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Haftpflicht mit Weitblick

Forderungsausfall: Sicherheit, wenn der Schadenverursacher nicht zahlen kann

30.08.2011

Haftung

Ein Unglück kommt selten allein. Wer einen Schaden durch einen Dritten zu beklagen hat, muss hoffen, dass der Verursacher umfassend versichert ist. Anderenfalls kann sich der Schadenausgleich - besonders bei größeren Schäden - schwierig gestalten. Denn was viele nicht wissen: Besitzt der Verursacher weder eine Haftpflichtversicherung noch ausreichendes Privatvermögen, geht der Geschädigte leer aus. AXA empfiehlt deshalb, bei der eigenen Haftpflichtversicherung auf eine sogenannte Forderungsausfalldeckung zu achten.

Schäden, die man anderen zufügt, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. besitzen jedoch 30 Prozent der deutschen Haushalte keine solche Versicherung. In diesem Fall haftet der Schadenverursacher mit seinem gesamten Privatvermögen. Bei einem Rotweinfleck auf der Tischdecke hält sich der Betrag noch in Grenzen. Handelt es sich jedoch um einen Unfall mit Personenschaden, kann das für den Verursacher schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Der Geschädigte aber muss im schlimmsten Fall nicht nur mit den Unfallfolgen leben, sondern auch die Kosten zum Großteil selbst tragen.

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