Gehaltserhöhung mit Mehrwert – die betriebliche Krankenversorgung

Steuerersparnis
Herausragende Leistungen, lange Unternehmenszugehörigkeit oder besonderer Einsatz von Mitarbeitern sollte auch entsprechend gewürdigt werden – zumeist mit einer Gehaltserhöhung. Diese erhöht die Zufriedenheit und die Identifikation mit dem Unternehmen. Aber es gibt noch eine bessere Möglichkeit, als ein paar Euro mehr auf dem Lohnzettel – die betriebliche Krankenversorgung.

Im Rahmen einer betrieblichen Krankenversorgung schließen Sie die Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung und verhelfen damit dem Mitarbeiter zu einer besseren gesundheitlichen Versorgung im Krankheitsfall. Warum diese Variante der Gehaltserhöhung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer so interessant ist und wie die steuerlichen Bedingungen aussehen, erfahren Sie von uns.

Mitarbeiterzufriedenheit durch soziales Engagement

Von Zeit zu Zeit stehen in Unternehmen Gehaltserhöhungen an. Dies stellt eine hervorragende Möglichkeit dar, mit einer betrieblichen Krankenversorgung – anstelle der Erhöhung des Gehalts – den Mitarbeitern zu zeigen, dass sie und ihre Arbeitskraft ein wertvolles Gut für das Unternehmen sind und das Unternehmen dazu beiträgt, dies auch lange zu erhalten. Dadurch wird die Bindung des Mitarbeiters ans Unternehmen gestärkt und er fühlt sich wertgeschätzt. Durch das Schließen von Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenkassen wird der Mitarbeiter sozusagen zum Privatpatienten, obwohl er in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Das sichert den Mitarbeiter im Krankheitsfall ab und hinterlässt nachhaltigere Zufriedenheit als eine normale Gehaltserhöhung, deren positive Wirkung meist nach kurzer Zeit bereits verpufft.

Eine Umfrage der AXA ergab, dass lediglich 30 Prozent der Mitarbeiter einen Bonus wie beispielsweise einen Firmenwagen gut finden, dagegen 59 Prozent eine zusätzliche gesundheitliche Absicherung bevorzugen würden. (Quelle: http://www.pkv-vergleich.de/betriebliche-krankenzusatzversicherung-bei-angestellten-beliebt-337). Somit wird neben der betrieblichen Altersvorsorge die Krankenzusatzversorgung als Arbeitgeberleistung immer beliebter.

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Die betriebliche Krankenversorgung von AXA ist als hoch flexibles Instrument konzipiert, das für jede Unternehmensgröße und für jede unternehmerische Strategie eine passende Variante bietet.

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Steuerliche Hinweise:

Im Rahmen der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversorgung ist die versicherte Person der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber ist der Versicherungsnehmer und auch Beitragszahler – somit sind die Beiträge zur betrieblichen Krankenversorgung immer als Betriebsausgaben absetzbar. Diese Beiträge stellen eine unentgeltlich gewährte Leistung dar und gelten entsprechend der aktuellen Auslegung der Finanzbehörden als Barlohn. Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge zur BKV sind demzufolge als geltwerter Vorteil zu versteuern. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträge schließen sich neuerdings dieser Ansicht an und damit müssen auch Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden.

Möglichkeiten der Versteuerung

Versteuerung durch den Arbeitnehmer als geldwerter Vorteil:
Bei dieser Variante versteuert der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil nach § 8 Abs. 2 EStG und zahlt den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherungsbeiträge.

Nettolohnversteuerung:
Hierbei wird der Beitrag zur betrieblichen Krankenversorgung als Nettolohn betrachtet und individuell je Mitarbeiter auf den Bruttolohn hochgerechnet. Die vom Arbeitgeber übernommene Lohnsteuer gilt ebenfalls als geldwerter Vorteil und muss dementsprechend versteuert werden. Das gleiche gilt für die Sozialversicherungsbeiträge, die vom Arbeitgeber getragen werden.

Pauschalversteuerung:
Eine Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 1 EStG ist grundsätzlich auch weiterhin möglich. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Beiträge zur betrieblichen Krankenversorgung werden vom Arbeitgeber jährlich gezahlt
  • Es müssen mehr als 20 Personen im Rahmen der betrieblichen Krankenversorgung versichert werden
  • Die Pauschalierung von „sonstigen Bezügen“ – zu denen auch die betriebliche Krankenversorgung zählt – ist nur bis zu 1.000 Euro je Mitarbeiter und Kalenderjahr möglich

Der Arbeitgeber muss die Pauschalversteuerung bei dem für das Unternehmen zuständigen Finanzamt beantragen. Der betriebsindividuelle pauschale Steuersatz ermittelt sich auf Basis der durchschnittlichen Jahresgehälter und Steuerklassen der einzelnen Mitarbeiter. Die versteuerten Bezüge sind sozialversicherungspflichtig.

Wichtiger Hinweis! Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt nur Ihr Steuerberater. Dieser Artikel kann nur eine Anregung sein, mit dem Experten über die Vorteile einer betrieblichen Krankenzusatzversicherung zu sprechen.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Mitarbeiter mit einer betrieblichen Krankenversorgung zu motivieren, an Ihr Unternehmen zu binden und Ihr Image als sozialer Arbeitgeber aufzubessern!

Lesen Sie im auch den zweiten Teil zur betrieblichen Krankenversorgung im Wettbewerb um die besten Mitarbeiter.

Rechtliche Hinweise
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