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Brandversicherung

Laut bundesweiten Statistiken bricht in Deutschland alle 2 Minuten ein Wohnungsbrand aus. Sichern Sie sich vor den finanziellen Folgen, wenn Ihr wertvoller Hausrat in Flammen steht.

Warum ist eine Brandversicherung wichtig?

Eine vergessene Kerze, eine nicht vollständig ausgedrückte Zigarette, ein nicht ausgeschaltetes Bügeleisen: Rund 22% aller Brandschäden entstehen durch menschliche Unachtsamkeit. 30% entstehen durch Elektrizität wie defekte Kabel oder überhitzte Elektronik. Explosionen, offenes Feuer oder Selbstentzündung machen jeweils einen Anteil von 2% aus. Fehler und Defekte wie diese führen zu knapp 200.000 Wohnungsbränden jährlich. Mit unserer Versicherung stehen wir Ihnen als starker Partner bei allen Fragen zur Seite und kommen für entstandene Brandschäden an Ihrem Hausrat auf.

Brandgefahren

Brandschaden ist nicht gleich Brandschaden

Das sind die Unterschiede
 

Brand

Ein Brand ist ein ungewolltes Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat.  Das Feuer breitet sich unkontrolliert und aus eigener Kraft weiter aus. Diese Art des Brandes wird auch Schadenfeuer genannt.

Sengschaden

Schäden dieser Art entstehen nicht durch direkte Flammenbildung, es gibt somit auch keine selbstständige Ausbreitung. Während des Grillens springt beispielsweise ein Funke auf die Markise über und hinterlässt ein riesiges Brandloch: Hier handelt es sich um einen klassischen Sengschaden, der oft nicht durch die Versicherung abgedeckt ist.

Schmorschaden

Schmorschäden entstehen beispielsweise durch einen Kurzschluss aufgrund von defekten Kabeln.

Sie können Seng- und Schmorschäden mit einer Hausratversicherung von AXA abdecken.

Blitzschlag

Als Blitzschlag gilt der unmittelbare Übergang von Blitzen auf Gegenstände. Die bei einem derartigen Ereignis auftretenden Sengschäden und die durch Luftdruck ausgelösten Beschädigungen (zerstörte Dächer und Schornsteine, eingedrückte Fensterscheiben usw.) sind schon in unserem Basistarif versichert.

Überspannung durch Blitzschlag

Eine Überspannung durch einen Blitzeinschlag liegt vor, wenn durch ein Gewitter eine Induktionswirkung auf elektrische Leitungen oder Geräte ausgeübt wird und deren Bauteile den häufig verhältnismäßig geringen Überstrom nicht aushalten (= zu hohe Spannung in einer elektrischen Anlage).

Explosion

Eine Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.

Schäden, die durch Explosionen entstehen, sind sowohl in Ihrer Hausrat- als auch in Ihrer Wohngebäudeversicherung abgedeckt.

Implosion und Verpuffung

Eine Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Eine Verpuffung ist die Umsetzung von Gasen, Dämpfen oder Stäuben, die im Gegensatz zur Explosion mit geringerer Geschwindigkeit und Druckwirkung verläuft. Beide Brandursachen sind in unserem Basistarif abgesichert.

Rauch- und Rußschäden

Sollte es in Ihrer Wohnung zum Brand kommen, weisen Gegenstände und Hausrat oft auch Rauch- oder Rußschäden auf. Rußschäden sind in unserer Feuerversicherung abgedeckt.

Brandschutzversicherung:
Welche Versicherungen zahlen im Schadenfall?

Diese Versicherungen leisten bei Brand- und Feuerschaden
  

Ein Brand kann zu den unterschiedlichsten Schäden am und im Haus oder der Wohnung führen. Es kann zu Mängeln an Fenstern, Türen oder Fassade kommen, zu Zerstörung des Hausrates oder zu Folgekosten wie für einen Hotelaufenthalt während der Renovierungsarbeiten. Aber welche Versicherung deckt welche Arten von Schäden im Falle eines Brandes ab?

