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Vorteile der AXA Kautions- und Bürgschaftsversicherung

Günstig und flexibel

Wir bieten für Ihr Unternehmen des Bauhaupt- oder Baunebengewerbes Bürgschaften als interessante Alternative zum Avalkredit der Bank. Durch das Bürgschaftsangebot von AXA gewinnt Ihr Unternehmen zusätzlich finanziellen Spielraum und das zu attraktiven Konditionen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Ohne Sicherheiten
  • Entlastung des Kreditrahmens
  • Mehr Finanzierungsspielraum
  • Online-Bürgschaftsabruf
  • Keine Zuschläge für Existenzgründer
  • Persönliche Ansprechpartner
Kautionsversicherungen Produktinfo von AXA

AXA Kautions- und Bürgschaftsversicherung schnell und einfach erklärt

Welche Höhe sollte der Bürgschaftsrahmen haben?

Experten em­pfehlen zu Be­ginn einen Bürg­schafts­rahmen von 8-12% des Jahres­umsatzes, um für die wesentlichen Vertragserfüllungs- und Ge­währ­leistungs­pflichten bestmöglich ab­ge­sichert zu sein. Mit den günstigen AXA Bürg­schaften sind Sie zusätzlich voll flexibel, da Sie Ihren Bürgschafts­rahmen jederzeit anpassen können und jede Änderung periodengenau ab­ge­rechnet wird. Bei AXA gibt es keine versteckten Kosten. 

Starten Sie noch heute:

Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften

Bürgschaften für Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche

Die Gewährleistungsbürgschaft, oftmals auch Mängelansprüchebürgschaft genannt, ist für Unternehmen der Bau- und Maschinenbaubranche eine günstige und einfache Lösung, wenn es darum geht Sicherheitseinbehalte abzulösen und spätere Ansprüche des Auftraggebers kostengünstig und professionell zu erfüllen. Ganz gleich, ob öffentlich, gewerblich, industriell oder privat – Auftraggeber erwarten eine zusätzliche Absicherung. Denn in der Praxis werden Aufträge größtenteils nicht mehr ohne Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung vergeben. Es gibt hier auch die Möglichkeit einer Bankbürgschaft, diese ist aber oftmals teuer, hoch besichert, und engt den Spielraum Ihrer Kreditlinie ein. Profitieren Sie daher von der starken Marke AXA und verschaffen Sie sich Unabhängigkeit von der Hausbank. Durch Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sind wir zugelassener Versicherer gemäß VOB, Teil B (VOBB).

Sie als Unternehmer unterliegen für die Ausführung Ihrer Arbeiten nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bau­leistungen) oder dem BGB einer Gewährleistungshaftung (§13 Abs. 1 VOBB). Gerade bei Bau­ver­trägen ist eine sogenannte Sachmängelhaftung vorhanden. Die Gewährleistungsfrist ist im BGB geregelt. Diese Bestimmungen werden in der VOB Teil B (VOBB oder VOB/B) um spezifische Regeln ergänzt. Nach §634a BGB beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 5 Jahre. Die Gewährleistungsfrist nach VOBB (§13 Abs. 4) beträgt 4 Jahre. Üblicherweise wird zur Sicherstellung der Gewährleistungshaftung vom Bauherren 5% der Auftragssumme einbehalten, die Ihnen als Auftragnehmer bis zum Ablauf der Gewährleistungshaftung dann nicht zur Verfügung steht. Daher bietet sich als alternative Sicherheitsleistung (§232 BGB) eine Bürgschaft an, um diesen Sicherheitseinbehalt abzulösen (§239 BGB und §765 ff. BGB). Durch das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen, auch Forderungs­sicherungs­gesetz (FoSIG) genannt, wurde §632a BGB neu gefasst und enthält nun einen gesetzlichen Anspruch auf eine 5%ige Sicherheitsleistung für Abschlagszahlungen privater Auftraggeber. Hier wird explizit auch auf eine Absicherung mittels Bürgschaften hingewiesen.

Nicht zuletzt ist durch §17 VOBB auch die Ausführung bzw. Vertragserfüllung in der Regel abzusichern. Am besten erreichen Sie dies durch eine entsprechende Ausführungs- oder Vertragserfüllungsbürgschaft.

Nutzen Sie daher die Vorteile der günstigen Angebote von AXA für Gewährleistungs-, Ausführungs- und Ver­tragserfüllungsbürgschaften!

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