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A

Ablehnung

Die Ablehnung des Versicherungsschutzes für einen Kunden: AXA wird den Versicherungsschutz für einen Kunden nur dann ablehnen, wenn die Bonität des Kunden für das angefragte Kreditlimit nicht ausreichend ist oder eine Annahme gegen die AXA Versicherungsbedingungen spricht.

Ablösung

Bei der Ablösung werden Bürgschaften eines anderen Partners oder Bürgen (Bank oder Versicherung) gegen Bürgschaften von AXA ersetzt.

Abnahme

Der juristische Begriff Abnahme bezeichnet allgemein eine Erklärung, dass eine Sache oder ein Zustand bestimmten Kriterien entspricht, so insbesondere dass ein Werk als erfüllungstauglich bestätigt wird. Die Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung sollte durch ein sogenanntes Abnahmeprotokoll bestätigt werden. Hiermit beginnt die vereinbarte Gewährleistungsfrist.

Abnehmerliste

In der Abnehmerliste werden sämtliche Abnehmer bzw. Kunden des Versicherungsnehmers zusammengefasst, die abgesichert sind.

Abschlusskosten

Auch Erwerbskosten genannt; Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Sie entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages (Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins).

Aktuar

Der „verantwortliche Aktuar” achtet auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge. Spezielle Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung werden vorausgesetzt.

Akzessorietät

Akzessorietät ist die Abhängigkeit des Bestehens eines Nebenrechts von dem Bestehen eines anderen zugrunde liegenden Hauptrechts, z.B. die Abhängigkeit der Verpflichtung aus einer Bürgschaft von der zu sichernden Forderung.

Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und bedürfen nicht der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (BaFin).

Anbietungsgrenze

Die Anbietungsgrenze ist der Betrag, bis zu dessen Höhe kleinere Abnehmer bzw. Kunden des Versicherungsnehmers pauschal versichert sind. Die Bonitätsprüfung solcher Kunden kann anstatt durch den Kreditversicherer auch durch den Versicherungsnehmer (in der Regel durch Einholen einer Wirtschaftsauskunft) durchgeführt werden. Kunden oberhalb der Anbietungsgrenze unterliegen der Anbietungspflicht.

Anbietungspflicht

Der Versicherungsnehmer verpflichtet sich mit dem Versicherungsvertrag alle Forderungen gegen sämtliche Abnehmer bzw. Kunden in die Versicherung einzubeziehen. Ausnahmen von der Anbietungspflicht sind im Versicherungsvertrag besonders zu regeln; z.B. im Rahmen einer Ausschnitts-Versicherung.

Änderungsrisiko

Durch das Änderungsrisiko wird die theoretisch zu erwartende, von Zufälligkeiten weitgehend freie Schadenbelastung verändert. Nicht vorhersehbare äußere Einflüsse (Preisniveau, Technik, Wertewandel, Rechtsprechung) können die Risikolage stark beeinflussen und so die Kalkulationsbasis des Versicherers verändern.

Annahme

Annahme bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen die vom Versicherungsnehmer beantragte Versicherungssumme für Versicherungsschutz in der vom Versicherungsnehmer gewünschten Höhe zusagt.

Antrag zum Bürgschaftskredit

Der Antrag ist eine gegengezeichnete Willenserklärung des potentiellen Bürgschaftsnehmers, mit vorgegebenen Konditionen und Bedingungen, zur Annahme durch den künftigen Bürgschaftsgeber (Kautionsversicherung).

Antragsstellung

Die Beantragung eines Kreditlimits bzw. einer Kautionsversicherung bei AXA erfolgt einfach und schnell über den Online-Tarifrechner (-> Link) oder mit Formular [Link Formular] das per Fax, E-Mail bzw. Post an AXA gesendet wird.

Antragsstellung

Die Beantragung eines Kreditlimits bzw. einer Kautionsversicherung bei AXA erfolgt einfach und schnell über den Online-Tarifrechner (-> Link) oder mit Formular [Link Formular] das per Fax, E-Mail bzw. Post an AXA gesendet wird.

Antragssumme

Die Antragssumme ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei dem Versicherungsunternehmen für die Absicherung von Forderungen gegen seinen Kunden beantragt. Im Normalfall ist dies die Auftragssumme.