Hausratversicherung

Der Schock nach einem Brand sitzt oft tief, besonders wenn von Möbeln, Kleidung usw. nur noch Schutt und Asche übrig ist. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation mit Rat und Tat beiseite. Die Brandversicherung, die bei AXA auch schon im Tarif S enthalten ist, ersetzt Ihnen im Falle eines Brandes Ihren beschädigten Hausrat zum Neuwert. Sie können den Gebrauchsgegenstand in seinen Originalzustand bringen, unerheblich wie alt oder gebraucht dieser zum Zeitpunkt der Beschädigung sein sollte. Im Versicherungsschutz eingeschlossen sind alle beweglichen Gegenstände im Haus wie z.B. Möbel, Kleidung oder Unterhaltungselektronik. Wertsachen wie Schmuck und Bargeld, Handy oder Laptop sind ebenfalls bis zu einer bestimmten Summe inbegriffen. Zudem kommt die Feuerversicherung als Teil der Hausratversicherung von AXA auch für Folgekosten von zum Beispiel Löschwasserschäden oder etwaige Hotelaufenthalte aufgrund von Renovierungsarbeiten am Haus oder der Wohnung, auf.

Wohngebäudeversicherung

Wenn Brandschäden an Ihrem Wohngebäude entstehen, leistet die Gebäudeversicherung. Dies beinhaltet neben dem Mauerwerk und Dachsteinen auch Teile, die unmittelbar im Gebäude verbaut sind, wie Fenster und Türen.

Private Haftpflichtversicherung

Brennt die Wohnung oder das eigene Haus ab, sind meistens die Nachbarwohnungen bzw. -häuser mitbetroffen. Für Brandschäden, die infolge eines Übergreifens des Feuers entstehen, haften die Mieter oder Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung, in dem der Brand entstanden ist. Hierfür übernimmt dann die Privathaftpflichtversicherung die Kosten.

Bei Brandfall bestens geschützt

Mit unseren leistungsstarken Paketen können Sie die passende Brandversicherung für Ihr Haus finden.

Sinnvolle Erweiterungen für Ihren Hausratschutz

Tarifbaustein Wertsachen

Wertsachen

  • erhöhter Schutz für Bargeld, Schmuck, Edelmetall, Wertpapiere, Kunstobjekte
Diebstahlversicherung
Tarifbaustein Fahrraddiebstahl

Fahrraddiebstahl

  • Schutz gegen Diebstahl rund um die Uhr
  • Weltweit ohne Nachtzeitklausel
Fahrradversicherung

Kennen Sie die größten Brandgefahren?

Elektronik

Große Vorsicht gilt bei defekten Bauteilen, überlasteten Stromkabeln oder elektrische Geräten, die überhitzen können und so einen Kurzschluss verursachen oder im schlimmsten Fall sogar Feuer fangen können. Dabei spielt auch ein fahrlässiger Umgang oft eine verehrende Rolle, beispielsweise wenn zu viele elektrische Geräte an einer Steckdose hängen oder defekte Kabel nicht umgehend ausgetauscht werden.

In der Illustration ist der Stecker eines Kabels abgebildet. Das Kabel ist beschädigt, was durch kleine Blitze über dem Kabel verdeutlicht wird.
Abgebildet ist eine Pfanne, in der ein Spiegelei gebraten wird. In diese Pfanne wurde zu viel Öl verwendet und unbeaufsichtigt gelassen, weswegen ein Feuer ausgelöst wird.

Leicht brennbare Stoffe

Papier, Grill-Spiritus oder Feuerzeuggas: Bei ihnen kann entweder eine falsche Nutzung oder ein fehlender Sicherheitsabstand zu einem Feuer führen. In der Küche stellen vor allem Fette und Öle ein erhöhtes Brandrisiko dar.  Öl in der Pfanne kann sich beispielsweise sehr schnell erhitzen und sich selbst entzünden. Bei mangelnder Aufsicht kann dies gravierende Folgen haben. Sie sollten aber auf keinen Fall versuchen, das Feuer mithilfe von Wasser zu löschen. Sie riskieren nur eine große Stichflamme. Brennendes Öl kann entweder mit einem Deckel erstickt werden oder durch die Nutzung eines Feuerlöschers.

