.
Welche externen Beschwerdestellen gibt es?
1. Sollten Sie mit unseren Entscheidungen nicht einverstanden sein, haben Sie als Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Möglichkeit, den zuständigen Ombudsmann anzurufen. Dieses außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos. Mit unserem Beitritt zum Versicherungsombudsmann e.V./Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. / Bankenombudsmann haben wir uns zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor dem Versicherungsombudsmann / Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung / Bankenombudsmann verpflichtet. Darüberhinaus haben Sie die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Beschwerde einzulegen.
Die zuständigen Stellen finden Sie im Überblick unter "Übersicht externe Beschwerdestellen".
2. Haben Sie Ihren Vertrag online abgeschlossen, können Sie als Verbraucher zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch die von der EU eingerichtete OS-Plattform nutzen.
Zuständig für alle anderen Versicherungszweige
(mit Ausnahme Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung)
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Tel.: 0800 / 369 6000
Fax: 0800 / 369 9000
E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versicherungsombudsmann.de.
Zuständig für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
Tel.: 0800 / 255 0444
Fax: 030 / 204 58931
Weitere Informationen finden Sie im Internet:
www.pkv-ombudsmann.de.
Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
Tel.: 030 / 1663 3166
Fax: 030 / 1663 3169
E-Mail: ombudsmann@bdb.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet: verbraucher.bankenverband.de.
Dienstsitz Bonn:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Dienstsitz Frankfurt:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Marie-Curie-Str. 24-28
60439 Frankfurt
Tel.: 0228 / 4108 - 0
Fax: 0228 / 4108 - 1550
E-Mail: poststelle@bafin.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.bafin.de.
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