Sicher’ Dir neben ausgezeichnetem Schutz von AXA jetzt kostenlos einen Google Home Mini, den sprachgesteuerten Lautsprecher mit Google Assistant. Er kann Dir allgemeine Fragen beantworten sowie auf Befehl z. B. Musik und Filme abspielen oder das Licht im Haus regulieren.¹
*Unsere Neukundenaktion gilt bis zum 30.09.2018 – solange der Vorrat reicht. Voraussetzungen zum Angebot erfährst Du hier.
Für Pkw, die vor dem 31.12.1979 erstmalig zugelassen wurden
Zubuchbar
Unter dem Blickwinkel scharfer Beitragskalkulation haben wir überflüssigen Versicherungsschutz, wie z. B. Pannenhilfe, nicht versichert. Effektive Pannenhilfe vor Ort kann aufgrund des Alters der Fahrzeuge überwiegend nicht geleistet werden, da die Pannendienste die erforderlichen Ersatzteile nicht vorhalten können. Wir transportieren deshalb Ihren Oldtimer-Pkw – unabhängig vom Schadensort – in Ihre Heimatwerkstatt, damit er fachkundig und von vertrauter Hand wieder fahrbereit gemacht wird.
Für Pkw, die zwischen dem 01.01.1980 und dem 31.12.1988 erstmalig zugelassen wurden
Zubuchbar
Als Oldtimer können Fahrzeuge versichert werden, die
Hinweis: Bei Fahrzeugwerten ab 25.000 Euro (sonstige Oldtimer ab 10.000 Euro) ist ein Marktwertgutachten, nicht älter als zwei Jahre, erforderlich.
Ein sog. „Kurzcheck“ kann nur für Fahrzeuge mit einem Marktwert bis 50.000 Euro akzeptiert werden. Für höherwertige Fahrzeuge ist ein Standardgutachten erforderlich.
Als Oldtimer können Pkw versichert werden, die
Vorteile bei Kaskoschäden:
Vorteile im Haftpflichtschadensfall (Fremdschaden):
Entscheidend ist immer der Tag der Erstzulassung des Fahrzeuges, nicht das Jahr. So können Sie z. B. ein Fahrzeug mit Erstzulassung am 01.12.1988 auch erst ab dem 01.12.2018 als historisches Fahrzeug zulassen.
Ja, denn entscheidend, ob es sich um einen Oldtimer handelt, ist das Erstzulassungsdatum, nicht das Datum der Auslieferung.
Bei Importfahrzeugen steht im Fahrzeugbrief häufig nicht das Jahr der Erstzulassung, sondern des Imports. Deshalb sollten Sie sich immer die Originalzulassungspapiere, oder aber zumindest in Kopie, aushändigen lassen.
Die Entscheidung, ob das Fahrzeug mit einem "Historischen Kennzeichen" zugelassen wird oder nicht, liegt ganz bei Ihnen. So können Sie Ihr Fahrzeug, auch wenn es älter als 30 Jahre ist, ganz "konventionell" oder saisonweise zulassen. Für hubraumschwache Fahrzeuge ist die konventionelle Zulassung weiterhin am sinnvollsten. Allerdings ist das Fahrzeug dann nicht von der "Plakettenpflicht" (Feinstaubverordnung) befreit.
Nein, der Gesetzgeber sieht keine Einschränkungen vor. Allerdings wird davon ausgegangen, dass der Oldtimer der "Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dient und Sie ihn dementsprechend nutzen.
Für Oldtimer gibt es hier keine Sonderregelung, denn es gelten die üblichen Vorschriften.
Nein, da das H-Kennzeichen von der Plakettenpflicht befreit ist, haben Sie freie Fahrt in den Umweltzonen.