Anzahlungsgarantie

Die Anzahlungsgarantie ist eine von AXA ausgestellte Urkunde, die das Anzahlungsrisiko als eine abstrakte Zahlungsverpflichtung absichern soll. Bei einer geleisteten Anzahlung hat der Käufer das Risiko der Nicht- oder Schlechtlieferung oder sogar der Insolvenz des Verkäufers zu tragen, weil der Anzahlung zunächst keine Gegenleistung gegenübersteht.

ARGE-Bürgschaften (Bürgschaften für Arbeitsgemeinschaften)

Größere Bauaufträge werden oft in einer Arbeitsgemeinschaft (Arge) von mehreren Firmen durchgeführt. Für die beteiligten Baugesellschaften bergen Argen besondere Risiken in sich. Die Bürgschaftsversicherer kommen diesem besonderen Bedarf nach, in dem sie eine Arge-Bürgschaft zur Verfügung stellen. Hierzu gehört auch die interne Absicherung der Arge-Partner untereinander.

Assekuranz

Traditioneller Ausdruck für Versicherungswirtschaft.

Auftragssumme

Vertraglich vereinbartes Entgelt für die Werkleistung.

Aufwendungen

Den größten Aufwandsposten im Versicherungsunternehmen bilden die „Aufwendungen für Versicherungsfälle”. Dabei handelt es sich um gezahlte und für Schadenzahlungen reservierte (zurückgestellte) Beträge für im Geschäftsjahr eingetretene Versicherungsfälle einschließlich der Aufwendungen und abzüglich der Erträge aus der Abwicklung der Schadenrückstellungen aus Vorjahren. Die „Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb” umfassen die Kosten für den Abschluss von Versicherungsverträgen, für Inkasso und Bestandsverwaltung sowie für die Durchführung der Rückversicherung und der Beitragsrückerstattung.

Ausbuchung

Die Ausbuchung von Bürgschaften (Entlastung des Obligos) erfolgt nach Rückgabe der Bürgschaft oder Vorlage einer Enthaftungserklärung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggebers).

Ausführungsbürgschaft

Die Ausführungsbürgschaft dient als Sicherheit für die Einhaltung der vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zur Ausführung bis zur (Gebrauchs-)Abnahme des Gewerkes. Wird der Vertrag nicht erfüllt, entstehen dem Auftraggeber Mehrkosten. Mit Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber wird die Bürgschaft zurückgegeben.

Ausschöpfung des Limits

Der aktuell in Anspruch genommene Bürgschaftskredit.

Aval

Das Aval, (ital. avallo = Bürgschaft), umfasst als Obergriff sowohl Bürgschaften als auch Garantien. Ein Aval wird durch Übernahme einer Bürgschaft oder die Stellung einer Garantie gewährt. Der Avalgeber (AXA) stellt also keinen Geldbetrag zur Verfügung, sondern die eigene Kreditwürdigkeit bzw. Garantiekraft.

AVB

Allgemeine Versicherungsbedingungen von AXA

B

BaFin

Kurzform für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bankauskunft

Unter Bankauskunft wird die allgemein gehaltene, streng formalisierte Mitteilung eines Kreditinstituts über die wirtschaftlichen Verhältnisse, das Geschäftsgebaren und das Zahlungsverhalten eines Kunden im Rahmen der banküblichen Geschäftsverbindung verstanden.

Bankbürgschaft

Eine Bankbürgschaft (auch Bankaval genannt) ist ein Zahlungsversprechen einer Bank für einen Dritten. Die Bank tritt als Bürge ein. Durch die banktypischen Regularien sind Bürgschaften bei Banken oftmals teurer als vergleichbare Produkte von AXA.

Basel II

Als Basel II werden die Eigenkapitalvorschriften bezeichnet, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht vorgeschlagen wurden. Gemäß den EU-Richtlinien müssen diese Vorgaben seit dem 1. Januar 2007 in den EU-Mitgliedsstaaten für alle Finanzdienstleistungsinstitute angewendet werden.

Bauhandwerkersicherung

Siehe bei Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Um ihre Werklohnansprüche zu schützen, können sich Bauunternehmen auf das Werkvertragsrecht (§ 650f BGB) berufen und jederzeit eine Bauhandwerkersicherungsbürgschaft einfordern. Diese dient dazu, die Bezahlung der Bauleistung durch den Besteller an den Auftragnehmer sicherzustellen.

