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Pflegeformen

Welche Pflegeformen gibt es?

Die Entscheidung der richtigen Pflege - ob stationär oder ambulant - ist für Angehörige schwer zu treffen. Ambulante Pflege erfolgt zu Hause durch einen Pflegedienst oder durch mobile soziale Hilfsdienste. Die stationäre pflegerische Versorgung ist mit einem Umzug in eine entsprechende Einrichtung verbunden. Erfahren Sie hier alles rund um die verschiedenen Formen der Pflege.

Welche Form der Pflege ist die richtige?

Pflege ist sowohl zu Hause als auch im Heim möglich

Welche Form der Pflege die richtige ist, hängt immer von der individuellen Situation der Betroffenen ab – sowohl der Pflegebedürftigen als auch der Angehörigen. Die Entscheidung sollte mit allen Beteiligten ausführlich besprochen und die Wünsche des Pflegebedürftigen so weit wie möglich berücksichtigt werden.

Ein Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause versorgt. Pflegebedürftigkeit bedeutet also keineswegs den direkten Weg ins Alten- oder Pflegeheim. Angebote wie ambulante Pflegedienste oder mobile soziale Hilfsdienste ermöglichen es vielen Menschen, die im Alltag auf Hilfe angewiesen sind, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. 
 
Wir wissen, wie schwierig und wichtig es ist, einen seriösen und kompetenten Pflegedienst bzw. -einrichtung zu finden. Und das meist unter Zeitdruck. Holen Sie sich Beratung und Unterstützung ein und erhalten Sie einen Überblick über wichtige Anlaufstellen zu Pflegethemen.

Was bedeutet häusliche Pflege (ambulante Pflege)?

„Einen alten Baum verpflanzt man nicht.“ Um diesen Wunsch erfüllen zu können, geben wir Ihnen Tipps und Hilfestellung zur häuslichen Pflege in gewohnter Umgebung. 

Ambulante Pflege muss gut organisiert werden

Auch wenn ein Mensch auf fremde Hilfe und Pflege angewiesen ist, wird er sich wünschen, seine Eigenständigkeit zu bewahren und in seinem gewohnten Umfeld zu bleiben. In vielen Fällen sind es Familienangehörige, die das ermöglichen. Sie übernehmen die pflegerische Aufgaben und kümmern sich um den Haushalt.

Die Pflege eines Angehöriges ist eine anspruchvolle Aufgabe, die das gesamte Familienleben verändern und zu einer enormen Belastung werden kann. Daher sollte die Verantwortung von Anfang an auf mehere Schultern verteilt werden. Weitere Familienmitglieder, freunde und Nachbarn ebenso wie professionelle Pflegekräfte und ehrenamtliche Helfer können in die häusliche Pflege eingebunden werden. Auch der Hausarzt gehört ins private "Pflegenetzwerk". Um Urlaub oder Krankheit des Pflegenden zu überbrücken ist eine gute eingespielte Organisation wichtig.

gute Organisation ist bei ambulanter Pflege wichtig
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Beratung und Schulungen für pflegende Angehörige

Um die neuen Aufgaben, die sich mit der Pflege stellen, zu meistern, sollten sich pflegende Angehörige beraten und schulen lassen. Verschiedene Institutionen, Vereine und Pflegedienste bieten kostenlose Kurse an, in denen die Angehörigen Grundlagen der Pflege erlernen, aber auch wertvolle Hintergrundinformationen erhalten. Nicht zuletzt geben Pflegekurse die Möglichkeit, mit anderen Betroffenen ins Gespräch zu kommen.

Ambulante Pflegedienste

Professionelles Know-How, zeitliche Entlastung und eine größere Distanz zum Pflegebedürftigen: Wichtige Aspekte, die professionelle Pflegedienste in die häusliche Pflege einbringen können. Wenn Sie ambulante Pflegedienste in Anspruch nehmen, überlegen Sie, wann und bei welchen konkreten Aufgaben die Hilfe für Sie am wichtigsten ist.