Handwerkliche Tätigkeiten

Die nicht sachgerechte Handhabung von Löt-, Schweiß- oder Trenngeräten kann zu unkontrollierbarem Funkenflug führen. Bei der Verwendung von Klebstoffen, Lacken oder Verdünnern besteht in schlecht gelüfteten Räumen eine hohe Explosionsgefahr. Und nicht zuletzt stellt Zigarettenglut ein hohes Brandrisiko dar, angefangen von Bettwäsche, die sich beim Rauchen im Bett entzündet, bis hin zur achtlos entsorgten Kippe, die den Mülleimer in Brand setzt.

Lötgerät, welches unkontrolliert Funken versprüht und so ein Feuer auslösen kann.

Wie verhalte ich mich bei einem Feuerausbruch richtig? 

Eine rote Sirene, die Alarm schlägt.

1. Kleiner Brand? Schnell löschen!  
Ist ein Feuerlöscher oder eine Löschdecke zur Hand? Je nach Größe des Feuers mit Leitungswasser löschen. Aber auch ein Feuerlöschspray ist handlich, gut verstaubar und kann bei kleinen Bränden helfen. Achtung: Einen Fettbrand wie er besonders beim Kochen häufig auftritt, dürfen Sie auf keinen Fall mit Wasser löschen! Es ist daher sinnvoll, besonders in der Küche einen entsprechend geeigneten und dafür ausgewiesenen Feuerlöscher zur Hand zu haben. Wenn kein Löscher da ist, versuchen Sie das Feuer mit einer Decke o.ä. zu ersticken. Selbstverständlich gilt auch hier: Selbstschutz geht vor!

2. Ihre Mitmenschen und sich selbst in Sicherheit bringen
Verlassen Sie das Haus zügig, aber nicht überhastet. Falls es bereits eine Rauchentwicklung gibt, halten Sie sich auf dem Boden auf, um keine giftigen Gase einzuatmen. Halten Sie sich, wenn möglich, einen feuchten Lappen vor Mund und Nase. Sammeln Sie sich draußen und prüfen Sie, ob alle Anwesenden, die sich im Haus aufgehalten haben, da sind.

3. Feuerwehr benachrichtigen
Alarmieren Sie Ihre Nachbarn und die Feuerwehr.

Bleiben Sie ruhig und machen Sie konkrete Angaben:

  • Adresse (Wo brennt es?)
  • Telefonnummer
  • Brandursache (Was brennt?)
  • Umfang des Brands
  • Sind Personen in Gefahr oder verletzt?

4. Falls alle Ausgänge versperrt sind
Wenn sich das Feuer bereits soweit ausgebreitet hat, dass eine Flucht unmöglich ist, bleiben Sie in einem Zimmer. Dichten Sie Türen und Fenster mit nassen Tüchern ab, sodass kein weiterer Rauch eindringen kann. Schützen Sie Ihre Atemwege, indem Sie ein feuchtes Tuch vor Mund und Nase halten.
 
Machen Sie am Fenster auf sich aufmerksam!

Checkliste: So verhalten Sie sich bei einem Brand richtig

Was passiert, wenn es passiert ist?

  1. Betreten Sie das Haus erst wieder, wenn die Feuerwehr es gestattet.

    Direkt nach dem Brand ist die Konzentration von Verbrennungsprodukten in Form von Ruß oder Rauch oft sehr hoch. Brandrückstände können giftige und reizende Stoffe enthalten.

  2. Sicherheit geht vor!

    Ein Brand beeinträchtigt häufig auch häufig die Statik des Hauses. Achten Sie auf eventuell herabfallende oder brechende Objekte.

  3. Umgehend den Schaden bei Ihrer Versicherung melden!

    Melden Sie den Schaden umgehen bei Ihrer Versicherung. Nutzen Sie unsere Erfahrung, wir besprechen mit Ihnen alle Maßnahmen und erklären Ihnen, was zu tun ist. Erstellen Sie eine genaue Schadensliste. Im Versicherungsfall entschädigen wir Sie umgehend nach Prüfung Ihrer Ansprüche.

  4. Dokumentation der Schäden

    Erstellen Sie eine Schadenliste mit allen Brandschäden. Machen Sie falls möglich aussagekräftige Fotos, damit wir den Schaden beurteilen können. Suchen Sie noch vorhandene Kassenbelege der beschädigten Gegenstände heraus.

