
Hinter Gittern und trotzdem frei – die Arbeit der Justizvollzugsbeamten
Die Tätigkeitsfelder der Justizvollzugsbeamten
In Deutschland gibt es 175 geschlossene und 19 offene Justizvollzugsanstalten, darin sitzen ungefähr 65.000 Menschen ihre Strafen ab. Und wer kümmert sich um all die Menschen, die zurzeit nicht in Freiheit leben dürfen, weil sie gegen das Gesetz verstoßen haben?
Bundesweit sorgen über 33.000 Justizvollzugsbeamte und –beamtinnen, insgesamt 39.000 Beschäftigte im Justizvollzug (Stand: 06/2012 Statistisches Bundesamt) nicht nur für die Aufrechterhaltung der Ordnung in den Justizvollzugsanstalten – sie sind auch Ansprechpartner für die Sorgen und Bedürfnisse der Häftlinge, betreuen diese bei Krankheit und erledigen administrative Arbeiten. Somit ist der Beruf des Justizvollzugsbeamten / -beamtin sehr vielfältig und dazu noch krisensicher – denn Häftlinge und deren Aufsicht wird es immer geben. Natürlich birgt dieser Beruf auch Risiken sowie starke Nerven und ist nicht für jedermann geeignet.
Die ersten Bilder vom Justizvollzug die im Kopf entstehen, sind wahrscheinlich die Gänge und Zellen in der Justizvollzugsanstalt, die von den Beamten auf- und zugeschlossen werden. Klar ist der Einschluss ein Teil der Arbeit – aber nur ein kleiner. Die Aufgaben von Justizvollzugsbeamten teilen sich in vier Arbeitsfelder auf: Justizvollzugsbeamte im Vollzugsdienst, im Werksdienst, im Sanitätsdienst und im Verwaltungsdienst.
Die Arbeit im Vollzugsdienst
Zusammenfassen kann man die Arbeit der Beamten des allgemeinen Vollzugs mit der Beaufsichtigung, Betreuung, Versorgung, Kontrolle, Sicherung, Überwachung und Freizeitgestaltung der Häftlinge in den Anstalten. In allen Tätigkeiten besteht die Hauptaufgabe darin, die Häftlinge auf ihre Entlassung vorzubereiten, bei der Resozialisierung zu helfen und dadurch einen Beitrag zur Inneren Sicherheit zu leisten. Darüber hinaus sind Justizvollzugsbeamte bei Haftbesuchen dabei, kontrollieren die Zellen auf Schmuggelware, Drogen, unerlaubte und gefährliche Gegenstände und begleiten Hafttransporte. In den JVAs arbeiten die Beamten des Öffentlichen Dienstes im Schichtbetrieb, rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die Aufgaben im Werkdienst
Im Werkdienst arbeiten Profis mit Meisterbrief in den unterschiedlichsten Berufsfeldern. Darunter fallen zum Beispiel Schreiner, Buchbinder, Drucker, Bäcker, Metzger, Elektriker, Installateure oder Maurer. Sie sind im Werkdienst für die Aus- und Weiterbildung sowie für die Beschäftigung der Gefangenen zuständig. Justizvollzugbeamte weisen die Gefangenen in ihre Aufgaben ein und sind für die gesamte Organisation, inklusive des Rechnungswesens der gefängniseigenen Betriebe zuständig, die nach fachlichen und betriebswirtschaftlichen Grundsätzen von ihnen geleitet werden. Die Handwerks- oder Reparaturarbeiten sowie vielfältigen Dienstleistungen der Insassen werden dann am freien Markt angeboten.
Der Sanitätsdienst
Zur Unterstützung des Anstaltsarztes und zur Sicherung der Gesundheit von Inhaftierten, werden geeignete Justizvollzugsbeamte auch im Sanitätsdienst eingesetzt. Sie betreuen erkrankte Gefangene, assistieren dem Arzt und begleiten den Inhaftierten. Sie sind in der Regel Krankenpfleger oder haben eine vergleichbare Ausbildung im Gesundheitssektor. Der Sanitätsdienst stellt eine wichtige Aufgabe im Rahmen der Gefängnis-Gemeinschaft dar – denn erkrankte Insassen in ein Krankenhaus außerhalb der Gefängnismauern zu verlegen, bringt immer ein großes Risiko mit sich.
Beamte im Verwaltungsdienst
Wie überall, fällt auch in Gefängnissen einiges an Schreibarbeit und Bürokratie an. Justizvollzugsbeamte im Verwaltungsdienst sind für die Aktenführung und Aktenpflege verantwortlich, bearbeiten die notwendigen Dokumente bei Aufnahmen und Entlassungen und erledigen den Schriftverkehr mit Staatsanwaltschaften, Gerichten und Behörden.
