Mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu stärken und in kleinen und mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad durch ergänzende Fördermaßnahmen zu erhöhen. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessert.
Insgesamt bietet der Gesetzgeber mit dem neuen Gesetz allen Arbeitgebern ein ideales Instrument, die bAV noch stärker zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung zu nutzen. Umfragen belegen, dass die betriebliche Altersversorgung in allen Branchen als attraktives Personalinstrument angesehen wird.
Die betriebliche Altersversorgung wirkt in allen Branchen als Instrument der Mitarbeiterbindung sehr gut, wie die sehr große Zufriedenheit mit den Ergebnissen der eingesetzten Instrumente zur Mitarbeiterbindung in folgender Grafik unterstreicht:
(in % der befragten bAV-Verantwortlichen, die die jeweiligen Instrumente im Unternehmen einsetzen, nach Branche)
* und Pensionskasse / Pensionsfonds
Neue Steuerentlastungen für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz erweiterte die steuerliche Förderung und regelt die Beteiligung des Arbeitgebers neu .
Künftig eine attraktive Alternative: Die Nutzung der Riesterförderung in der bAV.
Die Neuerungen für die tarifvertraglich geregelte bAV ab 2018 im Überblick.
Betriebsrentenstärkungsgesetz: Was muss gegebenfalls neu geregelt werden?
Weitere Informationen zur Betriebsrente 2018 und zur betrieblichen Altersversorung.
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