Bausumme

Vertraglich zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbartes Entgelt für die Erbringung der vereinbarten Bau- oder Ausbauleistung.

Bauvertrag

Gegenseitiger Werkvertrag, durch den der Auftragnehmer zur Herstellung eines Werks und der Auftraggeber zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung (Werklohn) verpflichtet wird.

Befristete Bürgschaft

Anders als bei unbefristeten Bürgschaften läuft die Bürgschaft und damit die Verpflichtung von AXA zu einem festgelegten Ablaufdatum ab. Bürgschaften mit einem festgelegten Ablaufdatum werden aus dem Obligo ohne Rückgabe der Bürgschaft ausgebucht.

Beitrag

Versicherungsbeitrag, häufig auch „Prämie” genannt, d.h. der Preis für den Versicherungsschutz. Auf Grundlage der vom Versicherungsnehmer eingegebenen Daten berechnet der Online- Tarifrechner von AXA direkt den Beitrag bzw. die Prämie.

Beitragseinnahmen

Zu unterscheiden ist zwischen Brutto- und Nettobeiträgen. Die Differenz zwischen beiden besteht in dem Beitrag, den der Erstversicherer für die Rückversicherung seiner Risiken entrichtet. In der Verbandsstatistik: Brutto-Beitragseinnahmen aus dem selbst abgeschlossenen (direkten) Versicherungsgeschäft, also ohne Abzug des in Rückdeckung gegebenen (passiven) Versicherungsgeschäfts.

Beitragssatz

Der Beitragssatz wird in der Warenkreditversicherung entweder auf den Umsatz oder die Forderungssalden des Versicherungsnehmers bezogen.

Beitragsabgrenzung

Der Teil der bereits vom Versicherer „vereinnahmten” Beiträge, der auf die Risikoperiode(n) nach dem Bilanzstichtag entfällt; in der Fachsprache „der am Bilanzstichtag noch nicht verdiente Beitrag”.

Bietungsbürgschaft

Die Bietungsbürgschaft dient in der Regel dazu, die Einhaltung der Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung sicherzustellen und die Verpflichtung von AXA die Vertragserfüllung zu übernehmen.

Betrug

Betrug liegt vor, wenn folgende Tatbestandsmerkmale gegeben sind: Täuschungshandlung (Vorspiegeln, Entstellung oder Unterdrückung von Tatsachen), Irrtumserregung (durch die Täuschung wird im Getäuschten eine falsche Vorstellung erweckt), Vermögensverfügung (durch die Irrtumserregung wird der Getäuschte zu einer Vermögens mindernden Verfügung veranlasst),Vermögensschaden (die Verfügung über das Vermögen führt zu einem Vermögensschaden beim Getäuschten oder einem Dritten) und Bereicherungsabsicht. Es muss Vorsatz vorliegen (§263 StGB).

Bonität

Bonität (von lateinisch bonitas, „Vortrefflichkeit“) oder Kreditwürdigkeit ist die finanzielle Zuverlässigkeit einer natürlichen Person oder eines Unternehmens.

Bonitätsauskunft

Eine Bonitätsauskunft ist die Einholung von Informationen über die Bonität eines Unternehmens bei Wirtschaftsauskunfteien.

Bonitätsprüfung

Prüfung der Bonität eines Vertragspartners vor Vertragsabschluss. Grundlage der Bonitätsprüfung sind die rechtlichen Verhältnisse (Kreditfähigkeit) sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Kreditwürdigkeit) des Antragsstellers. Für eine zuverlässige Bonitätsprüfung sind umfangreiche Informationen notwendig. Da der Versicherer wiederholt und ständig prüft, wird aus der Bonitätsprüfung eine Bonitätsüberwachung. 
Ein positives Ergebnis der Bonitätsprüfung ist Voraussetzung für die Zeichnung einer Bürgschaft.

BonLine® A

Als Anlagen- oder Maschinenbauer unterstützen wir Sie mit dem Tarif Bonline A bei Ihren Aufträgen. Finden Sie hier mehr über unsere attraktiven Konditionen heraus.