Das Mindestalter für rote Oldtimerkennzeichen ist seit März 2007 auf 30 Jahre festgeschrieben. Gleichzeitig ist eine Prüfung analog der Abnahmeprüfung zum H-Kennzeichen vorgesehen. Das rote Oldtimerkennzeichen beantragen Sie bei Ihrer Zulassungsstelle. Dort müssen Sie Ihren Personalausweis, ein polizeiliches Führungszeugnis, eine Liste der Oldtimerfahrzeuge, die mit dem roten Kennzeichen bewegt werden sollen sowie eine Deckungszusage (EVB-Nummer/Versicherungsbestätigungskarte) Ihrer Versicherungsgesellschaft vorlegen. Die Zulassungsstelle wird außerdem einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg einholen.
Ein rotes Dauerkennzeichen kann für Oldtimer-Fahrzeuge ab Baujahr 1980 nicht versichert werden.
Ja, die jährliche Steuer beträgt 46 Euro für Motorräder und 192 Euro für Pkw und alle sonstigen Fahrzeuge, unabhängig von der Anzahl der Risiken.
Ein Fahrtenbuch bzw. ein formloser Fahrtennachweis muss geführt werden, wenn das Fahrzeug mit einem roten Oldtimerkennzeichen ausgestattet ist.
Nein, da das rote Dauerkennzeichen für Oldtimersammler, ebenso wie das H-Kennzeichen, von der Plakettenpflicht befreit ist, haben Sie freie Fahrt in den Umweltzonen.
Gesetzlich vorgeschrieben sind weder TÜV noch Hauptuntersuchung. Allerdings sieht §28 StVZO eine Einschränkung insoweit vor, "dass nur dann Versicherungsschutz besteht, wenn das Kfz frei von groben, ohne weiteres erkennbaren Mängeln ist, die seine Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen". Sie sind als Fahrzeughalter also dazu verpflichtet, das Fahrzeug verkehrssicher und den Vorschriften entsprechend zu halten.
Zu den gesetzlich erlaubten Fahrten mit rotem Oldtimerkennzeichen gehören Prüfungsfahrten (z. B. durch einen Sachverständigen), Probefahrten, Überführungsfahrten, An- und Abfahrten zu sowie die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, Fahrten zum Zwecke der Wartung, Reparatur und Pflege des Fahrzeuges sowie Fahrten zu einer Messe oder Show, wenn es sich um Oldtimer-Veranstaltungen handelt.
Nein, da eine Hochzeitsfahrt nicht zu den gesetzlich genehmigten Fahrten gehört (siehe Frage oben).
Das ist vom Besuchsland abhängig. Einige Länder (z. B. Schweiz, Österreich, Holland und Italien) erkennen das rote Kennzeichen an, andere (z. B. Belgien und Luxemburg) dagegen nicht. Denken Sie bitte daran, dass es sich um eine genehmigte Fahrt, z. B. ein Oldtimer-Treffen, handeln muss.
Eine Einschränkung gibt es nicht, auch das Alter des Fahrzeuges spielt keine Rolle.
Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen kann ein H-Saisonkennzeichen beantragt werden. Dir Berechnung erfolgt analog des Saisonzeitraumes.
Die Mindestdauer für eine Saison beträgt 2 Monate, die Höchstdauer 11 Monate. Die Versicherung eines Saisonkennzeichens nur über die Wintermonate, z.B. Oktober bis April ("Winterfahrzeug"), ist bei AXA jedoch nicht zu Oldtimer-Konditionen möglich.
Das ist nicht erlaubt, da das Fahrzeug als abgemeldet gilt. Sie dürfen es also weder fahren noch auf öffentlichen Plätzen abstellen.
Ja, da das Saisonkennzeichen nicht von der Plakettenpflicht befreit ist, gelten hier die Regelungen zur Umweltzone. Kann Ihr Fahrzeug keine Plakette erhalten, dürfen Sie die Umweltzonen nicht befahren.
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¹ Google Home Mini ist nur für ausgewählte Musik- und Videodienste optimiert. Für die Nutzung kann der Abschluss von kostenpflichtigen Abos oder die Zahlung von Entgelten erforderlich sein. Für Smart-Home-Features sind kompatible Geräte zusätzlich erforderlich – weitere Infos im Internet unter g.co/home/req
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