

Tücken im Alltag – wer haftet bei Schäden

Niemand ist perfekt – Fehler können jedem passieren. Was ist, wenn Beamten oder Arbeitnehmern des Öffentlichen Dienst im Job oder in der Freizeit ein Fehler unterläuft? Besonders bei Personen-, Vermögens- und großen Sachschäden kann es nicht nur teuer werden, sondern auch das Leben komplett verändern. Denn Schäden müssen aus der eigener Tasche bezahlt werden. Lesen Sie hier, welche Schäden beispielsweise durch Beschäftigte im Öffentlichen Dienst verursacht werden und wie Sie sich schützen können.
Mit diesen Tipps sichern Sie sich von Anfang an gut ab
Bei Justizbeamten, Feuerwehrmännern, Lehrern, Forstarbeitern oder anderen dienstlichen Tätigkeiten können Missgeschicke passieren, an die man gar nicht denkt. Aufgrund der besonderen Haftungssituation im Öffentlichen Dienst ist der „Rund um Schutz“ zwingend erforderlich, um finanzielle Katastrophen zu vermeiden. Wie Sie die unterschiedlichen Haftungssituationen von Anfang an absichern, erfahren Sie in unseren Wissenstipps…

Fahrrad geklaut?
Auch das noch! Das Fahrrad des Nachbarn ausgeliehen, um damit zum Dienst zur Feuerwache zu fahren, es aus Eile ungesichert direkt vor der Wache abgestellt und nach dem Dienst ist es nicht mehr da… Wer klaut bloß einem Feuerwehrmann das Rad – und wie soll man das nur dem Nachbarn erklären?
Rangelei auf dem Schulhof
Im Unterricht unaufmerksam – und dann noch auf dem Schulhof prügeln. Manche Schüler brauchen wirklich die ganze Aufmerksamkeit der Lehrer – und das nicht nur während der Unterrichtsstunden. Gibt es in der Pause Rangleien auf dem Schulhof und der Lehrer kommt seiner Aufsichtspflicht nicht ausreichend nach, ist er für eventuelle Beschädigungen oder Verletzungen haftbar.


Baum fällt …
Ein gefährlicher Job – nicht nur für Denjenigen, der den Baum fällt! Sorgt der Forstrevierleiter bei Baumfällarbeiten nicht ausreichend für die gebotene Sicherung, kann das böse enden. Stürzt zum Beispiel ein Motorradfahrer über Baumreste – die beim Abtransport des Holzes auf die Straße gefallen sind – kann der Forstrevierleiter unter Umständen dafür haftbar gemacht werden.
Taste verwechselt!
Am Schreibtisch kann nichts passieren? Falsch gedacht – gerade hier können kleine Fehler große Schäden anrichten. Nur einmal die Taste verwechselt und viele wichtige Daten oder sogar die gesamte Datenbank des Ordnungsamtes gelöscht? Der Aufwand für die Wiederbeschaffung der Informationen und die Rekonstruktion der Datenbank verursacht erhebliche Kosten.


Zu hohes Wohngeld ...
Auch wenn sich die Empfänger darüber freuen, kann eine Unachtsamkeit für Sie weniger erfreulich sein – denn auch Beamte des Sozialamtes können mal Fehler machen. Zum Beispiel wenn die Höhe des Wohngeldes nicht korrekt berechnet wird, dadurch zahlreiche Sozialhilfeempfänger zu viel Wohngeld erhalten und sie die überzahlten Beträge nicht zurückzahlen können.
Haftpflichtversicherungen für Job und Freizeit
Die Schadenbeispiele zeigen, dass niemand vor Fehlern im Alltag geschützt ist. Gut wenn man jetzt die preisgünstigen, leistungsstarken und flexiblen Haftpflichtversicherungen für Job und Freizeit der DBV hat.