

Unsere bAV-Lösungen im Überblick
Mitarbeiter neu versorgen - neue Chancen nutzen
Mit Wirkung zum 01.01.2018 trat das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft, mit dem Ziel den Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung (bAV) in kleinen und mittleren Unternehmen durch ergänzende Fördermaßnahmen zu erhöhen. Zusätzlich wird der Anreiz für Beschäftigte mit geringem Einkommen zur Eigenvorsorge verstärkt.