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Deckungssumme Deckungssummen bei Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht und Co.

Die Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, beschreibt den maximalen Betrag, den eine Versicherung im Schadenfall erstattet. Überschreitet ein Schaden die festgelegte Deckungssumme, muss der Versicherungsnehmer die Differenz selbst begleichen.

Was ist die Deckungssumme und wie hoch sollte sie sein?

Die Deckungssumme ist Bestandteil aller Versicherungen, die Entschädigungszahlungen leisten. Denn sie legt die maximale Höhe der Zahlungen durch die Versicherung fest. Welche Höhe die Deckungssumme hat und haben sollte, ist je nach Versicherungsvertrag ganz unterschiedlich: Bei Versicherungen, die bestimmte Personengruppen laut Gesetz abschließen müssen, gibt es häufig eine gesetzlich festgeschriebene Mindestdeckung. Bei freiwilligen Versicherungen kann der Versicherungsnehmer dagegen oft zwischen pauschalen Deckungssummen in unterschiedlicher Höhen wählen. In anderen Fällen wird die Deckungssumme anhand der individuellen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers kalkuliert. Bei manchen Versicherungen gibt es auch je nach Schadensart unterschiedliche Deckungssummen.

Die Deckungssumme bei der Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen einen Schaden zufügt, ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch unbegrenzt zur Haftung verpflichtet. Der Verursacher muss aus seinem privaten Vermögen Schadenersatz leisten. Weil dies existenzbedrohende Kosten in Millionenhöhe bedeuten kann, gehört die private Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie allerdings nicht. Über die Höhe der Deckungssumme kann jeder Versicherte ebenfalls selbst entscheiden. Versicherer bieten im Normalfall pauschale Beträge für Sach-, Personen und Vermögensschäden an. Weil selbst ein kleines Versehen große und teure Schäden verursachen kann, empfehlen Experten meist Deckungssummen in Höhe von mindestens zehn Millionen Euro. Je nach Versicherer und Tarif sind Deckungssummen zwischen fünf und fünfzig Millionen Euro üblich.

Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

Wenn im Straßenverkehr ein Unfall geschieht, erreichen die Kosten für entstandene Schäden schnell Millionenhöhe. Daher ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter Pflicht. Sie kommt für versehentlich verursachte Schäden bis zur festgelegten Deckungssumme auf. Dabei gelten gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungen: Für Personenschäden beträgt die Mindestdeckung 7,5 Millionen Euro. Bei Sachschäden ist sie auf 1,12 Millionen festgelegt und für Vermögensschäden sieht das Gesetz eine Deckungssumme von mindestens 50.000 Euro vor. Die gesetzliche Mindestdeckung reicht jedoch für schwere Verkehrsunfälle nicht aus, zum Beispiel wenn Sie einen Großunfall verursacht haben. Viele Versicherer bieten deshalb deutlich höhere Summen an. Zum Beispiel können Sie für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal eine Deckungssumme von fünfzig oder hundert Millionen Euro wählen.

Die Versicherungssumme bei der Hausratversicherung

Bei der Hausratversicherung spricht man nicht von der Deckungs-, sondern von der Versicherungssumme. Eine Hausratversicherung deckt Schäden an den Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen eines Haushalts ab – zum Beispiel wenn es zu einem Einbruch oder einem Feuer gekommen ist. Auf dem Markt werden aktuell zwei Versicherungsmodelle angeboten: Das herkömmliche Versicherungssummenmodell und das Wohnflächenmodell. Bei dem Versicherungssummenmodell wird der Wert des Hausrats und damit eine Versicherungssumme ermittelt. Hierbei kann es zu einer Unterversicherung kommen. Dies geschieht zum Beispiel dann, wenn der Versicherte einen teuren Gegenstand dazu kauft und dies nicht bei der Versicherung angibt. Bei einer Unterversicherung stimmt der Wert des Hausrats also nicht mehr mit der Versicherungssumme überein. Deshalb gibt es die Möglichkeit einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, bei dem die Versicherungssumme mithilfe der Wohnfläche berechnet wird. Dies ist allerdings nur möglich, wenn eine Mindestversicherungssumme von 650 bis 750 Euro je Quadratmeter Wohnfläche versichert wird.  Bei dem Wohnflächenmodell wird keine Versicherungssumme ermittelt. Bei diesem Modell ist der Hausrat jeweils bis zu der angegebenen Höchstentschädigungsgrenze versichert. Hat der Versicherte zudem seine Wohnfläche korrekt angegeben, gilt auch der Unterversicherungsverzicht als vereinbart. AXA nutzt das Wohnflächenmodell. Die Höchstentschädigungsgrenze liegt je nach vereinbartem Tarif bei 100.000 Euro oder 1.000.000 Euro. 

