

Warum eine Betriebsschließungsversicherung von AXA?
Für Betriebe der Gastronomie, einer Großküche oder für Unternehmen, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen, kann schnell durch eine behördlich verhängte Betriebsschließung das wirtschaftliche Aus drohen. Denn nach dem Infektionsschutzgesetz sind den Gesundheitsbehörden beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten (z. B.Masern) oder Krankheitserreger (z. B. Salmonellen) weitreichende Befugnisse eingeräumt.
Weitere Details zur Betriebsschließungsversicherung
Das Antivirenprogramm für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter
Die Betriebsschließungsversicherung ist eine besondere Form der Betriebsunterbrechungsversicherung und umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen:
Fallbeispiele für eine Betriebsschließungsversicherung
In welchen Fällen Sie Ihren Betrieb wirksam gegen die Folgen einer Betriebsschließung schützen, zeigen Ihnen zwei Schadenbeispiele aus der täglichen Versicherungspraxis:
- Salmonellenfall in einem Gastbetrieb
Wegen einer Salmonelleninfektion schließt die Gesundheitsbehörde den Betrieb für mehrere Tage und beschlagnahmt größere Warenmengen. Außerdem ist eine vollständige Desinfektion der Betriebsstätte erforderlich. Der Gesamtschaden umfasst den Warenschaden und den Schließungsschaden, also fortlaufende Kosten und entgangenen Gewinn. Ein Kellner darf wegen seiner Salmonellenerkrankung einige Tage nicht beschäftigt werden. Die Lohnfortzahlung übernimmt ebenfalls die Betriebsschließungsversicherung. - Teilbereichsschließung einer Klinik
Weil Patienten und Mitarbeiter einer Klinik am Noro-Virus erkrankt sind, kommt es zu einer Teilbereichsschließung der Klinik.
Mit der Betriebsschließungsversicherung von AXA sind Sie in beiden Fällen bestens geschützt.

Betriebsschließungsversicherung von AXA
Unverzichtbar für Betriebe des Nahrungsmittelhandels und des Gastgewerbes
Beruhigend zu wissen, dass Sie mit der Betriebsschließungsversicherung von AXA gegen die unangenehmen Folgen einer Betriebsschließung bzw. Betriebsunterbrechung nach dem Infektionsschutzgesetz umfassend geschützt sind. Denn häufig genügt schon der reine Verdacht einer ansteckenden Infektion oder eines Krankheitserregers, um eine vollständige Betriebsschließung zu veranlassen.
Gegen diese, die Existenz eines Betriebes bedrohenden, finanziellen Verluste sind Sie mit einer Betriebsschließungsversicherung entsprechend abgesichert.
Für weiterführende Fragen zur Betriebsunterbrechungsversicherung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Wenden Sie sich an unsere kostenlose Hotline, schreiben Sie uns eine E-Mail oder nutzen Sie unsere Beratung vor Ort.

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