Berufliche Chancen im Justizvollzug
Als angehender Justizvollzugsbeamter sollte man eine Vielzahl von persönlichen Fähigkeiten und Interessen mitbringen. Dazu zählen pädagogisches Interesse, ein Grundverständnis für die Rechtskunde, Freude am Umgang mit Menschen, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktfähigkeit. Auch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man seine Freizeit ein wenig an die Arbeit im Öffentlichen Dienst anpassen muss – denn Schichtdienste und die Arbeit an Wochenenden, sowie an Sonn- und Feiertagen, sind Bestandteil des Jobs – vor allem des Jobs in den Bereichen des Sanitäts- und Anstaltsdienstes.
Wenn diese Punkte zutreffen, dann steht der Beschäftigung in einer JVA nicht mehr viel im Wege, sofern die allgemeinen Einstellungsvoraussetzungen gegeben sind: für den mittleren Dienst ist ein Realschulabschluss, ein gleichwertig anerkannter Bildungsstand oder ein Hauptschulabschluss mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung Voraussetzung. Für den gehobenen Dienst wird Abitur, Fachhochschulreife oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss gefordert. Darüber hinaus müssen Bewerber die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen (z.B. die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes besitzen). In vielen Bundesländern gibt es Altersgrenzen für das Mindest- und ein Höchstausbildungsalter. Die Ausbildung im mittleren Dienst dauert zwei Jahre – im gehobenen Dienst drei Jahre und umfasst unter anderem Strafvollzugskunde und Strafvollzugsverwaltung, Rechtskunde, Kriminologie, Staatsbürgerkunde, Pädagogik, Psychologie, Waffenkunde, Waffengebrauch und Sport. Am Ende der Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten im gehobenen Dienst trägt man die Dienstbezeichnung „Justizinspektor“ und im mittleren Dienst „Justizsekretär“. In beiden Fällen erfolgt dann eine Spezialisierung im Erwachsenenvollzug, Jugendvollzug oder Werkdienst. Auch der spätere Einsatz im Verwaltungs- oder Sanitätsdienst ist möglich.
Die Besoldung erfolgt nach dem Bundesbesoldungsgesetz – einem Anwärter im mittleren Dienst stehen während der Ausbildung ca. 1.050 Euro brutto zu – im gehobenen Dienst ca. 1.100 Euro brutto. Dieser Betrag wird je nach Familienstand durch einen Familienzuschlag ergänzt. Auch das spätere Gehalt richtet sich nach dem Bundesbesoldungsgesetz. Ein Justizvollzugsbeamter im mittleren Dienst beginnt dabei mit der Gruppe A 6 oder A 7 und kann Aufgaben bis zu Besoldungsgruppe A 9 übernehmen. Somit reicht die Spanne beim Gehalt von knapp 2.000 Euro bis ca. 3.150 Euro monatlich – wobei die Grundgehaltssätze der einzelnen Bundesländer etwas abweichen können. Als Beamter hat ein Justizvollzugsbeamter nach der Ausbildung zudem eine lebenslange Beschäftigungsgarantie und genießt in vielerlei Hinsicht finanzielle Vorteile, etwa bei der Versicherung oder der Kreditaufnahme. Auf alle Fälle ergeben sich für Personen, die im Öffentlichen Dienst der Inneren Sicherheit dienen möchten, vielseitige Einsatzbereiche in interessanten Tätigkeiten und eine große Zukunftssicherheit.
Risiken im Beruf
Wenn man im Gefängnis arbeitet, muss klar sein, dass man es mit Personen zu tun hat, die teilweise vor Gewalt nicht zurückschrecken – auch wenn sie in Haft sind. Deshalb ist es sehr wichtig, sich durch Sport fit zu halten. Auch Hafttransporte mit einem Fahrzeug bergen Risiken, denn dabei gibt es immer wieder Fluchtversuche, die nicht selten in Handgreiflichkeiten enden – das Erlernen und Ausüben von Selbstverteidigungstechniken kann hierbei gegen Verletzungen helfen. Freizeitaktivitäten mit den Gefangenen können ebenso zu Unfällen führen. Natürlich bringt auch der Werkdienst als Schreiner oder Metzger großes Verletzungspotenzial mit sich. Im Rahmen der Ausbildung von Gefangenen an schweren oder gefährlichen Maschinen ist schon so einiges passiert – im schlimmsten Fall können Unfälle (egal, ob mit Gefangenen oder in der Werkstatt) bis zur Dienstunfähigkeit führen. Eine umfassende Unfall- und Dienstunfähigkeitsversicherung ist daher auch für Beamte im Justizvollzug unerlässlich.

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