Benötigen Sie eher an den Wochenenden oder unter der Woche Entlastung? Bei Pflegemaßnahmen, die körperlich nicht allein zu bewältigen sind, z.B. beim Baden, oder bei medizinisch-pflegerischen Tätigkeiten wie einem Verbandswechsel? Oder möchten Sie die Pflege komplett dem ambulanten Pflegedienst überlassen? Zeitlicher und inhaltlicher Umfang der Leistungen sollten in jedem Fall genau abgesprochen und die Vereinbarungen in einem Pflegevertrag festgehalten werden. 

Alternativen zum ambulanten Pflegedienst

Einsatz einer geprüften Einzelpflegekraft

Gegebenenfalls – wenn dies besonders wirtschaftlich oder wirksam ist bzw. dadurch dem ausdrücklichen Wunsch des Pflegebedürftigen entsprochen wird – kann auch der Einsatz einer geprüften Einzelpflegekraft mit der Pflegekasse bzw. -versicherung vereinbart werden. Mehr dazu erfahren Sie unter dem Thema Pflegeberatungsstellen.

Mobile soziale Hilfsdienste

Mit Angeboten wie Mahlzeitenservices („Essen auf Rädern“), Haushaltshilfen, Einkaufsservices, Besuchs- und Begleitdiensten, Fahrdiensten oder dem Hausnotruf leisten mobile soziale Hilfsdienste bei Alltagsaufgaben jenseits der Pflege wertvolle Hilfe. Vermittelt und angeboten werden sie von Kommunen, Wohlfahrtsverbänden, Sozialstationen, Pflegediensten, privaten Unternehmen oder ehrenamtlichen Helfern. 

Umzug in eine Senioren-WG als Alternative

Wenn die Versorgung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich ist, kann der Umzug in eine Senioren-WG eine gute Alternative sein. In einem gemeinsamen Haushalt unterstützen sich die Bewohner gegenseitig oder organisieren gemeinsam Hilfe im Haushalt.

Zunehmend finden auch betreute Wohngemeinschaften Verbreitung, in denen pflegebedürftige Menschen in familiärer Atmosphäre zusammenleben. Pflege, Haushaltsführung und soziale Betreuung übernehmen Pflegekräfte und Sozialpädagogen je nach Bedarf.

Insbesondere für Demenzkranke, die viel Beaufsichtigung und Anleitung, aber weniger medizinisch-pflegerische Versorgung benötigen, bieten sich betreute Wohngemeinschaften an.

Betreutes Wohnen

Betreutes Wohnen ist besonders gut für Senioren geeignet, die ihre ihren Alltag zum größten Teil noch eigenständig bewältigen können. Sie leben in einem regulären Mietverhältnis innerhalb einer speziellen Wohnanlage für Senioren. Bei Bedarf können gewisse Versorgungsleistungen des ansässigen Pflegedienstes hinzugebucht werden. Hierzu zählen z.B. Hilfe im Haushalt, Einkaufsunterstützung oder auch pflegerische Tätigkeiten wie Hilfe beim Aufstehen oder Ankleiden. Können sich die Senioren nicht mehr selbst versorgen, ist oftmals ein Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung innerhalb der Wohnanlage möglich.

24-Stunden-Betreuung

Wenn Pflegebedürftige in häuslicher Umgebung gepflegt werden wollen, aber rundum versorgt werden müssen, kann auch eine ausländische Haushalts- und Betreuungskraft („24-Stunden-Betreuung“) eine Lösung sein. Die private Pflegekraft lebt mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft und unterstützt diese im Alltag. Sie kann z.B. bei Arbeiten im Haushalt, der Pflegetätigkeit oder bei der sozialen Betreuung unterstützen. Wichtig ist, dass die private Pflegekraft keine medizinischen Tätigkeiten (z.B. Medikamente verabreichen) ausführen darf, da dazu eine medizinische Ausbildung notwendig wäre. Die Kosten für private Pflegekräfte werden von der Pflegekasse oder -versicherung nicht erstattet.