BonLine® M

Bonline M ist unser beliebtestes Produkt. Mit diesem Rahmenvertrag für Kunden aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe mit bis zu 10. Mio. Umsatz pro Jahr sind Ihre Kunden rundum gut abgesichert. Ihre Konditionen im Tarif Bonline M können Sie bequem über unseren Online-Tarifrechner herausfinden und sofort beantragen.

BonLine® R

Mit dem Tarif BonLine R bieten wir auch für Kunden mit etwas schlechterer Bonität eine Lösung zu fairen Konditionen. Hier finden Sie weitere Informationen zum Tarif BonLine R.

BonLine® S

Ein Tarif, der optimal den Bedürfnissen von Kunden aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe entspricht, die bis zu 10 Mio. Umsatz im Jahr machen. Sie zahlen nur für die Bürgschaften, die wir auch wirklich zeichnen. Hier können Sie ganz einfach weitere Informationen einholen oder einen Bürgschaftslimit beantragen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz in Frankfurt/M. und Bonn hat die Aufgabe, sämtliche Bereiche des Finanzwesens in Deutschland zu kontrollieren. Die Bundesbehörde steht dabei unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Bürge

Der Verpflichtete aus einem Bürgschaftsvertrag ist der Bürge (AXA). Der Bürge hat für die verbürgte Verbindlichkeit des Schuldners (Auftragnehmers) gegenüber dem Gläubiger (Auftraggeber) einzustehen, so geregelt im § 765 BGB.

Bürgschaft

Mit einer Bürgschaft verpflichtet sich AXA, im Schadenfall für die verbürgte Verbindlichkeit des Versicherungsnehmers einzustehen. Sie ist immer akzessorisch, d. h., sie gilt so lange, wie die gesicherte Forderung besteht. Erlischt diese, erlischt auch die Bürgschaft.

Bürgschaft der Hausbank

Kann als Sicherheit hinterlegt werden.

Bürgschaften zur Absicherung von Altersteilzeitguthaben

Mit der Altersteilzeit ermöglicht ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Erworbene Ansprüche der Arbeitnehmers (Altersteilzeit nach dem sogenannten Blockmodell) sind seit dem 01.Juli 2004 abzusichern. Die Absicherung solcher Wertguthaben kann über eine Bürgschaft erfolgen. Die Verpflichtung zur Insolvenzsicherung von Altersteilzeit-Arbeitsverhältnissen ist mit dem Inkrafttreten des im Rahmen des Gesetzespakets Hartz III in das Altersteilzeit-Gesetz eingeführt worden.

Bürgschaftsauftrag

Antrag auf Ausstellung einer Bürgschaft. Bei AXA geht dies schnell und unkompliziert über das Online-Bürgschaftsportal.

Bürgschaftsbetrag

In der Bürgschaft genannter Höchstbetrag für die Verpflichtung von AXA.

Bürgschaftslimit

Höhe des vereinbarten Bürgschaftsrahmens; innerhalb dessen der Bürgschaftsnehmer Bürgschaften anfordern kann.

Bürgschaftslinie

Andere Bezeichnung für Bürgschaftslimit.

Bürgschaftsobligo

Gesamtvolumen aller noch aktiven Bürgschaften. Dieser Betrag ist jederzeit über das Online-Bürgschaftsportal einsehbar.

Bürgschaftsportal

Im AXA AXA Online-Bürgschaftsportal können AXA Kunden sowohl Bürgschaften anfordern und ausstellen lassen, als auch eine aktuelle Übersicht ihrer Bürgschaftsverträge abrufen. Dies ist so komfortabel wie beim Online-Banking.

Bürgschaftsrahmen

Höhe des vereinbarten Gesamtrahmens an Bürgschaften bei AXA. Durch den Abschluss eines Bürgschaftsrahmens können einzelne Bürgschaften schnell und unkompliziert über das Online-Bürgschaftsportal abgerufen werden.

Bürgschaftssublimit

Im Bürgschaftsrahmen vereinbarte Sublimite sind betragsmäßige Einschränkungen für vorgegebene Bürgschaftsarten.

Bürgschaftssumme

In der Urkunde genannter Betrag der Bürgschaftsverpflichtung.

Bürgschaftszusätze

Zusätzlich zum AXA Standardtext können ergänzende Textpassagen aufgenommen werden. Auch dies ist über das Online-Bürgschaftsportal möglich.