  5. Renovierungs- / Aufräumarbeiten selbst durchführen?

    Klären Sie durch Rücksprache mit Ihrem Versicherer, ob die Aufräumarbeiten von Fachfirmen oder von Ihnen selbst übernommen werden soll. Falls Sie Arbeiten selbst durchführen, achten Sie umso mehr darauf, wichtige Sicherheits- und Schutzvorkehrungen einzuhalten. Tragen Sie immer Schutzanzug und Atemmaske.

    Dichten Sie alle Räume ab, die nicht von Ruß betroffen sind, und lüften Sie alle Räume, um den Brandgeruch weitgehend abzuleiten. Reinigen Sie alle Möbel gründlich und waschen Sie Textilien bei mindestens 60 Grad. Gegenstände aus Holz und Spielsachen sollten lieber entsorgt werden.

Schadenservice von AXA kontaktieren

Schnelle Hilfe nach einem Brandfall

Nach einem Wohnungsbrand steht Ihnen unseren Schadenservice Haus zur Seite und kann die gesamte Schadenabwicklung für Sie übernehmen.

Tipps und Tricks

Minimieren Sie die Brandgefahr in den eigenen vier Wänden 
 

Elektrizität und Explosionen

  • Elektronische Geräte bei Nichtbenutzung vom Stromnetz nehmen, um Kurzschlüsse und Überhitzung zu vermeiden
  • Vor allem während eines Urlaubes nur die wichtigsten Geräte (zum Beispiel den Kühlschrank) eingesteckt lassen
  • Kabel regelmäßig überprüfen und bei Defekten sofort ersetzen
  • Defekte Geräte umgehend vom Stromnetz nehmen
  • Dunstabzugshaube (insbesondere Filter) regelmäßig warten lassen
  • Wand- und Mehrfachsteckdosen häufig prüfen und nie überlasten
  • Beim Kauf von Elektronik auf Prüfsiegel achten
  • Äußere Blitzableiter anbringen, um Überspannungsschäden vorzubeugen

Menschliche Unachtsamkeit

  • Vor dem Zubettgehen vergewissern, dass wirklich alle Kerzen gelöscht sind
  • Zigarettenstummel sorgfältig austreten oder mit Leitungswasser löschen
  • Gerade erst zu Ende gerauchte Zigaretten nicht in den Müll werfen - die Stummel könnten dort Fasern oder Textilien in Brand setzen
  • Offenes Feuer möglichst weit weg von Holz, Textilien oder anderen brennbaren Stoffen halten

Feuergefährliches Arbeiten

  • Vor der Arbeit sämtliche brennbaren Gegenstände aus dem jeweiligen Raum und auch aus angrenzenden Nachbarräumen entfernen
  • Unbewegliche brennbare Gegenstände mit nicht brennbaren Materialien abdecken
  • Brennbare Umkleidungen an Rohren und Leitungen entfernen
  • Können brennbare Stoffe am Einsatzort nicht entfernt werden, muss eine Brandaufsicht mit geeignetem Löschgerät anwesend sein

Offenes Feuer im Haus

  • Kamine, Kerzen und andere offene Feuerquellen nie unbeaufsichtigt lassen
  • Kaminöfen regelmäßig reinigen und warten

Nützliche Hilfsmittel für die Feuerbekämpfung und -vermeidung

Feuerlöscher

Feuerlöscher sind sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Bereichen geeignet. Wer einen Feuerlöscher in seinem Haus hat, kann Brand-, Seng- oder Schmorschäden bei früher Erkennung eindämmen und so hohe Kosten verhindern. Sie sind einfach zu gebrauchen und sollten unbedingt an einem zentralen Ort griffbereit gelagert werden. Für den privaten Gebrauch eignen sich zwei Arten von Feuerlöschern: der Pulver- und der Schaumlöscher. Vor dem Kauf sollten Sie sich am besten fachmännisch beraten lassen und mit der fallgerechten Benutzung vertraut machen.

