

Vorteile der AXA Kautions- und Bürgschaftsversicherung
Günstig und flexibel
Wir bieten für Ihr Unternehmen des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes Bürgschaften als interessante Alternative zum Avalkredit der Bank. Durch das Bürgschaftsangebot von AXA gewinnt Ihr Unternehmen zusätzlich finanziellen Spielraum und das zu attraktiven Konditionen.
Ihre Vorteile im Überblick:

AXA Kautions- und Bürgschaftsversicherung schnell und einfach erklärt

Mit AXA Liquidität und Unabhängigkeit Ihres Unternehmens sichern
Für jedes Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Baunebengewerbe spielen Sicherheitseinbehalte eine große Rolle. Die Sicherheitsleistungen sind in der VOB und auch im BGB geregelt und betragen meistens 5% der Auftragssumme. Mit einer Bürgschaft von AXA sichern Sie den Anspruch Ihres Auftraggebers ab und bekommen die volle Schlussrechnungssumme ausbezahlt. Ebenso werden häufig Bürgschaften für die Vertragserfüllung oder Ausführung benötigt. Da dies Ihre Kreditlinie belastet und damit die Liquidität Ihrer Firma stark einschränken kann, ist die AXA Kautionsversicherung heine clevere Alternative.
Warum sich für Ihr Unternehmen die Zusammenarbeit mit AXA Kautionsversicherung lohnt, erfahren Sie in unserem Video (Dauer: 2:30 min).
Welche Höhe sollte der Bürgschaftsrahmen haben?
Experten empfehlen zu Beginn einen Bürgschaftsrahmen von 8-12% des Jahresumsatzes, um für die wesentlichen Vertragserfüllungs- und Gewährleistungspflichten bestmöglich abgesichert zu sein. Mit den günstigen AXA Bürgschaften sind Sie zusätzlich voll flexibel, da Sie Ihren Bürgschaftsrahmen jederzeit anpassen können und jede Änderung periodengenau abgerechnet wird. Bei AXA gibt es keine versteckten Kosten.
Starten Sie noch heute:
Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften
Bürgschaften für Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche
Die Gewährleistungsbürgschaft, oftmals auch Mängelansprüchebürgschaft genannt, ist für Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche eine günstige und einfache Lösung, wenn es darum geht Sicherheitseinbehalte abzulösen und spätere Ansprüche des Auftraggebers kostengünstig und professionell zu erfüllen. Ganz gleich, ob öffentlich, gewerblich, industriell oder privat – Auftraggeber erwarten eine zusätzliche Absicherung. Denn in der Praxis werden Aufträge größtenteils nicht mehr ohne Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung vergeben. Es gibt hier auch die Möglichkeit einer Bankbürgschaft, diese ist aber oftmals teuer, hoch besichert, und engt den Spielraum Ihrer Kreditlinie ein. Profitieren Sie daher von der starken Marke AXA und verschaffen Sie sich Unabhängigkeit von der Hausbank. Durch Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind wir zugelassener Versicherer gemäß VOB, Teil B (VOBB).
Sie als Unternehmer unterliegen für die Ausführung Ihrer Arbeiten nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) oder dem BGB einer Gewährleistungshaftung (§13 Abs. 1 VOBB). Gerade bei Bauverträgen ist eine sogenannte Sachmängelhaftung vorhanden. Die Gewährleistungsfrist ist im BGB geregelt. Diese Bestimmungen werden in der VOB Teil B (VOBB oder VOB/B) um spezifische Regeln ergänzt. Nach §634a BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist nach VOBB (§13 Abs. 4) beträgt 4 Jahre. Üblicherweise wird zur Sicherstellung der Gewährleistungshaftung vom Bauherren 5% der Auftragssumme einbehalten, die Ihnen als Auftragnehmer bis zum Ablauf der Gewährleistungshaftung dann nicht zur Verfügung steht. Daher bietet sich als alternative Sicherheitsleistung (§232 BGB) eine Bürgschaft an, um diesen Sicherheitseinbehalt abzulösen (§239 BGB und §765 ff. BGB). Durch das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen, auch Forderungssicherungsgesetz (FoSIG) genannt, wurde §632a BGB neu gefasst und enthält nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine 5%ige Sicherheitsleistung für Abschlagszahlungen privater Auftraggeber. Hier wird explizit auch auf eine Absicherung mittels Bürgschaften hingewiesen.
Nicht zuletzt ist durch §17 VOBB auch die Ausführung bzw. Vertragserfüllung in der Regel abzusichern. Am besten erreichen Sie dies durch eine entsprechende Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft.
Nutzen Sie daher die Vorteile der günstigen Angebote von AXA für Gewährleistungs-, Ausführungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften!

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