AXA mit neuem Berufsunfähigkeitsschutz
25.08.2010
Die Arbeitskraft zu verlieren ist für viele Menschen unvorstellbar. Und doch sind Millionen davon betroffen. Eine gute Absicherung ist daher essentiell. Schon bislang zählte AXA hier zu den leistungsstärksten Anbietern. Nun hat die Gesellschaft ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) neu ausgerichtet und bietet neben verbesserten Leistungen und Bedingungen eine noch stärker an den Kundenbedürfnissen ausgerichtete Vorsorge für den Ernstfall.
Verbraucher verdrängen das Risiko Berufsunfähigkeit
Jedes Jahr scheiden in Deutschland rund 200.000 Erwerbstätige vorzeitig und ungeplant aus dem Berufsleben aus - mit zumeist weitreichenden Folgen durch den Verlust des Einkommens. Der gesetzliche Schutz reicht in diesen Fällen nicht aus. Denn grundsätzlich besteht nur noch Anspruch auf eine niedrige Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe richtet sich danach, wie viel und wie lange in die gesetzliche Rente eingezahlt wurde. In der Regel macht jedoch selbst die volle staatliche Erwerbsminderungsrente nicht einmal ein Drittel des vorherigen Bruttoeinkommens aus. Selbstständige oder Hausfrauen und Hausmänner müssen zudem oftmals ohne jede staatliche Absicherung auskommen. Hinzu kommt, dass der so genannte Berufsschutz nur noch für diejenigen gilt, die vor 1961 geboren sind. Später Geborene können in jeden anderen Beruf - unabhängig von ihrer Ausbildung und von der Lage am Arbeitsmarkt - verwiesen werden. Doch bislang ist nur jeder vierte Haushalt für diesen Fall ausreichend abgesichert.
Service und Bedingungen entscheidend
Die Absicherung gegen die finanziellen Risiken einer Berufsunfähigkeit ist daher eine der wichtigsten Vorsorgemaßnahmen überhaupt, und die Auswahl des passenden Angebots mit leistungsstarkem Service im Ernstfall entscheidend. AXA ist schon seit Jahren einer der leistungsstärksten BU-Anbieter am Markt und schneidet bei Vergleichen regelmäßig mit Bestnoten ab. Dieses auch von Finanztest mit "Sehr gut" bewertete Angebot hat AXA nun weiter verbessert. So unterstützt die Gesellschaft jetzt Kunden und Vermittler bereits bei der Vertragsanbahnung. Die Risikovoranfragen sind transparenter; zudem kann der Vermittler sie bei der späteren Ausstellung des Vertrages wieder nutzen, so dass Doppelarbeiten vermieden werden. Eine eigens eingerichtete Fax-Hotline ermöglicht es zudem ab sofort, offene Fragen rasch zu klären.
Ebenso entscheidend wie ein reibungsloser Antragsprozess sind für Betroffene die Leistungen im Ernstfall. So berät und betreut AXA betroffene Kunden persönlich und zeitnah vor Ort. Die anschließende Leistungsprüfung wurde verschlankt und damit zeitlich verkürzt, um für den Kunden möglichst rasch wieder eine finanzielle Basis sicherzustellen. Darüber hinaus bietet AXA als einer der wenigen Anbieter am Markt auch konkrete Hilfe bei der Wiedereingliederung ins Berufsleben, wenn der Kunde dies wünscht und sein Gesundheitszustand es erlaubt.
Präzise Einteilung der Berufsgruppen
Die Kalkulation der Beiträge erfolgt auf Basis des bei Vertragsabschluss ausgeübten Berufes. Durch die Einteilung in verschiedene Gruppen - von Berufen mit geringerem Risiko bis hin zu Berufen mit hohem Gefährdungsgrad -können die individuellen Beiträge risikospezifisch kalkuliert werden. Neu sind zusätzliche tätigkeitsbezogene Fragen. Dies erlaubt eine noch präzisere Eingruppierung innerhalb der jeweiligen Berufsgruppe mit entsprechend individuell zugeschnittenen Beiträgen. In vielen Fällen ergeben sich für Kunden hierdurch Vergünstigungen von bis zu 33 Prozent.
"Ausgezeichnete" Versicherungsbedingungen
Schon bisher verzichtete AXA in den BU-Bedingungen auf die so genannte abstrakte Verweisung - ohne Mehrbeitrag. Das heißt, AXA verweist einen Versicherungsnehmer, der in seinem bisherigen Beruf nicht mehr arbeiten kann, nicht auf eine andere Tätigkeit, die er zwar noch ausüben könnte, die aber nicht seiner Qualifikation entspricht und für die er möglicherweise keine Beschäftigungsmöglichkeit findet. Neu ist der zusätzliche Verzicht auf die konkrete Verweisung. Damit werden Kunden nicht auf andere Tätigkeiten verwie-sen, wenn sie mit Einkommenseinbußen von mehr als 20 Prozent verbunden sind; selbst wenn diese Tätigkeiten der beruflichen Qualifikation und bisherigen beruflichen Stellung entsprechen.
Darüber hinaus leistet die neue AXA BU auch bei altersbedingtem Kräfteverfall in den Berufsgruppen 1+ bis 3. Ebenso sind auch die Fälle, die auf grob fahrlässige Verkehrsdelikte zurückzuführen sind, im Leistungsumfang abgedeckt.
Alternativangebot für den Basisschutz
Die Berufsunfähigkeitversicherung ist erste Wahl, wenn es um einen umfassenden Schutz gegen die finanziellen Risiken im Versicherungsfall geht. AXA bietet sie sowohl als selbständiges Produkt, als Zusatzversicherung oder als verbundene Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Riester-Vertrag an. Für Kunden, die nicht die finanziellen Möglichkeiten oder die gesundheitlichen Voraussetzungen haben, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, bietet AXA seit Mai dieses Jahres mit der Existenzschutzversicherung eine günstige und flexible Alternative. Sie zahlt im Versicherungsfall eine monatliche lebenslange Rente, wenn eine mindestens 50-prozentige Invalidität nach einem Unfall oder schwere Schädigungen eines wichtigen Organs wie zum Beispiel Herz, Leber oder Lunge vorliegen. Ebenso leistet sie beim Verlust von Grundfähigkeiten (Sehen, Hören, Sprechen usw.) sowie bei einer Einstufung in eine Pflegestufe (ab Stufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung). Zudem kann der Kunde bei Vertragsabschluss ein Optionsrecht für eine Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbaren und somit seine Existenzschutzversicherung bei besonderen Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung durch einen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzen.
Die wichtigsten Vorteile der AXA BU im Überblick:
- NEU: Verzicht auf konkrete Verweisung bei mehr als 20 Prozent Einkommenseinbußen
- NEU: Leistung auch bei altersbedingtem Kräfteverfall (Berufsgruppen 1+ bis 3)
- NEU: Kein Leistungsausschluss bei grob fahrlässigen Verkehrsdelikten
- NEU: Bedarfsgerechte Absicherung durch detaillierte Berufsgruppen-Einstufungen
- NEU: Für viele Berufsgruppen verbesserte Konditionen
- Verzicht auf abstrakte Verweisung
- Umfangreiche Erhöhungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Änderungen der Lebens- und/oder Berufssituation
- Kundenfreundlich gestaltete Bedingungen
- Faire Leistungspraxis
- Bestnoten bei Ratings und in der Fachpresse
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