Geht Glas kaputt, greift die Hausratsversicherung nur, wenn der Schaden durch eine der versicherten Gefahren entstanden ist. Zerspringt beispielsweise ihr Glastisch im Wohnzimmer durch einen herabfallenden Gegenstand, besteht durch die Hausratsversicherung kein Schutz.
Daher kann es durchaus sinnvoll sein, den Umfang der versicherten Gefahren durch Zusatzversicherungen zu erweitern. In der Hausratversicherung ist nur Glas versichert, das sich innerhalb des Hauses bzw. in der Wohnung befindet.
Bei AXA können Sie in den Tarifen M und L selbst entscheiden, ob Sie einen solchen Zusatzschutz für ihre Mobiliar- oder/und Gebäudeverglasung hinzubuchen wollen.
Die Mobiliarverglasung ersetzt Ihnen dabei grundsätzlich Schäden an Scheiben von Einrichtungsgegenständen, wie zum Beispiel, wenn eine Gebäudeverglasung Spiegeln oder ein Ceranfeld kaputt geht. Die Gebäudeverglasung versichert in der Regel alle Scheiben, die sich am Haus selbst befinden, wie z. B. eine Glastür.