Bürgschein-Limit

Das Bürgschein-Limit, auch Einzelstück genannt, ist der maximale Höchstbetrag je Bürgschaft.

Büroauskunft

Auch Wirtschaftsauskunft genannt, die sich ein Lieferant über einen (potentiellen) Kunden von einer Auskunftei einholt.

C-F

Corporate Governance

Im Jahr 2002 wurden der "Deutsche Corporate Governance Kodex" und das "Transparenz- und Publizitätsgesetz" verabschiedet. Mit diesen Regelungen wurden international und national anerkannte Standards einer guten und verantwortungsvollen Unternehmensführung für deutsche Unternehmen formuliert. Zugleich wurde das deutsche Corporate Governance System für inländische wie auch ausländische Investoren transparent und nachvollziehbar gemacht.

Dienstleistungsfreiheit

Das Recht eines jeden EU-Versicherers, in einem anderen EU-Land Versicherungsgeschäfte zu betreiben, ohne dort niedergelassen zu sein; seit 1. Juli 1994 realisiert.

Direktes Geschäft

Selbst abgeschlossenes Geschäft der Erstversicherer; im Gegensatz zum indirekten, das heißt in Rückdeckung genommenes Geschäft von Rück- und Erstversicherern.

Dominoeffekt

Wenn ein Unternehmen durch die Insolvenz eines Abnehmers oder Kunden selbst in Zahlungsschwierigkeiten gerät, spricht man vom sogenannten Dominoeffekt. Viele Insolvenzen sind nicht auf Überschuldung, sondern auf Zahlungsunfähigkeit – entstanden durch diesen Dominoeffekt – zurückzuführen.

Drohschaden

Erwartung, dass es zu einem Ausfall einer Forderung (z. B. aufgrund einer sich abzeichnenden Zahlungsunfähigkeit eines Abnehmers bzw. Kunden) kommt und daher ein Schaden entsteht.

EFB-Sich-Formular

Einheitliches Formular für Sicherheiten bei Bauaufträgen, welches meist von öffentlichen Auftraggebern verwendet wird. Hierbei gibt es die Sich1, Sich2 und Sich3 Formulare.

Eigenbehalt

Auch Selbstbehalt genannt. Hierunter versteht man den Anteil des Versicherungsnehmers am Schaden in Euro oder Prozent bzw. auch den Teil des Risikos, den der Erstversicherer nicht rückversichert, sondern selbst behält.

Eigentumsvorbehalt

Der Eigentumsvorbehalt ist die Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung (in Deutschland nach § 449 Abs. 1 und § 929, § 158 Abs. 1 BGB). Bei Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Lieferanten. Der Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung der kaufrechtlichen Ansprüche auf Übereignung der Kaufsache und Berichtigung der Kaufpreisverbindlichkeit (Sicherungstreuhand).

Einlösungsbeitrag

So wird der erste Beitrag genannt, der zu Beginn des ersten Zahlungsabschnittes fällig ist. Er ist von ausschlaggebender Bedeutung. Erst wenn er in Händen des Versicherungsunternehmens ist, besteht Versicherungsschutz. Auch alle Folgebeiträge sind zu Beginn des jeweiligen Zahlungsabschnitts zu zahlen. Das kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein.

Einzel-Limit

Das Einzel-Limit, auch Einzelstück genannt, ist der maximale Höchstbetrag je Bürgschaft.

Einzelstück

Das (maximale) Einzelstück stellt den größtmöglichen Höchstbetrag eines einzelnen Avals dar.

Enthaftungserklärung

Schriftliche Erklärung des Bürgschaftsgläubigers/Auftraggebers, AXA nicht mehr in Anspruch zu nehmen. Einen Mustertext hierzu finden Sie im Bereich „Bürgschaften – Ihre Downloads.

Erstversicherung

Selbst abgeschlossenes oder auch „direktes Geschäft” genannt; Versicherungsgeschäft zwischen Unternehmen und natürlichen Personen einerseits und Versicherern andererseits. Der Erstversicherer kann das versicherungstechnische Risiko bei einem weiteren Versicherer versichern. Diese Rückversicherung wird auch als abgegebene oder passive Rückversicherung bezeichnet.

