

Wozu braucht man eine Hundehaftpflichtversicherung?
Unverzichtbarer Schutz vor finanziellen Risiken
Unsere günstige und leistungsstarke Hundeversicherung
BOXflex
Ihr maßgeschneiderter Schutz
Deckungssumme
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
monatlich kündbar
Versicherungsschutz auch bei abgeleinten Hunden
Welpen mitversichert
(bis zu 12 Monaten)
Therapiehunde versicherbar
Versicherungsschutz im Ausland
Mietsachschäden durch Hunde
auch an Ferienwohnungen und -häusern
sowie Hotelzimmern (einschließlich dazugehöriger Einrichtungsgegenstände)
Häufige Fragen zur Hundehaftpflicht
Ist eine Haftpflichtversicherung für Hunde Pflicht?
Für die Bundesländer gelten bei der Hundehaftpflicht unterschiedliche Regelungen. Nur in Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Versicherungspflicht. In Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen müssen Hundehalter grundsätzlich eine Tierhaftpflicht abschließen.
In den restlichen Ländern gilt die Versicherungspflicht nur für bestimmte Hunde. Dennoch sollte jeder Hundebesitzer eine Hundehaftpflicht haben, um im Ernstfall die finanziellen Folgen nicht selbst tragen zu müssen.
Greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung immer, wenn mein Haustier etwas kaputtmacht?
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet optimalen Schutz bei Schäden durch größere Tiere, wie etwa Hunde oder Pferde. Bei Schäden durch kleinere Haustiere, z. B. Katzen, Hamster oder Vögel, greift die Tierhalterhaftpflicht nicht. Sie werden mit einer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Versichert AXA in der Hundehaftpflicht auch sogenannte Listenhunde?
AXA versichert in der Tierhalterhaftpflicht alle Hunde, auch jene, die auf den verschiedenen Rasselisten der Bundesländer als gefährlich eingestuft werden. Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach der jeweiligen Einstufungskategorie. Wichtig ist, dass Sie beim Abschluss der Hundehaftpflicht die Rasse – bei einem Mischling die beteiligten Rassen – Ihres Hundes nach bestem Wissen angeben, da Sie sonst im Ernstfall den Versicherungsschutz verlieren könnten.
Was beutet Gefährdungshaftung für den Tierhalter?
Als Halter haften Sie für Schäden, die Ihr Tier durch willkürliches, tiertypisches Verhalten verursacht (Gefährdungshaftung). Es ist unerheblich, ob Sie selbst eine Schuld trifft. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder, der eine besondere Gefahr schafft und damit die Allgemeinheit gefährdet, alle damit verbundenen Risiken trägt. Sie sind daher bereits durch die Tatsache haftbar, dass Sie ein Tier halten.
Weitere Tiere, für die wir Versicherungen anbieten
Kann man eine Tierhalterhaftpflicht für Pferde und Katzen bei AXA abschließen?

Tierhalterhaftpflicht für Pferde
Auch als Pferdehalter versichern wir Sie gern. Die Pferdehaftpflicht von AXA schützt Sie bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden und umfasst z. B. auch Schäden durch Kutschen sowie Flurschäden und das Fremdreiterrisiko.
Sollte ich auch meine Katze haftpflichtversichern?
So klein sie auch sind, Katzen können erheblichen Schaden anrichten, z. B. an der Einrichtung Ihrer gemieteten Wohnung. Eine spezielle Katzenhaftpflicht ist für sie aber nicht notwendig. Schäden, die von Katzen verursacht werden, sind in der Privaten Haftpflichtversicherung von AXA mit abgedeckt – die sollte aber tatsächlich jeder Katzenbesitzer auf jeden Fall haben.