Pflegezeit

Arbeitnehmer können eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten in Anspruch nehmen, um nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen muss durch eine Bescheinigung der Pflegekasse (bzw. des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)) oder -versicherung (bzw. des Medizinischen Dienstes der Pflegeversicherung (MDP)) belegt werden. Die Verpflichtung, ihre Mitarbeiter für die Pflegezeit -ohne Gehaltsfortzahlung - freizustellen, besteht allerdings nur bei Unternehmen mit regelmäßig mehr als 15 Beschäftigten. Dabei muss bei der gepflegten Person mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen.

Hilfe und Finanzierung für Pflegebedürftige

  

Hilfe und Finanzierung für Pflegebedürftige

Hilfe für alleinstehende Pflegebedürftige

Heute ist es nicht mehr selbstverständlich, dass hilfs- und pflegebedürftige Menschen Angehörige vor Ort haben. Auch in diesem Fall lässt sich unter Umständen mit ambulanten Pflegediensten und mobilen sozialen Hilfsdiensten ein Leben in der eigenen Wohnung organisieren. So ist zum Beispiel der Pflegedienst morgens und abends bei der Körperpflege und beim Ankleiden behilflich. Ein Einkaufsservice macht die nötigen Besorgungen und ein Service wie "Essen auf Rädern" bringt warme Mahlzeiten vorbei. Ein Hausnotrufsystem stellt per Knopfdruck eine Funkverbindung zur Zentrale eines Pflegedienstes her – so ist beispielsweise im Falle eines Sturzes schnell Hilfe zur Stelle.

Finanzierung der häuslichen Pflege


Sobald der häuslich Pflegebedürftige in einen Pflegegrad eingestuft wurde, hat er Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Diese zahlt, ab einer Einstufung in Pflegegrad 2, Pflegegeld. Wenn professionelle Pflegedienste zum Einsatz kommen, zahlt die Pflegekasse bzw. -versicherung sogenannte Sachleistungen. Auch eine Kombination aus beidem ist möglich. Darüber hinaus können Bedarfsleistungen beantragt werden. Dazu gehören etwa Zuschüsse für Wohnungsumbauten oder die sogenannte Verhinderungspflege. Sie erlaubt die bezahlte Urlaubsvertretung des pflegenden Angehörigen von bis zu 42 Kalendertagen im Jahr. Der Anspruch auf Verhinderungspflege lässt sich aus dem Budget der Kurzzeitpflege auf maximal 56 Tage erweitern. Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 4 und 5 bis zum Alter von 25 Jahren gelten Besonderheiten. Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und private Einkünfte wie die Rente nicht aus, kann das Sozialamt einspringen.

Was bedeutet stationäre Pflege?

Ganz nach individuellem Wunsch und Grad der Pflegebedürftigkeit bieten Pflegeinrichtungen eine professionelle Versorgung. Verschiene Wohnformen sind möglich.
  

stationäre Pflege

Vollstationäre Unterbringung

Kann der Pflegebedürftige nicht in der eigenen Wohnung oder bei Angehörigen bleiben, ist meist der Umzug in ein Heim erforderlich. Dort stehen rund um die Uhr professionelle Pflegekräfte für die Betreuung zur Verfügung. 