Fabrikationsrisiko

Risiko, dass ein Abnehmer bzw. Kunde während der Herstellung einer Ware oder dem Bau einer Maschine zahlungsunfähig wird oder seinen Zahlungsverpflichtungen aus anderen Gründen nicht nachkommt. Handelt es sich bei der Ware oder Maschine um eine Spezialanfertigung, gibt es für den Hersteller oftmals keine alternative Verwertungsmöglichkeit.

Factoring

Verkauf von Forderungen, um unverzüglich Zahlungseingänge zu realisieren.

Faktura

Rechnung bzw. Rechnungsstellung

Finanzbürgschaft

Eine Bürgschaft, die der Absicherung einer Verpflichtung zur Zahlung eines Geldbetrags dient (Kaufvertrag). Wird von AXA nicht übernommen.

Finanz-Kommunikation

Offenlegung der finanziellen Situation eines Unternehmens gegenüber Finanzdienstleistern.

Forderung

Situation, in der ein Risiko erkannt wird, das den Versicherungsnehmer zur Entschädigung berechtig und den Entschädigungsmechanismus auslöst, der von der Versicherung bereitgestellt wird.

Forderungsausfallversicherung

Die Forderungsausfallversicherung gibt es für verschiedene Bereiche. Wie der Name bereits besagt, kommt diese zur Anwendung, wenn Forderungen nicht beglichen werden. Im gewerblichen Bereich z.B. kann man über eine sogenannte Warenkreditversicherung Zahlungsausfälle für bereits geleistete Warenlieferungen oder erbrachte Werk- oder Dienstleistungen absichern. Dabei muss für eine Leistung des Versicherers nicht zwingend die Insolvenz des Schuldners vorausgehen.

Forderungsabtretung

Vertragliche Übertragung einer Forderung vom Gläubiger auf einen Dritten. Der neue Gläubiger (Zessionar) tritt dabei an die Stelle des Alten (Zedent). Im Bankgeschäft wird die Forderungsabtretung häufig zur Sicherung von Krediten verwendet.

Forderungsanerkenntnis

Beweis des Schadenseintritts

Forderungsmanagement

Die Beitreibung von Forderungen, von der Rechnungslegung an den Schuldner bis hin zu rechtlichen Schritten.

G-J

Garantie

Im Gegensatz zu einer Bürgschaft, die immer von einer zu sichernden Hauptforderung abhängig ist, begründet die Garantie selbstständige Ansprüche. Sie ist also nicht vom Bestehen einer Forderung abhängig.

Garantierter Mindestbeitrag (Mindestprämie)

Unabhängig von der tatsächlich gezahlten Jahresprämie einer Warenkreditversicherung wird eine so genannte Mindestprämie vereinbart. In der Regel übersteigt die tatsächlich zu zahlende Jahresprämie die Mindestprämie.

Gebuchte Beiträge

Die von den Versicherungsnehmern selbst aufgebrachten Versicherungsbeiträge; in der Verbandsstatistik Beiträge im Kalenderjahr ohne Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung, aber einschl. Nebenleistungen.

Gefahrengemeinschaft

Kennzeichnet den Grundgedanken jeder Versicherung: die Bedrohung einer Mehrheit von Personen durch ein und dieselbe Gefahr, deren Verwirklichungsrisiko vom Versicherer gegen Zahlung von Versicherungsbeiträgen übernommen wird.

Gefahrerhöhung

Umstände, die die Kreditwürdigkeit eines Kunden von AXA verschlechtern.

Geschützte Informationen

AXA behandelt sämtliche mit dem Kunden ausgetauschte und angeforderte Informationen vertraulich und gewährt Datensicherheit nach deutschem Recht.

Gesamtlimit

Das Gesamtlimit ist die Obergrenze, die das Obligo nicht überschreiten sollte.

Gesamtobligo

Das Gesamtobligo ist die Summe aller gezeichneten und noch nicht ausgebuchten Bürgschaften.

