Artikel-Übersichtsseite

Auch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst können Fehler machen – wer haftet dafür?

So sichern sich Beamte und Beschäftige im Öffentlichen Dienst richtig ab!

Richtet ein Beamter oder ein Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst einen Schaden an, haftet der Dienstherr dafür. Handelt er jedoch grob fahrlässig, ist er selber dafür verantwortlich. Das kann sein Privatvermögen kosten. Lesen Sie, wie Sie sich am besten absichern.

Die Amtspflicht von Finanzbeamten

Tücken im Dienstalltag

Wenn es ums liebe Geld geht, hört bei den meisten Menschen der Spaß auf. Finanzbeamte müssen daher in ihren Tätigkeiten besonders sorgfältig sein, damit ihnen niemand eine Amtspflichtverletzung vorwerfen kann.

Die Aufsichtspflicht von Lehrern

Tücken im Dienstalltag

Lehrer haben nicht nur die Aufgabe, Wissen zu vermitteln, sondern müssen auch die Aufsicht über die Schüler führen. Doch wann hört die Aufsichtspflicht auf und was passiert wenn sich ein Schüler während der Aufsicht verletzt?