Während man früher zwischen Alterswohnheimen, Altenheimen und Pflegeheimen unterschied, ist heute eine Mischung der drei Formen unter einem Dach üblich:

  • Wohneinheiten mit Küche, in denen sich die Bewohner eigenständig versorgen, aber auch die Gesellschaft der anderen Bewohner in Gemeinschaftseinrichtungen suchen können
  • Wohnungen, in denen die Bewohner Unterstützung im Haushalt und wenn nötig pflegerische Leistungen erhalten
  • Einzel- oder Doppelzimmer, in denen die Bewohner über die hauswirtschaftliche Versorgung hinaus vor allem medizinisch, pflegerisch und sozial betreut werden

Wo der Betroffene am besten untergebracht ist, hängt vom individuellen Hilfs- und Pflegebedarf ab. Verschlechtert sich sein Zustand, kann er innerhalb der Einrichtung umziehen. Wichtig ist es, das Heim sorgfältig auszuwählen. Sehen Sie sich die Einrichtungen, die in Frage kommen, auf alle Fälle genau an.

Teilstationäre Pflege

Werden Pflegebedürftige nur nachts oder nur tagsüber in einer Pflegeeinrichtung versorgt, spricht man von teilstationärer Pflege. Dies kann eine Lösung sein, wenn die Angehörigen berufstätig sind oder wenn die psychische und körperliche Belastung durch eine Pflege einfach zu groß wird. Für die gepflegte Person wird so der vollstationäre Aufenthalt in einem Pflegeheim vermieden und das häusliche Umfeld bleibt länger erhalten.

Tagespflege

Bei der Tagespflege verbringen die Pflegebedürftigen tagsüber bis zu acht Stunden in der Einrichtung, wo ihnen neben der pflegerischen Versorgung auch Freizeit- und Therapieangebote zur Verfügung stehen. Ein Fahrdienst erledigt den Transfer zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung.

Nachtpflege

In der Nachtpflege erfolgt die Betreuung vom Abend bis zum nächsten Morgen. Dieses Angebot ist vor allem wichtig für Menschen, die nachts sehr unruhig sind oder medizinisch versorgt werden müssen. 

Kurzzeitpflege

Bei der Kurzzeitpflege wird der Pflegebedürftige für maximal 56 Kalendertage im Jahr in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen. Häufig benötigt man die Kurzzeitpflege sehr kurzfristig. Zum Beispiel, wenn sich bei einem Krankenhausaufenthalt herausstellt, dass der Betroffene nach der Entlassung pflegebedürftig sein wird und eine dauerhafte Lösung erst organisiert werden muss, oder wenn der pflegende Angehörige wegen Krankheit, anderer Krisensituationen oder wegen eines Urlaubs die Pflege nicht übernehmen kann.

Eine Pflegezusatzversicherung lohnt sich

Die Unterbringung im Pflegeheim ist nicht günstig: Der Platz in einer vollstationären Einrichtung kostet im Schnitt zwischen 1.500 und 3.500 Euro monatlich. Für die volle Kostendeckung reicht die Leistung der Pflegeversicherung, selbst im Pflegegrad 5, in der Regel nicht aus. 
Im nächsten Schritt werden zur Finanzierung die Einkünfte des Pflegebedürftigen herangezogen, also meist die Rente. Genügt das nicht, kann das Sozialamt eingeschaltet werden. Besser abgesichert ist, wer durch eine private Pflegezusatzversicherung vorgesorgt hat.

Weitere nützliche Informationen aus der Pflegewelt von AXA 

Wegweiser Pflegewelt
Pflege organisieren
Lesen Sie in der Pflegewelt von AXA alles Wichtige nach.
Hilfe für pflegende Angehörige

Ob ambulant oder stationär: die Pflege bietet viele Herausforderungen.

Hilfe Hilfsangebote von außen
Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen

Pflegebedürftige sind auf fremde Hilfe angewiesen. Erfahren Sie mehr zur Einstufung in den Pflegegrad.

Messung der Pflegebedürftigkeit
Finanzielle Unterstützung der Pflegeversicherung

Die monatlichen Leistungen der Pflegeversicherung hängen von der Pflegeform ab.

Zahlungen und Zusatzleistungen
Palliative Versorgung und Hospize

Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Angehörigen durch die letzte Lebensphase begleiten können.

Selbstbestimmungsrecht des Pflegebedürftigen

Rechtliche Hinweise

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