Die Deckungssumme bei der Rechtschutzversicherung

Ein Rechtsstreit kann hohe Kosten verursachen. Denn neben den Gerichts- und Anwaltskosten fallen häufig noch weitere Posten wie Zeugengelder, Gutachterhonorare sowie eventuell die Kosten des juristischen Gegners an. Als Deckungssumme wird daher meist ein Betrag von mindestens 300.000 Euro empfohlen. Wer häufig im Ausland unterwegs ist, sollte zudem auf einen entsprechenden Auslandschutz achten. Von Versicherern werden hierfür meist pauschale Beträge angeboten.

Die Deckungssumme bei der Berufshaftpflichtversicherung

In vielen Berufen besteht das Risiko, dass durch einen Fehler sehr hohe Kosten entstehen. Zum Beispiel gilt dies bei beratender oder begutachtender Tätigkeit sowie bei Berufen aus dem Heil- und Gesundheitsbereich. Für Berufsgruppen wie Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist daher eine Berufshaftpflichtversicherung Pflicht. Sie kommt für Schäden auf, die bei der Ausübung des Berufs verursacht wurden. Für Architekten und Rechtsanwälte ist dabei eine gesetzliche Mindestdeckung für Vermögensschäden in Höhe von 250.000 Euro festgelegt. Generell empfehlen Experten höhere Deckungssummen als die gesetzlich vorgeschriebenen. Welche Deckungssumme aber für Sie sinnvoll ist, hängt im großen Maß von der jeweiligen Tätigkeit und dem damit einhergehenden individuellen Risiko ab.

Die Deckungssumme bei der Betriebshaftpflichtversicherung

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sichert Schäden ab, die im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten oder im Betrieb selbst entstehen. Die genauen Leistungen können sich von Versicherer zu Versicherer allerdings stark unterscheiden. Eine gesetzliche Mindestdeckung gibt es nicht. Ähnlich wie bei der Berufshaftpflichtversicherung ist eine sinnvolle Höhe der Deckungssumme abhängig von Unternehmensart, individuellem Bedarf und Risiko.

Die Versicherungssumme bei der Unfallversicherung

Auch bei der Unfallversicherung spricht man von der Versicherungs- und nicht von der Deckungssumme. Bei der Unfallversicherung wird die Versicherungssumme auch als Invaliditätssumme bezeichnet. Denn diese Versicherung deckt nicht nur die Kosten für die medizinische Versorgung nach einem Unfall, sondern auch längerfristige Folgekosten wie Pflegegelder, Versehrtenrenten oder den eventuell notwendigen Umbau des Hauses bei Invalidität ab. Gesetzliche Vorgaben gibt es für diese freiwillige Versicherung nicht. Stattdessen wird zur einfachen Berechnung meist das Bruttoeinkommen sowie teilweise das Alter als Indikator für den Lebensstandard herangezogen. Schließt der Hauptverdiener einer Familie eine Unfallversicherung ab, werden zum Beispiel folgende Richtwerte für die Versicherungssumme empfohlen:

  • mit 30 Jahren das Sechsfache des Jahresbruttolohns
  • mit 40 Jahren das Fünffache des Jahresbruttolohns
  • und mit 50 Jahren das Vierfache es Jahresbruttolohns

Die Deckungssumme bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten kann und nach dem 1. Januar 1961 geboren ist, erhält durch die sogenannte Erwerbsminderungsrente nur rund 32 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens. Um also bei Berufsunfähigkeit weiterhin den Lebensunterhalt bestreiten zu können, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Zudem muss die Deckungssumme, hier als Berufsunfähigkeitsrente, hoch genug sein, um im Schadensfall alle erwarteten Ausgaben abzudecken. Sie wird individuell anhand der jeweiligen Lebensumstände berechnet. Experten empfehlen meist eine BU-Rente in Höhe von etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens.

Die Deckungssumme bei der Hundehaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherungen für Tierhalter decken Haftpflichtschäden ab, die durch das Haustier des Versicherten verursacht werden. Ob eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde- und Hundehalter gesetzlich vorgeschrieben ist, unterscheidet sich nach Bundesland. Weil insbesondere Personenschäden hohe Kosten verursachen können, wird für die Hundehaftpflichtversicherung meist eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro empfohlen.