Ein roter Feuerlöscher
Rauchmelder schlägt Alarm aufgrund von Rauch

Rauchmelder

Rauchmelder können Ihnen und Ihrer Familie im Ernstfall das Leben retten. Im Falle eines Brandes haben Sie meist nur rund vier Minuten Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen, bevor die Wohnung mit giftigen Stickstoffgasen gefüllt ist. Rauchmelder warnen rechtzeitig vor Gefahr und im besten Fall können Sie das Feuer noch selbst löschen oder nötige Schutzmaßnahmen ergreifen, damit sich der Brand nicht weiter ausbreiten kann.

In welchen Bundesländern gibt es eine Rauchmelderpflicht?

Mittlerweile gilt in allen Bundesländern eine allgemeine Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum. Details bezüglich Installation, Wartung und Fristen regelt die jeweilige Landesbauordnung. Sie sollten sich im Vorfeld informieren, welche Verordnungen in Ihrem Bundesland gelten.

Die häufigsten Fragen zur Hausratversicherung gegen Brand und Feuer

Ist eine Brandschutzversicherung Pflicht?

Nein, grundsätzlich ist eine Brandversicherung nicht verpflichtend. Auch eine Hausratversicherung ist noch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Falle eines Brandes, aber auch bei Einbruch, Sturm oder Wasserschäden, bleiben Sie ohne Versicherung selbst auf entstandenen Kosten sitzen. Die Kosten solcher Schäden sind oft allein untragbar und können schnell in den finanziellen Ruin führen.

Wann zahlt die Versicherung und wann nicht?

Ihr Versicherungsschutz durch die Brandversicherung besteht grundsätzlich, wenn ein Brand durch höhere Gewalt bzw. ohne eigenes Verschulden entsteht. Dies wäre beispielsweise bei einem Blitzeinschlag der Fall. Auch im Falle leichter Fahrlässigkeit leistet der Basistarif der Hausratversicherung von AXA. Im Falle grober Fahrlässigkeit haften Hausratversicherungen meist nicht, also wenn Sie die Sorgfaltspflicht in groben Maß verletzen und fahrlässig handeln. Dies ist bspw. bei unbeaufsichtigt brennenden Kerzen der Fall. Deswegen ist es besonders wichtig, sich auch gegen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit zu versichern. Bei AXA können Sie sich einfach für die Tarife M oder L entscheiden und haben in jedem Fall einen umfassenden Versicherungsschutz.

Werden Löschwasserschäden ersetzt?

Grundsätzlich werden alle Folgeschäden, die durch einen Brand entstehen - also auch Löschwasserschäden- von der Feuerversicherung abgedeckt. Es sei denn, es handelt sich bei der Brandursache um grobe Fahrlässigkeit: In diesem Fall übernimmt erst das Paket M der Hausratversicherung von AXA die Kosten. Es muss also genau geprüft werden, wie der Brand entstanden ist.

Werden Folgekosten wie ein Hotelaufenthalt übernommen?

Die Feuerversicherung von AXA bietet Ihnen zusätzlich eine Übernahme jeglicher Art von Folgekosten. Darunter fällt auch ein etwaiger Hotelaufenthalt während der notwendigen Aufräum- und Renovierungsarbeiten an Ihrem Haus.

Wer zahlt bei Brandstiftung durch Dritte?

Gegen die Gefahr der Brandstiftung durch Dritte müssen Sie sich sowohl bei der Gebäude- als auch bei der Hausratversicherung zusätzlich absichern. Nur dann können wir Ihnen im Falle von Brandstiftung helfen.

Zahlt die Versicherung ohne angebrachten Rauchmelder?

In allen Bundesländern gibt es mittlerweile eine allgemeine Rauchmelderpflicht für den privaten Wohnraum. Sollten dennoch keine Rauchmelder vorhanden sein, wird dies als grobe Fahrlässigkeit eingestuft - das kann die Versicherungssumme schmälern. 

Rechtliche Hinweise

Die Artikelinhalte werden Ihnen von AXA als unverbindliche Serviceinformationen zur Verfügung gestellt. Diese Informationen erheben kein Recht auf Vollständigkeit oder Gültigkeit. Bitte beachten Sie dazu unsere Nutzungsbedingungen.