Gesetz der großen Zahlen

Grundlage der Versicherungswirtschaft, wahrscheinlichkeitstheoretische Vorhersage über den künftigen Schadenverlauf: Je größer die Zahl der erfassten Personen, Güter und Sachwerte, die von der gleichen Gefahr bedroht sind, desto geringer ist der Einfluss von Zufälligkeiten. Betrachtungen über den Zufall beim Würfelspiel führten zum Entstehen der Wahrscheinlichkeitsrechnung, mit deren Hilfe Voraussagen über die Häufigkeit von Zufallsereignissen möglich sind. Als eigentlicher Schöpfer der Wahrscheinlichkeitsrechnung gilt der Franzose Blaise Pascal (1623-1662). Das Gesetz der großen Zahl sagt nichts darüber aus, wer von einem Schaden getroffen wird, wohl aber, wie viele der in der Risikogemeinschaft Zusammengeschlossenen von einem bestimmten Unglücksfall ereilt werden.

Gewährleistungsbürgschaft

Diese Bürgschaftsart dient der Absicherung von Mängelansprüchen des Auftraggebers nach Abnahme der Werkleistung: Wenn die Arbeiten ausgeführt, d.h. fertig gestellt und abgenommen sind, beginnt die Gewährleistungsphase. Gewöhnlich erfolgt die Abnahme durch ein so genanntes Abnahmeprotokoll. 
Die Laufzeiten dieser Bürgschaften sind nach VOB 4 Jahre, nach BGB 5 Jahre. Die Bürgschaftshöhe (Sicherheitseinbehalt des Auftraggebers) beträgt in der Regel zwischen 3% und 5% der Auftragssumme.

Gewinn- und Verlustrechnung

Jahreserfolgsrechnung im Rahmen des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlusses

Gläubiger

Dem Gläubiger ("der Dritte", Auftraggeber) steht ein Anspruch auf Leistung oder Zahlung gegen den Schuldner zu.

Hauptfälligkeit

Der Termin, an dem die Jahresprämie fällig wird.

Hauptschuldner

Auftragnehmer im Hauptschuldverhältnis

Hauptschuldverhältnis

Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, das zur Bürgschaftsübernahme führt; in der Regel der Werkvertrag, in dem zwischen den Vertragsparteien die Leistung und Prämie vereinbart worden ist.

Herabsetzung des Bürgschaftsrahmens

Festlegung eines geringeren Bürgschaftsrahmens, wenn sich z. B. die wirtschaftliche Situation eines Kunden von AXA verschlechtert hat oder der Rahmen in der bisherigen Höhe nicht mehr benötigt wird.

Herstellungskosten

Kosten, die für die Fabrikation und Fertigstellung von Waren aufgewendet werden. Sie müssen dem Auftrag direkt zugerechnet werden können und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen.

ICISA

Kurzform für die International Credit Insurance & Surety Association. Die ICISA ist der internationale Zusammenschluss der Kreditversicherer mit Sitz in London.

Inanspruchnahme einer Bürgschaft

Bezeichnet die Aufforderung des Bürgschaftsgläubigers (Auftraggeber) an den Bürgen (AXA), Zahlung aus der Bürgschaft zu leisten.

Indirektes Geschäft

Von Rückversicherern in Rückdeckung genommenes Geschäft

Inkasso

Inkasso ist ein Begriff aus der Betriebswirtschaftslehre, speziell dem Bereich Finanzierung. Mit Inkasso ist der Einzug von Forderungen gemeint.

Insolvenz

Kennzeichen der Insolvenz eines Schuldners sind drohende Zahlungsunfähigkeit (fehlende Liquidität), akute Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung (InsO) regelt in Deutschland das Insolvenzverfahren als spezielles Verfahren der Zwangsvollstreckung, das darauf ausgerichtet ist, die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners gleichmäßig und gerecht zu befriedigen.

Insolvenzverwalter

Der vom Insolvenzgericht eingesetzte Verwalter, der über das Vermögen des zahlungsunfähigen Unternehmens verfügt.

Investitionsgüterkreditversicherung (IKV)

Die Investitionsgüterkreditversicherung (IKV) ist eine spezielle Variante der Warenkreditversicherung (WKV). Sie schützt vor den Folgen eines Forderungsausfalls bei der Lieferung von Investitionsgütern wie Maschinen, Anlagen, Schiffen etc. Mit der IKV können Warenlieferungen im In- und Ausland versichert werden. Wie auch die Warenkreditversicherung deckt die IKV nur das wirtschaftliche und kein politisches Risiko ab.

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